Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Skima,
sofern die Bank Deiner Oma eine Immobilienabteilung hat, könntest Du dort anfragen, ob (und zu welchen Konditionen) sie ...
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#11 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo Skima,
sofern die Bank Deiner Oma eine Immobilienabteilung hat, könntest Du dort anfragen, ob (und zu welchen Konditionen) sie den Hausverkauf übernehmen würden. In dem Fall wäre die Bank evtl. eher bereit, ein Darlehen zu gewähren, mit dem vorläufig die Heimkosten beglichen werden können, da sie sich einigermaßen sicher sein kann, daß das Darlehen durch den Hausverkauf, an dem sie dann ja selbst beteiligt wäre, wieder zurückgezahlt werden kann (einen Darlehensvertrag müßtest Du übrigens auch beim Vormundschaftsgericht genehmigen lassen). Außerdem würde ich mich an die Heimaufsicht wenden (die Adresse müßte im Heimvertrag stehen, ansonsten kannst Du sie auch beim Sozialamt erfragen), den Fall schildern und um Hilfe bei den Verhandlungen mit dem Pflegeheim bitten. |
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#12 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
auf die Straße wird bei dieser Konstellation wohl niemand gesetzt. Ich würde stracciatellamaus Vorschlag aufgreifen und das Sozialamt auf § 34 (1) SGB 12 hinweisen. SGB 12 - Einzelnorm Das Heim könnte mit einer schriftlichen Kündigungsdrohung dem Anliegen Nachdruck verleihen. Auch noch wichtig § 8, Abs. 3, Pkt. 3, 4, Abs. 4, 5 Heimgesetz HeimG - Einzelnorm Was ist denn mit Pflegeversicherung und Rente (ggflls Pflegewohngeld)? Wie hoch ist der aus dem "Vermögen" zu zahlende Heimkostenanteil? Schöne grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Ich würde mir vielleicht doch langsam mal überlegen, ob ich das Haus günstiger verkaufen würde. Bislang ist 1 Jahr vergangen und Sie sind das Haus zum angebotenen Preis nicht los geworden. Ich denke das Vormundschaftsgericht (welches den notariellen Kaufvertrag genehmigen müsste) hätte mit einem Preisnachlaß keine Probleme, wenn Sie Ihre Verkaufbemühungen der letzten Monate nachweisen können. Sie sind jetzt aktuell in einer echten Notsituation und aus dieser Situation heraus ist eine Handlung zwingend erforderlich auch wenn das Ergebnis finanzielle Verluste einfährt. Tja, was will man da auch machen. Sie haben Verkaufsversuche gestartet und sind bisher gescheitert. Wenn Sie bzw. Ihre Familie nicht in der Lage sind die Oma finanziell zu unterstützen, bleibt wohl nichts weiter übrig, als einen Verkauf mit Wertverlust hinzunehmen. Sprechen Sie aber in diesem Fall aber dringend vorab mit dem Rechtspfleger! Ansonsten schließe ich mich weiterhin der Meinung von Kohlenklau an und halte meinen Beitrag zu diesem Thema von vor einem Jahr ebenfalls aufrecht! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#14 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,573
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Hallo, das Haus muss verkauft werden, soviel ist klar. Aber dazu ist
1) ein Käufer nötig 2) eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (§ 1821 BGB). Wenn Sie als Betreuerin nachweisen können, alles Ihnen zumutbare unternommen zu haben, brauchen Sie keine Haftung befürchten. Zumutbar ist insbesondere die Beauftragung eines Grundstücksmaklers und diesen zu kontrollieren. Ich empfehle zwischenzeitlich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gegen das Sozialamt zu erwirken (ich hoffe, gegen Ablehnungsbescheid wurde rechtzeitig Widerspruch eingelegt). Dringende Rücksprache mit einem FA für Sozialrecht ist angeraten (dazu kann man für 10 Euro Beratungshilfe im Namen der Betreuten beim RA in Anspruch nehmen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
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Vielen Dank für die kompetenten und hilfreichen Antworten! Die kann ich nämlich gut gebrauchen!
