Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe mich mit einem Bekannten (Holländer) über das Thema unterhalten und er meinte, eventuell seien die Behörden in Holland ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
30.10.2007, 22:20 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
|
Hallo,
habe mich mit einem Bekannten (Holländer) über das Thema unterhalten und er meinte, eventuell seien die Behörden in Holland gar nicht zuständig, weil mein Bruder ja Deutscher ist!? Hat jemand eine Ahnung, ob die Behörden tatsächlich die Zuständigkeit ablehnen können? Wie ist das denn umgekehrt, würde ein Mitbürger aus einem Nachbarland in Deutschland in die Zuständigkeit eines deutschen Vormundschaftsgerichtes fallen :?: LG Marion |
01.11.2007, 22:30 | #12 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
|
marion schrieb:
Wie ist das denn umgekehrt, würde ein Mitbürger aus einem Nachbarland in Deutschland in die Zuständigkeit eines deutschen Vormundschaftsgerichtes fallen also cih kenne einen fall wo ein junger HOlländr hier in aachen von einem deutschen betreuer betreut wird. und auhc in eine deutsche pschiatrische tagesstätte geht. Ich glaub seine mutter ist deutsche und sein vater holländer oder umgekehrt:O))) Ich weis jetzt alledings nicht ob er die deutsche staaatsbürgerschaft angenommen hatt also der betreute. abe rich gluabe eher nicht... lg MOMO
__________________
|
02.11.2007, 12:15 | #13 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
|
Hi MoMo,
wir werden wohl in Holland mal zum RA gehen. sicher ist sicher Aber sag mal, Du bis doch auch Öcher wa? Wo lebst Du denn? Bis Du bei der LH oder? Vieleicht wäre da ja auch was für meinen Bruder??? LG Marion |
02.06.2021, 15:51 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
|
Betreuung hier in Deutschland wenn Betreuter in sein Heimatland zurück ist?
Ich habe die Betreuung einer jungen Frau übernommen, die hier schwerkrank im Krankenhaus sich befand und deren Vertrag (und auch die Krankenversicherung) auslief am 31.Mai.
Nun wurde sie zu ihrer Familie zurückgebracht (medizinischer Transport), um dort ca. für ein halbes Jahr quasi in Reha zu sein. Die Familie lebt in Großbritannien. Sie lebte ca. seit 2 Jahren in Deutschland, hatte hier eine Arbeit als Stipendiatin, nur dass ihr Vertrag auslief jetzt und aufgrund ihrer Erkrankung war auch keine Verlängerung möglich. Nun ist es so, dass noch verschiedene Angelegenheiten zu erledigen sind, u.a. Transport ihrer Kleidung etc. nach GB, Geldangelegenheiten etc. Das Betreuungsgericht hat mich nun aufgefordert, eine Stellungnahme zu ihrem Aufenthalt abzugeben. Ich fürchte daher, dass diese Angelegenheiten nicht erledigt werden können, wenn das Gericht die Betreuung aufhebt. Kann dies so einfach beschlossen werden? Welche Möglichkeiten hat man hiergegen? (Ich hoffe, ich habe das im richtigen Forum geschrieben, bin tatsächlich zu selten hier...). |
02.06.2021, 17:01 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
|
Solange hier noch Dinge zu erledigen sind (dürfte auch die Abmeldung beim Meldeamt und beim Ausländeramt sein), besteht ja hier noch ein Fürsorgebedürfnis. Danach wüsste ich aber nicht, warum eine deutsche Betreuung für einen in GB lebenden britischen Staatsbürger weiterbestehen sollte.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
03.06.2021, 17:32 | #16 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
|
Danke sehr für die Info.
Mich irritiert eben sehr, dass das Betreuungsgericht jetzt eine kurzfristige Klarstellung verlangt über den aktuellen und weiteren Aufenthalt der Betreuten, obwohl das dem Gericht von mir schon mitgeteilt worden ist. Sie wird wohl fürs erste in GB bleiben, aber - wie Sie schon bemerkten - hier sind noch Angelegenheiten zu regeln. Ich gehe auch davon aus, dass nach Klärung der offenen Fragen keine weitere Betreuung von hier aus erforderlich ist. |
12.07.2021, 23:01 | #17 | |
Einsteiger
Registriert seit: 06.07.2021
Ort: RLP
Beiträge: 12
|
Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__2.html nur für deutsche Gerichte in Deutschland gilt. So geschehen auch in einem Fall von mir. Ob im Ausland dann etwas vergleichbares wie eine Betreuung überhaupt existiert, muß der Betroffene dann selbst herausfinden. |
|
13.07.2021, 16:33 | #18 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
|
Hallo, das ist nicht in erster Linie eine Frage der ÖRTLICHEN Zuständigkeit, wobei dann allerdings auch nicht § 2 FamFG, sondern - als Spezialnorm § 273 FamFG maßgeblich wäre.
Sondern zunächst mal (im Fall #14) die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, eigentlich geregelt in § 104 FamfG, seit inkrafttreten des Haager ErwSÜ wird das aber durch die Bestimmungen dieses Übereinkommens überlagert. Hier dürfte dessen Art 8 maßgeblich sein (https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek...reinkommen.htm). Da die Betreute bis zu ihrem Umzug in Deutschland ihren gA hatte und sich hier noch Eigentum von ihr befindet. Und ansonsten: natürlich gibt es in Großbritannien ein der deutschen Betreuung vergleichbares Schutzinstitut. Die Details sind dort aber in den Regionen geregelt (also England, Schottland, Wales, Nordirland). Wohin genau die junge Frau hingezogen ist, geht aus der Frage nicht hervor. Hier eine kurze Übersicht zu England/Wales: http://www.vorsorgevollmacht-stiftun...n-england.html Ein Beispiel für einen englischen Betreuungsbeschluss findet sich hier: https://www.cross-channel-lawyers.de...es_Gericht.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.07.2021, 21:25 | #19 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
|
Hallo!
Vielen Dank für den Hinweis. Inzwischen ist die Situation etwas entspannt, da das Betreuungsgericht mir schon Zeit eingeräumt hat, die Angelegenheiten der Betreuten hier zu regeln. Aber ob sie dort eine Betreuung erhält, kann ich nicht sagen. Das eine Merkblatt werde ich der Familie schicken. Danke für die Angaben! |
Lesezeichen |
Stichworte |
aufenthaltsbestimmung, ausland, gewöhnlicher aufenthalt |
|
|
Ähnliche Themen |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Geschäftsfähiger Betreuter / Vermögenssorge | carlos | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 7 | 17.10.2007 14:20 |
Betreuung vom EU Ausland aus | Lissie | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 2 | 18.04.2007 09:36 |
Betreuter testierfähig ? | kanaren56 | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 5 | 19.07.2006 20:34 |
Betreuter verschwunden | AndreasLübeck | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 3 | 03.08.2005 11:15 |
Umziehen | Forum für Angehörige und betreute Menschen | 24 | 09.06.2005 21:42 |