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Dies ist ein Beitrag zum Thema Einrichtung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter lebt in einer Einrichtung, er hat eine geistige Behinderung. Da er sehr sorgsam mit seinem Eigentum umgeht ...


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Alt 12.12.2007, 15:27   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einrichtung

Hallo,

mein Betreuter lebt in einer Einrichtung, er hat eine geistige Behinderung. Da er sehr sorgsam mit seinem Eigentum umgeht und es deshalb immer wieder zu Streit mit seinem Zimmergenossen kam, wurde das große 2-Bettzimmer unterteilt, so dass jeder nun einen kleinen Raum allein bewohnt.
Heute bekam ich die Rechnung von seiner Bezugsbetreuerin über Einrichtungsgegenstände für sein neues Zimmer. Darüber bin ich ein wenig entsetzt. Was muß der Bewohner selbst bezahlen, was muß die Einrichtung an Mobiliar zur Verfügung stellen? Hier sind angeschafft worden:
Deckenleuchte
Teppich
Teppichunterlage
Kleiderbügel
Regale
Schuhregal
Sesselauflage
Spiegel
Sessel
Beistelltisch
usw
Genehmigt hatte ich nach Telefonat nur das nötigste, wie Sessel und evtl Tischchen, wenn nicht die Einrichtung dazu verpflichtet ist, diesen zu stellen.
so, jetzt bin ich ratlos und geschockt über die Rechnung und den fröhlichen Einkauf.
Mag jemand etwas dazu sagen?
Es ist für mich so ärgerlich, weil mein Betreuter von dem Geld, das er nicht für seine persönlichen Bedürfnisse ausgibt, einen Einzelbetreuer bezahlt, mit dem er sich sehr gut versteht und der wichtig für ihn in bezug auf seine psychische Entwicklung und Stabilität ist.
Was tun?????????????

Ratlos und wütend! Ursula
 
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Alt 12.12.2007, 16:22   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo,

ich mal wieder ;-)

Gibt es etwas vergleichbares wie einen Heimvertrag ? Wo also geregelt ist, was vom Träger der Einrichtung bezahlt bzw. bestellt wird und was nicht ?

Irgendwie habe ich das Gefühl, hier ist das Kind in den Brunnen gefallen. Hinterher ist man schlauer, denn die Zusage für die Übernahme bestimmter Kosten hätte hier wohl besser schriftlich erfolgen müssen. Jetzt erscheint mir nur noch folgende Vorgehensweise sinnvoll: an den Träger der Einrichtung schreiben, dass die Einkäufe so nicht genehmigt waren und daher auch nicht bezahlt werden. Das wird natürlich das Verhältnis zwischen allen beteiligten belasten.

Auf jeden Fall würde ich mitteilen, welche Einkäufe genehmigt werden und welche nicht. Zudem muss für jeden Artikel ein Kaufbeleg vorgelegt werden. Nicht dass die Einrichtung ihre Altbestände auf diese Weise teuer verhökern will !

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.12.2007, 17:24   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

also es gibt einen Heimvertrag und meistens auch schriftlich. Darin muss schon einiges über Kosten und Versorgung stehen.
Dann ist die Frage der Finanzierung der Heimkosten (Selbstzahler oder Kommune). So ist z.B. die Frage des Kleidergeldes eine Frage des Bedarf und des Einkaufs, was und durch wen. Manchmal steht auch im Heimvertrag dazu was drin. Der Betreuer kann natürlich sich um alles kümmern, ist aber nicht seine Aufgabe, soll heißen den Einkauf machen andere. Dass es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen wäre ist mir noch nicht untergekommen, denn die Belege müssen dem Kostenträger vorgelegt werden.

Bleibt die Frage von Einkäufen für den persönlichen Bedarf (Shampo, Zigaretten u. dgl.), Das wird mit dem Betreuer abgesprochen. Oft entsteht nur dann eine Notwendigkeit, sich um diese Belange zu kümmern, wenn der Betreute sich übervorteilt sieht.

Alle anderen Anschaffungen, Brille, Hörgerät, Matratze u. dgl. müssen vom Betreuer genehmigt werden. Beim Bett und Matratze gibt es schon mal Probleme, da das Heim solches stellen muss. Übergrößen oder besondere Matratzen aber nicht.

viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 14.12.2007, 01:08   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

.. Heinz, und wenn jemand Einkommen hat, wird dann das Geld für eine Unterbringung in einem Heim - z.B. Alk.-Abhängige oder Entziehungsanstalt oder wie sich das nennt. - alles eingezogen und man bekommt Taschengeld?

Hier geht es um die Grundrente nach dem BVG, die angeblich grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet wird. Die gesamte Opferentschädigung soll für so eine Einrichtung draufgehen? Kann derjenige keine Rücklage bilden, falls er mal rauskommt, so als Neuanfang oder Altersvorsorge? Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 14.12.2007, 09:34   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo mary,

es wird von den Sozialämtern schon gerne mal "vergessen", dass die Grundrente nach dem BVG nicht als Einkomen zählt.

Das habe ich auch selbst erlebt, dass nach der Antragstellung nach dem BVG die Sachbearbeiterin darauf hinwies, ich solle die Höhe der Grundrente mitteilen, da dies Einkommen wäre. Sie ließ sich von mir auch nicht überzeugen. Da hilft nur Widerspruch bzw. Klage.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
behinderung, bvg, heim, heimvertrag, oeg, sgb12, sgb9

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