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Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wir haben gegen den Beschluss des Amtsgericht zu einem Berufsbetreuer Beschwerde eingelegt. Mein behinderter Bruder hatte vor der Rechtspflegerin ...


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Alt 26.09.2007, 16:15   #1
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung

Hallo,

wir haben gegen den Beschluss des Amtsgericht zu einem Berufsbetreuer Beschwerde eingelegt. Mein behinderter Bruder hatte vor der Rechtspflegerin angegeben, dass er mich (seine Schwester) als Betreuerin haben möchte. Trotzdem hat das Gericht einen Berufsbetreuer eingesetzt. Die Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wir müssen komplexe Vermögensangelegenheiten aufarbeiten, da seiner Ehefrau noch 6 Monate nach der Trennung das Geschäft meines Bruders ohne Gegenleistung übertragen wurde. Unterhalt zahlt sie nicht, weil ihr Einkommen angeblich zu gering ist. Die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung, wie der Einsatz von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind mit Kosten verbunden, die wir als Familie zu übernehmen bereit sind.

Was können wir weiter unternehmen, wenn die Beschwerde vom Gericht zurückgewiesen wird?

Gruß Marion
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Alt 02.10.2007, 00:25   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Beschwerde gegen Beschluss über Betreuerbestellung

Zitat:
Zitat von Marion

Was können wir weiter unternehmen, wenn die Beschwerde vom Gericht zurückgewiesen wird?
Wenn das Amtsgericht der Beschwerde nicht abhelfen kann, dann muss das Landgericht über die Beschwerde befinden.
Roy ist offline  
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Alt 02.10.2007, 11:14   #3
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo,
muss nicht sowieso das Landgericht die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts bearbeiten?

Gruß Marion
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Alt 08.10.2007, 12:41   #4
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo,
meine Mutter hat nun zum 2. mal Therapierechnungen meines Bruders erhalten und zum Betreuer gebracht.
Sein Kommentar "ich kann das nicht bezahlen, es ist ja kein Geld da, oder meinen sie ich würde das aus meiner Tasche bezahlen?"
Meine Mutter daraufhin "das muss doch die Krankenkasse zahlen?"
worauf er nur erwidert "ich habe die Adresse der Kasse nicht und ich bin auch kein Goldesel"
Ist das zu glauben? Er ist seit 3 Wochen Betreuer und hat bis heute noch nicht mal die Adresse der Krankenkasse erfahren?
Obwohl jeden Monat für 1200..1400 € Therapien abgerechnet werden müssen und dies wohl einer der ersten Schritte hätte sein müssen!
Aber alle Konten sperren, auch das was wir mit eigenem Geld für meinen Bruder eingerichtet haben (und das hatten wir ihm auch gesagt), das ging so schnell, dass meine Mutter noch nicht einmal mehr an dieses Geld heran kommt.
Kann man da noch glauben, dass der irgendetwas positives leistet? Wir wollen diesen Betreuer absolut nicht mehr!!!
Hier läuft eine einzige Schweinerei und mein Bruder ist der Dumme!
Der Betreuer ist lustlos, unfähig oder auf der falschen Seite? Wir wissen es noch nicht so genau!
So langsam platzt uns allen in der Familie total der Kragen.

Gruß Marion
Marion ist offline  
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Alt 08.10.2007, 16:01   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Marion
Hallo,
muss nicht sowieso das Landgericht die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts bearbeiten?

Gruß Marion
Das beim Amtsgericht angesiedelte Vormundschaftsgericht kann der Beschwerde abhelfen. Wenn nicht muss es die Beschwerde ans Landgericht weiterreichen. Eine Beschwerde kann aber auch direkt ans Landgericht gerichtet werden.
Roy ist offline  
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Alt 08.10.2007, 21:31   #6
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Hallo Roy,

danke für Deine Info. Dann bin ich ja mal gespannt, wie lange das jetzt dauern wird.

