Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Wenn der Betreuer tatsächlich solche Aussagen getätigt hat, dann ist das natürlich ganz und gar nicht in Ordnung und ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Zitat:
die Aufgabe des Betreuer umfasst die Bereiche: medizinische Angelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern. Wir sind fähig und bereit meinem Bruder nach allen Kräften zu helfen, mehr als jeder externe Beteuer jemals in der Lage ist. Die ganze Familie lehnt den Berufsbetreuer ab. Er hat nach unserer Frage, ob er meinen Bruder etwa schon als Sozialfall betrachtet nur lapidar geäußert: "persönliche Schicksale muss man auch persönlich aushalten" und Äußerungen wie "vor Gericht bekommt man kein Recht sondern nur ein Urteil" sind aus unserer Sicht für einen Anwalt (der Betreuer ist RA) unmöglich. Das Gespräch dauerte 2 Stunden und er hat nur negative Äußerungen von sich gegeben, so dass letztlich die ganze Familie deprimiert war... und mit dem Betreuten hat er sich weder unterhalten, noch sich nach seinen Wünschen erkundigt. Wenn die Beschwerde jetzt nicht durchgeht, gehen wir notfalls zum OLG. Aber die Zeit läuft natürlich gegen uns! Siehe hierzu auch den Bericht unter: http://www.forum-betreuung.de/forum/...all-t1305.html Gruß Marion |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Hallo,
nun läuft unsere Beschwerde schon seit Mitte September, aber nichts geschieht. Es hat viele Schriftwechsel gegeben, aber das Gericht entscheidet bisher nicht. Kann man gegen diese Verzögerung eigentlich Rechtsmittel einlegen? Wir gehen davon aus, dass das Landgericht unserer Beschwerde nicht stattgibt und werden also das OLG anrufen müssen. Das OLG in Köln hat da eigentlich in einem vergleichbaren Fall eine ganz klare Entscheidung getroffen. Nämlich folgende: Gericht: Oberlandesgericht Köln Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 16 Wx 104/2002 Entscheidungsdatum: 06.09.2002 Die zulässige Rechtsbeschwerde der Betroffenen hat Erfolg. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht Stand (§ 27 FGG). Rechtlich zu beanstanden ist, dass das Landgericht dem Vorschlag der Betreuten deshalb nicht gefolgt ist, weil es - rechtsirrig - meinte, für eine Ablösung des Beteiligten zu 2) und Bestellung der gewünschten neuen Betreuerin vernünftige und nachvollziehbare Gründe bzw. einen wichtigen Grund haben zu müssen. Im Entscheidungsfall brauchen für die Entlassung des bisherigen Betreuers nicht die Voraussetzungen des § 1908 b Abs. 1 BGB vorliegen. Es genügt vielmehr, wenn für den verlangten Betreuerwechsel die Voraussetzungen des alternativ in Betracht kommenden § 1908 b Abs. 3 BGB erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann das Vormundschaftsgericht den Betreuer entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person, die zur Übernahme bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt. Wenn das Landgericht in unserem Fall keine Entscheidung trifft und die Sache einfach liegen lässt, was können wir da tun? Meine Mutter ist finanziell am Ende. Für meinen Bruder dringend benötigte (500€ teure) Medikamente soll sie von ihrem Mini-Einkommen selbst bezahlen etc... Der Betreuer hat meine Mutter bereits mehrfach eingeschüchtert und behauptet gegenüber dem Gericht immer, es sei alles In Ordnung - es ist ein Drama mit dem Betreuer. LG Marion |
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#13 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,827
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Hallo,
da dürfte nur noch ein Anwalt weiterhelfen. Zudem sind die Fragen inzwischen so speziell, dass man evtl. von einer verbotenen Rechtberatung ausgehen kann. Gruss Andreas |
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