Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Die Betreute A erhält von der Sozialbehörde einen Bescheid, wonach ihr Sozialleistungen nicht mehr weiter gewährt ...
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Hallo!
Folgender fiktiver Fall: Die Betreute A erhält von der Sozialbehörde einen Bescheid, wonach ihr Sozialleistungen nicht mehr weiter gewährt werden. Die Widerspruchsfrist verstreicht. Anschließend wird ein neuer Betreuer bestellt. Mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht da wohl nix mehr, oder? Der Bescheid ist bestandskräftig und der alte Betreuer hat untätig die Frist ablaufen lassen. Weitere Frage in diesem Zusammenhang: Dürfen eigentlich Schulden (hier: öffentliche Forderungen) mit Sozialhilfe bzw. Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, selbst wenn der Schuldner mal zugestimmt hat? Sozialhilfe bzw. Grundsicherung orientieren sich doch schon am Existenzminimum. mfg |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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| geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, grundsicherung, haftung, sozialhilfe, verjährung |
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| Stand der Dinge | Momo | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 4 | 14.02.2005 21:40 |