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Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe mich mit einem Bekannten (Holländer) über das Thema unterhalten und er meinte, eventuell seien die Behörden in Holland ...


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Alt 30.10.2007, 22:20   #11
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Hallo,

habe mich mit einem Bekannten (Holländer) über das Thema unterhalten und er meinte, eventuell seien die Behörden in Holland gar nicht zuständig, weil mein Bruder ja Deutscher ist!?
Hat jemand eine Ahnung, ob die Behörden tatsächlich die Zuständigkeit ablehnen können?

Wie ist das denn umgekehrt, würde ein Mitbürger aus einem Nachbarland in Deutschland in die Zuständigkeit eines deutschen Vormundschaftsgerichtes fallen :?:

LG
Marion
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Alt 01.11.2007, 22:30   #12
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
Standard

marion schrieb:
Wie ist das denn umgekehrt, würde ein Mitbürger aus einem Nachbarland in Deutschland in die Zuständigkeit eines deutschen Vormundschaftsgerichtes fallen

also cih kenne einen fall wo ein junger HOlländr hier in aachen von einem deutschen betreuer betreut wird. und auhc in eine deutsche
pschiatrische tagesstätte geht.

Ich glaub seine mutter ist deutsche und sein vater holländer oder umgekehrt:O))) Ich weis jetzt alledings nicht ob er die deutsche staaatsbürgerschaft angenommen hatt also der betreute. abe rich gluabe eher nicht...

lg MOMO
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Momo ist offline  
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Alt 02.11.2007, 12:15   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
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Hi MoMo,

wir werden wohl in Holland mal zum RA gehen. sicher ist sicher

Aber sag mal, Du bis doch auch Öcher wa?
Wo lebst Du denn? Bis Du bei der LH oder? Vieleicht wäre da ja auch was für meinen Bruder???

LG
Marion
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Alt 02.06.2021, 15:51   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
Standard Betreuung hier in Deutschland wenn Betreuter in sein Heimatland zurück ist?

Ich habe die Betreuung einer jungen Frau übernommen, die hier schwerkrank im Krankenhaus sich befand und deren Vertrag (und auch die Krankenversicherung) auslief am 31.Mai.

Nun wurde sie zu ihrer Familie zurückgebracht (medizinischer Transport), um dort ca. für ein halbes Jahr quasi in Reha zu sein. Die Familie lebt in Großbritannien.


Sie lebte ca. seit 2 Jahren in Deutschland, hatte hier eine Arbeit als Stipendiatin, nur dass ihr Vertrag auslief jetzt und aufgrund ihrer Erkrankung war auch keine Verlängerung möglich.


Nun ist es so, dass noch verschiedene Angelegenheiten zu erledigen sind, u.a. Transport ihrer Kleidung etc. nach GB, Geldangelegenheiten etc.



Das Betreuungsgericht hat mich nun aufgefordert, eine Stellungnahme zu ihrem Aufenthalt abzugeben. Ich fürchte daher, dass diese Angelegenheiten nicht erledigt werden können, wenn das Gericht die Betreuung aufhebt.

Kann dies so einfach beschlossen werden? Welche Möglichkeiten hat man hiergegen?

(Ich hoffe, ich habe das im richtigen Forum geschrieben, bin tatsächlich zu selten hier...).
BetreuerS ist offline  
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Alt 02.06.2021, 17:01   #15
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Solange hier noch Dinge zu erledigen sind (dürfte auch die Abmeldung beim Meldeamt und beim Ausländeramt sein), besteht ja hier noch ein Fürsorgebedürfnis. Danach wüsste ich aber nicht, warum eine deutsche Betreuung für einen in GB lebenden britischen Staatsbürger weiterbestehen sollte.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.06.2021, 17:32   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
Standard

Danke sehr für die Info.



Mich irritiert eben sehr, dass das Betreuungsgericht jetzt eine kurzfristige Klarstellung verlangt über den aktuellen und weiteren Aufenthalt der Betreuten, obwohl das dem Gericht von mir schon mitgeteilt worden ist. Sie wird wohl fürs erste in GB bleiben, aber - wie Sie schon bemerkten - hier sind noch Angelegenheiten zu regeln.



Ich gehe auch davon aus, dass nach Klärung der offenen Fragen keine weitere Betreuung von hier aus erforderlich ist.
BetreuerS ist offline  
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Alt 12.07.2021, 23:01   #17
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Ort: RLP
Beiträge: 12
Beitrag

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Solange hier noch Dinge zu erledigen sind (dürfte auch die Abmeldung beim Meldeamt und beim Ausländeramt sein), besteht ja hier noch ein Fürsorgebedürfnis. Danach wüsste ich aber nicht, warum eine deutsche Betreuung für einen in GB lebenden britischen Staatsbürger weiterbestehen sollte.
Nach Auskunft unseres juristisch sehr beschlagenen Rechtspflegers führt der Wegzug (= nicht nur vorübergehende Aufenthalt im Ausland) automatisch dazu, daß das Betreuungsgericht die Betreuung ersatzlos aufheben wird, da dann die örtliche Zuständigkeit wegfällt und insb. § 2 Abs. 2 FamFG

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__2.html

nur für deutsche Gerichte in Deutschland gilt.

So geschehen auch in einem Fall von mir.

Ob im Ausland dann etwas vergleichbares wie eine Betreuung überhaupt existiert, muß der Betroffene dann selbst herausfinden.
Betreuung aus West ist offline  
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Alt 13.07.2021, 16:33   #18
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Hallo, das ist nicht in erster Linie eine Frage der ÖRTLICHEN Zuständigkeit, wobei dann allerdings auch nicht § 2 FamFG, sondern - als Spezialnorm § 273 FamFG maßgeblich wäre.

Sondern zunächst mal (im Fall #14) die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, eigentlich geregelt in § 104 FamfG, seit inkrafttreten des Haager ErwSÜ wird das aber durch die Bestimmungen dieses Übereinkommens überlagert. Hier dürfte dessen Art 8 maßgeblich sein (https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek...reinkommen.htm). Da die Betreute bis zu ihrem Umzug in Deutschland ihren gA hatte und sich hier noch Eigentum von ihr befindet.

Und ansonsten: natürlich gibt es in Großbritannien ein der deutschen Betreuung vergleichbares Schutzinstitut. Die Details sind dort aber in den Regionen geregelt (also England, Schottland, Wales, Nordirland). Wohin genau die junge Frau hingezogen ist, geht aus der Frage nicht hervor. Hier eine kurze Übersicht zu England/Wales: http://www.vorsorgevollmacht-stiftun...n-england.html

Ein Beispiel für einen englischen Betreuungsbeschluss findet sich hier: https://www.cross-channel-lawyers.de...es_Gericht.pdf
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Horst Deinert

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Alt 14.07.2021, 21:25   #19
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Hallo!


Vielen Dank für den Hinweis. Inzwischen ist die Situation etwas entspannt, da das Betreuungsgericht mir schon Zeit eingeräumt hat, die Angelegenheiten der Betreuten hier zu regeln. Aber ob sie dort eine Betreuung erhält, kann ich nicht sagen.

Das eine Merkblatt werde ich der Familie schicken.


Danke für die Angaben!
BetreuerS ist offline  
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Stichworte
aufenthaltsbestimmung, ausland, gewöhnlicher aufenthalt


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