Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie weiter vorgehen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich war bis 09/2007 Betreuer eines Herrn X. Die Betreuung wurde dann abgegeben.
Vor ca. 2 Wochen erhielt ich ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich war bis 09/2007 Betreuer eines Herrn X. Die Betreuung wurde dann abgegeben. Vor ca. 2 Wochen erhielt ich von der Rechtspflegerin R einen Brief, dass ich ihr Schreiben vom soundsovielten beantworten solle. Zudem wurden noch Unterlagen von einer Bank verlangt, bei der der Betreute nie ein Konto hatte. Schlußendlich drohte mir die RP unter Fristsetzung mit einem Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro. Der Brief machte ehrlich gesagt den Eindruck, dass er im Stadium der Volltrunkenheit geschrieben wurde. Es stimmte fast nichts. Diese Rechtspflegerin ist auch wegen ihrer unorthodoxen Arbeitsweise amtsbekannt, um es höflich auszudrücken. Ich habe ihr dann zwei Faxe geschrieben und höflichst auf den Irrtum aufmerksam gemacht. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Nun stehe ich natürlich auf dem Schlauch, ob diese Frau in ihrer Verbohrtheit tatsächlich ein Zwangsgeld erhebt. Wie soll man sich in so einem Fall verhalten ? Ich wollte bisher nicht direkt an die Präsidentin des hiesigen Amtsgerichtes schreiben, aber langsam reicht es mir. Gruss Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wurde vllt die Schlussrechnung angefordert und bisher nicht eingereicht??
Aus welchen Gründen wurden die Bankunterlagen angefordert? Woher hat die Rpflin diese Info? Am besten mal nicht gleich von Volltrunkenheit und Verbohrtheit reden ... Das macht zum einen keinen guten Eindruck und könnte zum anderen auch von so manchem Berufsbetreuer behauptet werden :x |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ok, war nicht nett geschrieben. Die Schlußabrechnung ist längst erledigt, alle Unterlagen dem neuen Betreuer gegen Quittung übergeben und (!) dies dem Gericht auch mitgeteilt. Der Betreute hatte zu meiner Zeit ein Konto und ein Sparbuch der Bank A. Der neue Betreuer hatte Probleme mit dieser Bank und ein Konto bei der Bank Z eröffnet. Nun schreibt die Rechtspflegerin MIR (!!), ich möchte die Kontoauszüge des aufgelösten Kontos bei der Bank Z einreichen bzw. die Umsätze abrechnen. Schön und gut, aber von mir wurde nie ein Konto bei der Bank Z eingerichtet. Und aufgelöst schonmal gar nicht. Alle Unterlagen hat der neue Betreuer. Wobei ich es unverschämt finde, dass der neue Betreuer eine Kopie des an mich gerichteten Schreibens erhält. Immerhin wird mir ein Zwangsgeld angedroht, was ja wohl eine sehr persönliche Sache ist. Gruß Andreas |
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