Grüße
Marion
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Alt 12.10.2007, 14:49   #7
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Registriert seit: 21.09.2007
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Beiträge: 34
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Zitat:
wir haben gegen den Beschluss des Amtsgericht zu einem Berufsbetreuer Beschwerde eingelegt. Mein behinderter Bruder hatte vor der Rechtspflegerin angegeben, dass er mich (seine Schwester) als Betreuerin haben möchte. Trotzdem hat das Gericht einen Berufsbetreuer eingesetzt. Die Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wir müssen komplexe Vermögensangelegenheiten aufarbeiten, da seiner Ehefrau noch 6 Monate nach der Trennung das Geschäft meines Bruders ohne Gegenleistung übertragen wurde. Unterhalt zahlt sie nicht, weil ihr Einkommen angeblich zu gering ist. Die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung, wie der Einsatz von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind mit Kosten verbunden, die wir als Familie zu übernehmen bereit sind.
Hallo,

wir haben jetzt einen Bescheid vom Landgericht bekommen, es ist jetzt ein Verfahrenspfleger eingesetzt worden! Welche Aufgabe hat so jemand eigentlich?

LG
Marion
Marion ist offline  
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Alt 13.10.2007, 21:46   #8
Roy
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Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Marion

wir haben jetzt einen Bescheid vom Landgericht bekommen, es ist jetzt ein Verfahrenspfleger eingesetzt worden! Welche Aufgabe hat so jemand eigentlich?
Ein Verfahrenspfleger ist quasi der Anwalt des Betreuten, der sein Anspruch auf rechtliches Gehör waren soll. Die Aufgaben sind aber nicht genau definiert. Der Verfahrenspfleger soll aber dafür sorgen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, wobei er die Interessen des Betreuten vertreten sollte.
Roy ist offline  
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Alt 14.10.2007, 13:48   #9
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Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Zitat:
Ein Verfahrenspfleger ist quasi der Anwalt des Betreuten,
Hallo Roy,

wir wollen mit dem Verfahrenspfleger ein Gespräch führen. Der Berufsbetreuer kümmert sich nicht richtig. Durch Versäumnisse werden nachher Tatsachen geschaffen, die nicht mehr zu ändern sind! Wir haben der privaten Krankenkasse meines Bruder mitgeteilt, dass wir die Beiträge erst mal übernehmen, falls nichts mehr gezahlt wird. Die private KV wäre sicherlich froh, ihn loszuwerden und die gesetzliche KV zahlt die Therapien nicht mehr! Aber wir erfahren davon nichts, da dies Sache des Betreuers ist. Der hat sich aber bisher nicht mit der Kasse in Verbindung gesetzt und ist bei denen nicht bekannt. Die Post wie z.B. Zahlungserinnerungen wegen ausstehender Beiträge läuft also in Leere.
Es muss jetzt schnellstens was passieren. Wir bauen jetzt auf den Verfahrenspfleger.

Gruß Marion
Marion ist offline  
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Alt 14.10.2007, 15:25   #10
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Marion,

Zitat:
Aber wir erfahren davon nichts, da dies Sache des Betreuers ist. Der hat sich aber bisher nicht mit der Kasse in Verbindung gesetzt und ist bei denen nicht bekannt. Die Post wie z.B. Zahlungserinnerungen wegen ausstehender Beiträge läuft also in Leere.
Es kommt auf die Aufgabenkreis an, aber ich nehme an, dass er u.a. auch die Vermögenssorge hat, da er ja die Konten gesperrt hat.

Hier kannst Du ein paar Aufgaben des Betreuers nachlesen, auch die des Verfahrenspflegers http://home.freiepresse.de/uwdel/Bet....html#aufgaben und hier findest Du auch das eine oder andere.. http://www.beckmannundnorda.de/skrip...verfuegung.pdf


Zitat:
Sein Kommentar "ich kann das nicht bezahlen, es ist ja kein Geld da, oder meinen sie ich würde das aus meiner Tasche bezahlen?"
Meine Mutter daraufhin "das muss doch die Krankenkasse zahlen?"
worauf er nur erwidert "ich habe die Adresse der Kasse nicht und ich bin auch kein Goldesel"
Ist das zu glauben? Er ist seit 3 Wochen Betreuer und hat bis heute noch nicht mal die Adresse der Krankenkasse erfahren?
Wenn der Betreuer tatsächlich solche Aussagen getätigt hat, dann ist das natürlich ganz und gar nicht in Ordnung und auch nicht, dass er zu Anfang nicht alle wesentlichen Daten sammelt, wozu auch die Krankenkassenzugehörigkeit zählt..

Mit freundlichen Grüßen

Tina
Tina L. ist offline  
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Stichworte
angehörige, beschwerde, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuerwechsel

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