Ich war gestern beim Amtsgericht vor Ort. Leider ist der zuständige Rechtspfleger in Urlaub und kommt erst im Oktober wieder :-( Die Vetretunge konnte mir nicht helfen!!!! 1. Sie war sich nicht sicher, ob ich eine Genehmigung benötige, wenn ich über die Bank ein Darlehn aufnehmen will und konnte das auch nicht heraus finden 2. Sie glaubte nicht, dass meine Oma eine Beihilfe zur Rechtsberatung bekommt, konnte mir aber auch nicht sagen, wo ich diesen Antrag herbekomme... 3. Sie empfahl mir einen Notar zu nehmen, und bei dem Auskunft zu holen 4. ...sollte auf den zuständigen Rechtspfleger warten, bis der wieder aus dem Urlaub zurück sei... 5. Neuantrag beim Sozialamt: Konnte sie sich nich zu äußern... Naja, geholfen hat mir das nicht wirklich viel... Beim Sozialamt damals habe ich natürlich keinen Widerspruch eingelegt :-((( Jetzt bin ich natürlich achlauer, werde einen neuen Antrag stellen und dann, falls er wieder abgelehnt wird, eben wie ihr das geschrieben habt, Widerspruch einlegen. So, werde jetzt mal wieder rumtelefonieren und schauen, dass sich etwas bewegt... Gruß Skima |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Schade, dass ihr Besuch beim Amtsgericht wenig erfolgreich war. Beratungshilfe kann man ebenfalls beim Amtsgericht beantragen. Ich würde an Ihrer Stelle dort nochmal hingehen mit dem Ziel diesen Antrag zu stellen. Möglicherweise kann Ihr Anliegen darüber sofort beschieden werden und vielleicht bekommen Sie ja doch einen Beratungshilfeschein und können einen Rechtsanwalt befragen. Der Vollständigkeithalber sei daraufhingewiesen, dass auch der Anwalt diesen Antrag auf Beratungshilfe nachträglich stellen kann, jedoch bei Ablehnung dessen bleiben Sie auf den anwaltlichen Kosten sitzen. Da wäre es doch besser die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären. *flüstermodus ein* Zu dem verpassten Widerspruch fällt mir nur § 44 SGBX ein. *flüstermodus aus* Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#17 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
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Hallo,
ich habe heute ein Einschreiben bekommen. Ich vermute mal, dass das die Kündigung vom Heim ist... Was passiert, wenn man das Einschreiben nicht abholt. Ich habe übrigens Di einen Termin beim Sozialamt, damit ich nochmal einen Antrag stellen kann... Danke, für die Hilfe!!! Skima |
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das Einschreiben mit Rückschein ist erst zugegangen, wenn es tatsächlich überreicht oder abgeholt worden ist. Wird es also beim Postamt nicht abgeholt, ist so gilt es als nicht zugegangen. Der Benachrichtigungszettel der Post im Briefkasten reicht nicht aus.
Nun kann man in der Tat argumentieren, dass mit dieser wichtigen Mitteilung hätte gerechnet werden müssen (wenn die Heimkosten nicht bezahlt werden) und daher das Einschreiben bewußt nicht abgeholt wurde. Aber wie will man das beweisen? Sie könnten also durch Nichtabholung möglicherweise Zeit gewinnen, jedoch schützt dies nicht dauerhaft vor einer Kündigung, denn es gibt ja noch das Einwurf- Einschreiben. Dieses gilt als zugestellt, sobald der Briefträger es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus |
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#19 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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ein Einwurfeinschreiben gilt mit Einwurf der Abholkarte in Deinen Briefkasten als zugestellt; wenn Du es nicht abholst, ist die Kündigung -falls es sich wirklich darum handelt- dennoch wirksam.
Du solltest Dich also wirklich schleunigst - um einen Beratungsschein bemühen und zusätzlich - die Heimaufsicht einschalten - bei der Betreuungsbehörde um Hilfe bitten - dem Vormundschaftsgericht nochmals schriftlich die Sachlage schildern und um Unterstützung bitten Ich hoffe sehr, daß zumindest eine der Stellen Dir helfen kann! Geändert von Frauke (19.09.2008 um 12:01 Uhr) |
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#20 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Habe noch was gefunden
Zitat:
Um jedoch weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden würde ich durchaus das Einschreiben abholen. Dieses Schreiben könnte doch durchaus nützlich sein um beim Sozialamt "Druck" zu machen! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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