Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel von Ehrenamtler zu Berufsbetreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ist schon einmal jemand, der vorher als ehrenamtlicher Betreuer tätig war, später Berufsbetreuer geworden ?
Gab es Probleme mit ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,806
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Hallo,
ist schon einmal jemand, der vorher als ehrenamtlicher Betreuer tätig war, später Berufsbetreuer geworden ? Gab es Probleme mit dem Gericht ? Vielleicht kann ja jemand seine Erfahrungen hierzu schreiben. Gruss Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Inwiefern Probleme mit dem Gericht?
Die Betreuungsstelle teilt dem Gericht mit, wenn der bisher nur als Ehrenamtler tätige Betreuer die Voraussetzungen des Berufsbetreuers erfüllt. Die Führung der Betreuung als berufsmäßige wäre dann in neuen Verfahren durch den Richter anzugeben. Wo gibt es denn dann Probleme? |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,806
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Hallo,
nach meiner Erfahrung sind Wechsel so unbeliebt wie nur was, daher meine Frage. Vor Jahren habe ich das Thema mal bei der Betreuungsbehörde angesprochen. Antwort: geht gar nicht, um Himmels wllen. Auf jeden Fall achtet unsere Betreuungsbehörde vor Ort sehr strikt darauf, dass niemand mehr als 6 ehrenamtliche Betreuungen hat. Es soll keiner auf die Idee kommen, Vergütung als Berufsbetreuer zu verlangen. Bei uns hier ist es so, dass die Betreuungsbehörde Betreuer vorschlägt und das Amtsgericht in aller Regel dem Vorschlag folgt. Gruss Andreas |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.06.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 47
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Hallo,
ich hatte da gar keine Probleme. Ich habe vorher eine Betreuung ehrenamtlich geführt. Davon unabhängig habe ich mich später als Berufsbetreuer beworben und die Betreuungen, die danach kamen auf als "beruflich geführte" bekommen. Schwieriger wird es da bei der Umwandlung von ehrenamtlichen Betreuungen in beruflich geführte Betreuungen. Es gibt unterschiedliche Rechtssprechung. Es zählt, was im Beschluß steht ! Steht nicht ausdrücklich "ehrenamtlich drin, hat man eine Chance. Möglicherweise kommt eine Umwandlung in Betracht (Ermessenssache würde ich sagen) aber dann niemals niemals rückwirkend. Ich empfehle allerdings, keinen großen "Wind" zu machen wg. der Umwandlung, sondern freundlich anzufragen und auch erst dann, wenn man sich als Berufsbetreuer bewährt hat. Freundliche Grüße W. Rütten, Aachen |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich möchte Anfang des Jahres als Berufsbetreuer einsteigen und habe mit der Betreuungsbehörde vereinbart bis dato alle Betreuungen zunächst ehrenamtlich zu führen, derzeit 6 Stück. Eine Übernahme in Berufsbetreuungen stellt kein Problem dar hat man mir von der Behörde und dem Amtsgericht gesagt. Hoffe das ist dann auch so... LG tiffi |
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