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Fragen rund um die Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen rund um die Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist ein Betreuer verpflichtet dem Betreuten eine schriftlich Auskunft über die von ihm wahrgenommenen Tätigkeiten zu zusenden? Darf ein Betreuer ...


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Alt 03.11.2007, 00:26   #1
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Beiträge: 3
Standard Fragen rund um die Betreuung

Ist ein Betreuer verpflichtet dem Betreuten eine schriftlich Auskunft über die von ihm wahrgenommenen Tätigkeiten zu zusenden?

Darf ein Betreuer dem Betreuten eine Kontenreaktivierung vorenthalten?

Darf ein Betreuer überhaupt Konten anlegen, beziehungsweise reaktivieren, wenn man lediglich die Sparkasse gewechselt hat?

Ist ein Betreuer überhaupt angebracht, wenn der Betreute laut seiner Willenserklärung einen Betreuer ablehnt, obwohl das Amtsgericht ausdrücklich die Willenserklärung des Betreuten als bindend ansieht?
Limbo ist offline  
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Alt 03.11.2007, 12:45   #2
sternfee
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Beiträge: n/a
Standard Re: Fragen rund um die Betreuung

Zitat:
Zitat von Limbo
Ist ein Betreuer überhaupt angebracht, wenn der Betreute laut seiner Willenserklärung einen Betreuer ablehnt, obwohl das Amtsgericht ausdrücklich die Willenserklärung des Betreuten als bindend ansieht?
da bin cich egspannt was für frp antwortne kommenw werdne.

ich kann dir leide rdzau nix sagen..abe rud wirst bestimtm antwortne dazu bekomemn.

sterfnee
 
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Alt 03.11.2007, 14:08   #3
Heinz
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Beiträge: n/a
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Hallo Limbo,

hat der Betreuer die Vermögenssorge, denn ohne diese dürfte all das von dir Erfragte nicht, also hat er sie, dann darf er es. Ob es richtig ist im Sinne von nützlich und hilfreich, steht auf einem anderen Blatt.

Der Betreuer vertritt den/die Betreute. Seine/ihre Erklärungen gelten so, als wenn die Betreute es selbst gemacht hätte. Erst recht bei einem Einwilligungsvorbehalt, aber auch ohne.

Der entgegengesetzte Wille des Betreuten ist unbedeuten für die Frage, ob das wirksam ist, was der Betreuer getan und erklärt hat.

Im sog. Innenverhältnis zwischen Betreutem und Betreuer ist es natürlich kontraproduktiv. Also kann der/die Betreute sich bei Gericht beschweren und auf einen Wechsel des Betreuers hinwirken oder auf einen Rüffel des Betreuers oder aber beantragen, die Betreuung aufzuheben.

Eine Betreuung gegen den Willen des/der Betreuten soll nicht angeordnet und auch nicht geführt werden. Wird aber und mitunter mit fadenscheinigen Gründen. Doch wer ist der stärkere? Na? Na sicher doch der studiert hat und der nicht Krank ist und jedes Register argumentativ ziehen kann, um andere von seiner Ansicht zu überzeugen, ob das die Rechtspflegerin ist oder die Richterin oder die Kammer oder oder oder.

Betreute sind krank oder behindert oder beides, jedenfalls oft wegen ihrer Krankheit behindert, ihre Rechte durchzusetzen. Und wenn der/die Betreuerin meint, es sei aber besser, dass Konto zu reaktivieren oder ein neues anzulegen bei dem Geldinstitut mit dem die Betreuerin es kann, mach was dagegen. Schwierig, sehr schwierig.

Heinz
 
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Alt 04.11.2007, 04:59   #4
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Beiträge: 3
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Zitat: hat der Betreuer die Vermögenssorge, denn ohne diese dürfte all das von dir Erfragte nicht, also hat er sie, dann darf er es. Ob es richtig ist im Sinne von nützlich und hilfreich, steht auf einem anderen Blatt.

- bis auf die Vermögenssorge hat der Betreuer alle Fürsorge- folglich hat er die Vermögensfürsorge nicht!!

Die Betreuung wurde angeregt weil laut einer Psychiatern, die nachdem ich Vergewaltigt wurde auf einmal bei mir zu Hause vor der Tür stand, ausgesagt hat: " Das ich suizidal veranlagt wäre und eine paranoide Schizophrenie hätte. - doch als ich ihr mitgeteilt habe, dass ich mich noch nie versucht habe umzubringen und ich das Leben in sich als das größtes Gut betrachte, sowie vor einem Jahr genau am Kopf und am Herz untersucht wurde, meinte Sie zu mir: " Und was ist mit ihren Schnittwunden unter ihrem Fuß? Diese habe ich mir zugezogen als ich mit meiner Tür zusammengestoßen bin. Weiter hieß es, dass von mir eine Fremdgefährdung ausgeht, obwohl ich noch nicht einmal irgendeinen Menschen bedroht habe! Dies ließ sie kalt und sie hat trotzdem eine Unterbringung in eine Psychiatrie angeordnet!

