Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Bruder steht (noch) unter Betreuung u.a. mit Bestimmung des Aufenthalts. 1. Können wir ihn in einer betreuten Wohngruppe ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.10.2007, 11:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard Kann ein Betreuter in's Ausland umziehen?

Hallo,
mein Bruder steht (noch) unter Betreuung u.a. mit Bestimmung des Aufenthalts.

1. Können wir ihn in einer betreuten Wohngruppe in Holland unterbringen?
Wir wohnen nur ca.300m von Holland entfernt.

2. Kann der Betreuer dies verbieten

3. Wenn Umzug ok, ist dann das Gericht in Holland zuständig und ein neuer Betreuer?

Gruß Marion
Marion ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 11:48   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

Hallo Marion,

dieses Problem wird auf mich als Bewohner der EUREGIO sicher auch zu kommen.

Die Sache mit der Betreuung richtet sich in erster Linie nach dem "gewöhnlichen" Aufenthalt des Betreuten. Wäre dieser in Holland, sind sicher die Holländer zuständig.

Ist es aber erstmal ein "Probeaufenthalt" mit Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland vorgesehen, sollte erstmal alles so bleiben, wie es ist.

Ich würde das auf jeden Fall versuchen so handhaben.

W. Rütten
Berufsbetreuer, Aachen
BB_AACHEN ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 11:51   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
Standard

noch ein Nachtrag:

Natürlich muß der Betreuer zustimmen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Allerdings kommt er nicht darum herum, wenn es dem Wohl des Betreuten dient.

Allerdings ist bei diesem etwas "verkorksten" Fall, den wir hier alle nur aus Deiner Sicht kennen, auch eine andere Entscheidung des Betreuers möglich, wenn sie sinnvoll für Deinen Bruder ist.

W. Rütten
BB_AACHEN ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 13:49   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von BB_AACHEN
Natürlich muß der Betreuer zustimmen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Ist der Betreute geschäftsfähig, kann er sich auch jederzeit hier abmelden und ins Ausland verziehen. Da er seinen gewöhnlichen Aufenthalt, also den tatsächlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, ist der Betreuer auch nicht mehr zuständig, sondern niederländisches Recht (vergl. §§ 96e I, 35b FGG). Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, kann sich ein Betreuter hier nicht abmelden, wohl aber wahrscheinlich in den Niederlanden anmelden. Selbst wenn er das nicht kann, entscheidend ist der tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt, also auch das niederländische Recht. Denn selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Aufenthaltsbestimmung ermöglicht nicht die Bestimmung des tatsächlichen Aufenthalts des Betreuten (BayObLG FamRZ 1993, 852; FamRZ 1995, 396).


Zitat:
Zitat von Marion
1. Können wir ihn in einer betreuten Wohngruppe in Holland unterbringen?
Wir wohnen nur ca.300m von Holland entfernt.
Ja

Zitat:
Zitat von Marion
2. Kann der Betreuer dies verbieten.
Nein

Zitat:
Zitat von Marion
3. Wenn Umzug ok, ist dann das Gericht in Holland zuständig und ein neuer Betreuer?
Ja, falls ein neuer Betreuer erforderlich ist.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 14:19   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von BB_Aachen
Natürlich muß der Betreuer zustimmen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Zitat:
Zitat von Roy
Ist der Betreute geschäftsfähig, kann er sich auch jederzeit hier abmelden und ins Ausland verziehen. Da er seinen gewöhnlichen Aufenthalt, also den tatsächlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, ist der Betreuer auch nicht mehr zuständig, sondern niederländisches Recht (vergl. §§ 96e I, 35b FGG). Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, kann sich ein Betreuter hier nicht abmelden, wohl aber wahrscheinlich in den Niederlanden anmelden. Selbst wenn er das nicht kann, entscheidend ist der tatsächliche gewöhnliche Aufenthalt, also auch das niederländische Recht. Denn selbst die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Aufenthaltsbestimmung ermöglicht nicht die Bestimmung des tatsächlichen Aufenthalts des Betreuten (BayObLG FamRZ 1993, 852; FamRZ 1995, 396).
Mein Bruder ist nicht geschäftsfähig und der Betreuer scheint an der Betreuung unbedingt festhalten zu wollen!?
Ist es dann trotzdem möglich diesen Umzug zu erzwingen?
Die Holländer sind viel weiter in der Betreuung von Behinderten und für meinen Bruder wäre dies eine echte Chance.

