Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Bruder steht (noch) unter Betreuung u.a. mit Bestimmung des Aufenthalts.
1. Können wir ihn in einer betreuten Wohngruppe ...
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26.10.2007, 11:33 | #1 |
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Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen?
Hallo,
mein Bruder steht (noch) unter Betreuung u.a. mit Bestimmung des Aufenthalts. 1. Können wir ihn in einer betreuten Wohngruppe in Holland unterbringen? Wir wohnen nur ca.300m von Holland entfernt. 2. Kann der Betreuer dies verbieten 3. Wenn Umzug ok, ist dann das Gericht in Holland zuständig und ein neuer Betreuer? Gruß Marion |
26.10.2007, 11:48 | #2 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 47
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Hallo Marion,
dieses Problem wird auf mich als Bewohner der EUREGIO sicher auch zu kommen. Die Sache mit der Betreuung richtet sich in erster Linie nach dem "gewöhnlichen" Aufenthalt des Betreuten. Wäre dieser in Holland, sind sicher die Holländer zuständig. Ist es aber erstmal ein "Probeaufenthalt" mit Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland vorgesehen, sollte erstmal alles so bleiben, wie es ist. Ich würde das auf jeden Fall versuchen so handhaben. W. Rütten Berufsbetreuer, Aachen |
26.10.2007, 11:51 | #3 |
Forums-Azubi
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noch ein Nachtrag:
Natürlich muß der Betreuer zustimmen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Allerdings kommt er nicht darum herum, wenn es dem Wohl des Betreuten dient. Allerdings ist bei diesem etwas "verkorksten" Fall, den wir hier alle nur aus Deiner Sicht kennen, auch eine andere Entscheidung des Betreuers möglich, wenn sie sinnvoll für Deinen Bruder ist. W. Rütten |
26.10.2007, 13:49 | #4 | ||||
Forums-Geselle
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26.10.2007, 14:19 | #5 | ||
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Beiträge: 34
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Ist es dann trotzdem möglich diesen Umzug zu erzwingen? Die Holländer sind viel weiter in der Betreuung von Behinderten und für meinen Bruder wäre dies eine echte Chance. Gruß Marion |
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26.10.2007, 14:30 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
ich gebe jetzt mal einen Gedankengang vor: man kann einem Betreuten nicht verbieten, zu heiraten, auch wenn er unter Betreuung steht. Dagegen kann niemand etwas unternehmen, ist ein Grundrecht. Ebenso ist die Wahl des Wohnortes ein Grundrecht. Warum sollte er nicht umziehen, wenn er seine Meinung frei äußern kann ? Wenn ich als Betreuer eine Wohnung auflösen will, dann brauche ich entweder die Zustimmung des Betreuten oder die Genehmigung des Gerichtes, wenn der Betreute die Zustimmung verweigert oder sich nicht äußern kann. Sollte also ein Betreuter vor Gericht sagen, dass er nach Den Haag ziehen will, und es besteht der Eindruck, er will dies aus freien Stücken, dann kann man ihn doch nicht daran hindern. Falls möglich, würde ich mit dem Betreuten zum Gericht gehen und zu Protokoll geben, was gewünscht wird. Und auch gleich mitteilen, dass es mit dem Betreuer nicht so stimmig ist. Gruss Andreas |
26.10.2007, 14:42 | #7 |
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Hallo,
alles was ich hier bisher gehört habe, bestärkt mich darin, dass wir mit meinem Bruder diesen Schritt wagen könnten. Wenn mein Bruder dann aus dem Ausland heraus das Besuchsrecht für seinen Sohn erhalten und seine Unterhaltsansprüche geltend machen will, muss er dann einen deutschen Betreuer haben, oder reicht ein holländischer Betreuer? Gruß Marion |
26.10.2007, 15:00 | #8 | ||
Forums-Geselle
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Beiträge: 198
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26.10.2007, 15:13 | #9 |
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Beiträge: 34
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Hallo Roy,
der Wille meines Bruders ist für uns natürlich das oberste Gebot!!! Nur wenn er diesen Umzug möchte, kommt das überhaupt in Betracht. Aber ich denke, es ist eine Möglichkeit und da er erst 41J alt ist, müssen wir seine Zukunft intensiv gestalten. Bisher werden uns nur Steine in den Weg gelegt von Leuten, die sich für seine Zukunft nicht im geringsten interessieren. Eine Frage noch: Mein Bruder ist privat krankenversichert, weiss jemand ob die Leistungen problemlos weiter gezahlt werden? (Therapien etc...) Gruß Marion |
26.10.2007, 15:19 | #10 | |
Forums-Geselle
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Stichworte |
aufenthaltsbestimmung, ausland, gewöhnlicher aufenthalt |
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