Zu meiner Person: Bevor die liebe gute Frau mich besuchte, war ich als sehr hilfsbereit bekannt und hab mich um andere Leute gekümmert- sei es wenn sie Schwierigkeiten mit den Ämtern oder Probleme in der Schule hatten! Da ich fünf sehr gute Beurteilungen in der Schule bekommen habe und als sehr sprachgewandt galt, war meine Hilfe immer gefragt.

Der Sachverhalts ist lückenhaft und soll nur einen kleinen Einblick gewähren was mir widerfahren ist!

Doch von einem Tag auf den anderen, nachdem ich von einigen Personen erfahren habe, dass ein Krankenhaus einen Unfall vertuscht hätte, habe ich, da ich durch meine Hilfsbereitschaft sehr bekannt war und ich somit ein breites Spektrum an Informationsquellen hatte, fragen gestellt.
Danach haben sich an fast jeder Ecke wo ich aufgetaucht bin Leute versammelt und mich schief von der Seite angeguckt. Nach einigen Wochen verschlimmerte sich die Lage als einige fremde Personen ankamen und mich mit ihren Hunden über Feldwege jagten etc.. Kurz darauf wurde ich in die Öffentlichkeit gezogen und nachdem eine fremde Frau anrief und sie mir mitteilte, du wirst schon sehen was du davon hast, wurde ich von einer Frau und einem Mann Vergewaltigt! Nachdem kam halt eine Psychiatern an und die hat halt behauptet, dass ich Selbstmordgefährdet bin usw...



Noch eine Frage zum Abschluss: Ist ein Betreuer verpflichtet dem Betreuten eine schriftlich Auskunft über die von ihm wahrgenommenen Tätigkeiten zu zusenden?
Limbo ist offline  
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Alt 04.11.2007, 14:19   #5
Heinz
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Beiträge: n/a
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Hallo Limbo,

das ließt sich ja wie in einem Krimi. Mich schauderts. Du zeigst Abgründe auf, die es gibt. Dagegen ist auch kein Kraut gewachsen. Und auch die Justiz ist nur ein Rädchen im Ganzen. Das Ganze steuert sich scheinbar von selbst. Wer weiß. Irgendwo gibt es Stellschrauben. Doch wie sie funktionieren ist manchmal Glücksache.

Vorab wünsche ich dir Glück und Menschen, die dich verstehen und dir zur Seite stehen. Ich vermute, du brauchst sie.

Was deine Frage angeht: welche Pflichten hat der Betreuer gegenüber dem /der Betreuten: im Grunde keine, das heißt, er hat Pflichten gegenüber dem Gericht nachzuweisen, dass er die Betreuung zum Wohle des/der Betreuten führt. Er/sie soll (nicht muss, aber wäre schön, wenn) die Betreuung mit der/m Betreuten führen. Er/sie kann aber auch die Betreuung über den Kopf der Betreuten hinweg führen. Das tun Betreuer in der Regel, wenn die Notwendigkeit besteht oder eine solche angenommen wird, dass die Betreute nicht in der Lage ist, die eigene fremd- oder eigengefährdende Situation zu erkennen und keine Lösungsstrategien entwickeln kann oder will.

Wie ein geistig-psychisch `gesunder´ Patient teilweise von einem Arzt zum andern läuft und unterschiedlichste Diagnosen erhält, so kann natürlich auch Psychologen und Betreuer die Situation und die Fähigkeiten von Betreuten unterschiedlichst beurteilen und auf Grund eigener Beurteilung Entscheidungen treffen. Oft sind es aber andere Fakten und Bedingungen, die das Verhalten und die Entscheidung von Betreuern, Gutachtern und dem Gericht bestimmen, als die Vorgaben und Umstände des Betreuten.

Deine Geschichte erinnert mich an eine meiner ersten Betreuungen. Der sozialpsychiatrische Dienst (SPD) regte die Betreuung eines 19 jährigen an, der angeblich zum 2. Mal versucht hatte, sein Leben durch eigene Hand zu beenden. Das erste Mal gab er uneingeschränkt zu, beim 2. Mal habe er selbst den Versuch vorzeitig beendet.

Der SPD wollte nun von mir als Betreuer, dass ich den Betreuten zwangsweise unterbringe. Die Psychiater waren sich da eins, dass es dringend sein muss. Statt dessen habe ich mich 5 mal ausführlich über mehrere Stunden über sein Leben, seine Wünsche und Vorstellungen unterhalten und kam zu dem Entschluss, eine Unterbringung ist völlig daneben. Dann habe ich einen anderen Gutachter hinzugezogen, der dann ebenfalls meiner Ansicht war. Schließlich wurde die Betreuung wieder aufgehoben.

