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Gesundheitssorge, Posteinsicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge, Posteinsicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich bin Anfänger und bekomme demnächst meine erste Betreuung. Aufgabenkreis: Gesundheitssorge und Posteinsicht. Meine Frage wäre, in welcher ...


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Alt 26.11.2007, 08:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: NRW
Beiträge: 92
Standard Gesundheitssorge, Posteinsicht

Hallo Zusammen,

ich bin Anfänger und bekomme demnächst meine erste Betreuung. Aufgabenkreis: Gesundheitssorge und Posteinsicht.
Meine Frage wäre, in welcher Reihenfolge würde ich in diesem Fall vorgehen.
Ich habe leider noch keine Kontakte um mir Tipps zu holen.

Gruß Rudi S.
Rudi S. ist offline  
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Alt 26.11.2007, 09:57   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
Standard ohne

Hallo,

lebt der Betreute in einem Heim oder in einer Wohnung ?

Hinsichtlich der Postangelegenheiten würde ich mal bei der Post vorsprechen, evtl. Nachsendeantrag an die eigene Anschrift ?

Wegen der Gesundheitssorge auf jeden Fall ein entsprechendes Schreiben an die Krankenkasse.

Mir kommt diese Einschränkung der Betreuung auf nur zwei Angelegenheiten seltsam vor. Ist da so wenig zu regeln, oder ist der Betreute noch so fit ? Was nutzt mit die Erlaubnis, Post in Empfang zu nehmen, wenn ich dann doch nichts weiter machen darf ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.11.2007, 10:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2007
Ort: NRW
Beiträge: 92
Standard

Hallo Andreas,

der Betreute lebt in seiner eigenen Wohnung und ist noch recht fit.

Gesundheitlich ist einiges zu begleiten aber nicht so schwerwiegend.


Danke für Deine Antwort Andreas

Gruß

Rudi
Rudi S. ist offline  
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Stichworte
gesundheitsfürsorge, nachsendeauftrag, post, postkontrolle

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