Gruß Marion
Marion ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 14:30   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

ich gebe jetzt mal einen Gedankengang vor: man kann einem Betreuten nicht verbieten, zu heiraten, auch wenn er unter Betreuung steht. Dagegen kann niemand etwas unternehmen, ist ein Grundrecht.

Ebenso ist die Wahl des Wohnortes ein Grundrecht. Warum sollte er nicht umziehen, wenn er seine Meinung frei äußern kann ?

Wenn ich als Betreuer eine Wohnung auflösen will, dann brauche ich entweder die Zustimmung des Betreuten oder die Genehmigung des Gerichtes, wenn der Betreute die Zustimmung verweigert oder sich nicht äußern kann.

Sollte also ein Betreuter vor Gericht sagen, dass er nach Den Haag ziehen will, und es besteht der Eindruck, er will dies aus freien Stücken, dann kann man ihn doch nicht daran hindern.

Falls möglich, würde ich mit dem Betreuten zum Gericht gehen und zu Protokoll geben, was gewünscht wird. Und auch gleich mitteilen, dass es mit dem Betreuer nicht so stimmig ist.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 14:42   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo,

alles was ich hier bisher gehört habe, bestärkt mich darin, dass wir mit meinem Bruder diesen Schritt wagen könnten.

Wenn mein Bruder dann aus dem Ausland heraus das Besuchsrecht für seinen Sohn erhalten und seine Unterhaltsansprüche geltend machen will, muss er dann einen deutschen Betreuer haben, oder reicht ein holländischer Betreuer?

Gruß Marion
Marion ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 15:00   #8
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Marion
Mein Bruder ist nicht geschäftsfähig und der Betreuer scheint an der Betreuung unbedingt festhalten zu wollen!?
Ist es dann trotzdem möglich diesen Umzug zu erzwingen?
Ja, es sei denn der Betreute will nicht. Wie gesagt spielt die Geschäftfähigkeit keine Rolle, sondern der gewöhnliche Aufenthalt.

Zitat:
Zitat von Marion
Wenn mein Bruder dann aus dem Ausland heraus das Besuchsrecht für seinen Sohn erhalten und seine Unterhaltsansprüche geltend machen will, muss er dann einen deutschen Betreuer haben, oder reicht ein holländischer Betreuer?
Ein in den Niederlanden bestellter Betreuer reicht. Ggf. kann auch der alte Betreuer nach niederländischem Recht bestellt werden.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 15:13   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 34
Standard

Hallo Roy,

der Wille meines Bruders ist für uns natürlich das oberste Gebot!!!
Nur wenn er diesen Umzug möchte, kommt das überhaupt in Betracht.

Aber ich denke, es ist eine Möglichkeit und da er erst 41J alt ist, müssen wir seine Zukunft intensiv gestalten. Bisher werden uns nur Steine in den Weg gelegt von Leuten, die sich für seine Zukunft nicht im geringsten interessieren.

Eine Frage noch:
Mein Bruder ist privat krankenversichert, weiss jemand ob die Leistungen problemlos weiter gezahlt werden? (Therapien etc...)

Gruß Marion
Marion ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2007, 15:19   #10
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Marion
der Wille meines Bruders ist für uns natürlich das oberste Gebot!!!
Nur wenn er diesen Umzug möchte, kommt das überhaupt in Betracht.

Aber ich denke, es ist eine Möglichkeit und da er erst 41J alt ist, müssen wir seine Zukunft intensiv gestalten.
Wenn dies seinem Willen entspricht.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufenthaltsbestimmung, ausland, gewöhnlicher aufenthalt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Geschäftsfähiger Betreuter / Vermögenssorge carlos Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 7 17.10.2007 15:20
Betreuung vom EU Ausland aus Lissie Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 2 18.04.2007 10:36
Betreuter testierfähig ? kanaren56 Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 5 19.07.2006 21:34
Betreuter verschwunden AndreasLübeck Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 3 03.08.2005 12:15
Umziehen Forum für Angehörige und betreute Menschen 24 09.06.2005 22:42


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39