Ich hätte mich natürlich auch zum Büddel des SPD machen können, den jungen Mann einweisen können. Das Gericht hätte das ebenso mitgemacht, wie es meine andere Entscheidung abgenickt hat. Vielleicht hätte dann der Mann erst recht sein Leben beendet oder wäre medikamentös ruhig gestellt worden. Jedenfalls hätte er die Gewalt des Staates, aber nicht Verständnis erfahren.

Heute haben Betreuer kaum die Möglichkeit, sich derart intensiv ihren Betreuten zu widmen. Da wird kurzen Prozess gemacht: Gutachten, Entscheidung, Einweisung, Zwang. Die Justizminister aller Länder unisono wollen das so. Das sind die Deligierten des Volkes. Also im Namen des Volkes oder unserer Gesellschaft. Noch Fragen?

Dir alles Gute
Heinz
 
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Alt 08.11.2007, 06:58   #6
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Beiträge: 3
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Sie haben es sehr gut erkannt Herr Balzer, es ist wirklich ein Krimi!


Die Erlebnisse und die Betreuung haben sich negativ auf meinen Körper ausgewirkt- ich habe 40 Kg zugenommen und meine Haut ist zu 40% mit Geweberisse übersät!

Heute, da ich Saunagänge meide und ich mich aus Scharm keiner Frau mehr zeigen kann, werde ich wohl mit den Auswirkungen mein ganzes leben zu kämpfen haben. Doch was soll man machen? Der Betreuer hat mir schon im Vorfeld gesagt, dass er mich für mein Rest des Lebens in eine Psychiatrie stecken wird und man mich mit Medikamenten vollstopft, obowhl ich mich stets einwandfrei verhalten habe und ich nicht Suizidal veranlagt bin, sowie keine Fremdgefährdung von mir ausgeht.

Die Strafanzeigen, die ich wegen den Straftaten gestellt habe wurden nicht bearbeitet und man hat Beweismittel unterschlagen und die Staatsanwaltschaft hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie es nicht wünschen mit mir ein Gespräch zu führen.

Fazit: Leg dich niemals mit dem größten Arbeitgeber einer Region an, sonst wirst du für immer zum schweigen gebracht und man entzieht einem das ganze Geld was man Jahrelang angespart hat! Wie viel Einfluss ein Arbeitgeber haben kann, habe ich am eigenen Leib zu spüren bekommen. Man hat mir sämtliche Schulunterlagen gelöscht die ich auf meinem PC gespeichert habe und mich nachher als Analphabet betitelt, obwohl ich sehr gute Noten auf meinem Zeugnis hatte- Franz., Deutsch etc.. Des weiteren meinten einige, dass ich schon immer ein Gewichtsproblem gehabt hätte, obwohl ich nur Kleidergröße 30-32 in meinem Schrank hängen hatte, ja, ich sage ganz bewusst hängen hatte, da auf einmal fremde Kleidung aufgetaucht ist, die mir selbst jetzt noch zu groß ist- Kleidergrößen wie XXL+. Doch es geht noch weiter: Auf einmal waren CDs im Werte von über 1000€ weg, sowie Geld, Schmuck etc. Als ich eines tages Strafanzeigen stellen wollte, meinte die Polizei zu mir: Sie könnten an diesen Sachverhalt keine Straftaten entdecken. Außerdem finde ich es sehr erschreckend. dass sich sebst Print- und Rundfunkanstalten daran beteiligt haben.
Limbo ist offline  
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Alt 10.11.2007, 22:12   #7
Stammgast
 
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Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard Pflichten rechtl. Betreuer

Hallo, möchte mal gern ergänzen:
- Wer seinen Willen frei bestimmen kann, also geschäftsfähig ist, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen und
- der bestellte rechtliche Betreuer hat eine ganze Reihe von Pflichten, die der Gesetzgeber in den § 1901 BGB geschrieben hat. Grüsse andre www.andre-krueger-online.de
andre ist offline  
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Alt 10.11.2007, 22:23   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Doch wer ist der stärkere? Na? Na sicher doch der studiert hat und der nicht Krank ist und jedes Register argumentativ ziehen kann, um andere von seiner Ansicht zu überzeugen, ob das die Rechtspflegerin ist oder die Richterin oder die Kammer oder oder oder.
Betreute sind krank oder behindert oder beides, jedenfalls oft wegen ihrer Krankheit behindert, ihre Rechte durchzusetzen. Heinz[/quote]"

Hallo, a b e r zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat. Viele kennen ihre Rechte bloß nicht. Eine angeordnete Betreuung wird durch Gerichtsbeschluss bekannt gegeben. Am Ende steht die Rechtsmittelbelehrung, d.h. wer nicht mit der Betreuung einverstanden ist, hat die Möglichkeit, diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Dazu beaucht man nicht studiert zu haben, man kann ggf. zu einem Rechtsanwalt gehen, bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen etc.
Das gesamte Betreuungsverfahren bietet "eigentlich" genügend Rechtsschutz, da gibt es z.B. bei Unterbringungen den Verfahrenspfleger usw. Grüsse andre
andre ist offline  
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