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Heimaufsicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufsicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mir ist die Aufgabe der Heimaufsicht nicht klar. Meine Betreute hat die Heimaufsicht angerufen, weil sie sich über die ...


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Alt 12.12.2007, 14:34   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heimaufsicht

Hallo,

mir ist die Aufgabe der Heimaufsicht nicht klar. Meine Betreute hat die Heimaufsicht angerufen, weil sie sich über die Einteilung ihrer Zigarettenmenge aufgeregt hat. Es ist auch jemand von der Heimaufsicht gekommen, hat sich die Beschwerde persönlich angehört und zusammen mit den Mitarbeitern der Einrichtung neue Regeln zur Einteilung vereinbart. Darüber bin ich erstaunt. Wie weit geht die Befugnis dieser Stelle, worauf kann sie Einfluß nehmen? Anscheinend habe ich ein falsches Bild von Heimaufsicht.

Danke! Ursula
 
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Alt 12.12.2007, 15:25   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,826
Standard ohne

Hallo,

nun bin ich platt, und das passiert selten. Die Heimaufsicht kümmert sich um die Zigarettenverteilung ? Haben die sonst nichts zu tun ?

Ein Zitat:

"Aufgaben der Heimaufsicht
Die Heimaufsicht berät Heimbewohner und Personen, die sich für einen Heimplatz interessieren, sowie Träger von Heimen. Sie führt Kontrollen durch mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner zu schützen und insbesondere die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung im Heim zu wahren.

Die Heimaufsicht prüft unter anderem die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung, die Pflegedokumentation und die Musterheimverträge.

Wenn die Heimaufsicht Missstände in der Einrichtung feststellt, berät sie den Träger, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an und kann im Einzelfall bestimmten Personen der Einrichtung ein Beschäftigungsverbot erteilen oder den Betrieb des Heimes ganz untersagen. Die Heimaufsicht arbeitet dabei mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Bezirk und der Betreuungsstelle zusammen."


Oder hier: http://www.pflege-gt.de/index.php?page_id=82

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.12.2007, 16:28   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

wo steht denn da was von Zigarettenverteilung? Aber denkbar ist es. So kann z.B. ein Betreuter Zigaretten `fressen´ und hat Durchblutungsstörungen. Sollte die medizinische Anweisung lauten, den Nikotinkonsum zu reduzieren und beachtet das Heim dieses nicht, mangels Kontrolle oder dgl. dann kann aus Gründen der Qualitätssicherung sehr wohl die Zuteilung von Zigaretten ein Umstand sein, dessen sich die Heimaufsicht ebenso annimmt, wie die korrekte Zuteilung von Medizin, wenn diese nicht sichergestellt wird.

Noch Fragen?

Heinz
 
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Alt 13.12.2007, 08:37   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,826
Standard ohne

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Hallo Andreas,

wo steht denn da was von Zigarettenverteilung?

Heinz
Hallo,

das hatte ich so verstanden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.12.2007, 14:22   #5
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

danke erst mal für eure Antworten. Das war ja wirklich informativ.
Mir wurde gesagt, die Heimaufsicht würde auch den Betreuer ins Blickfeld nehmen. Ist das so? Das könnte ich mir jetzt auch nicht erklären, es sei denn der Betreuer würde gegen das Wohl in der Wahl der Heimunterbringung entscheiden. Aber sonst?

Gruß! Ursula
 
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Alt 14.12.2007, 20:29   #6
das Ich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wie das Wort schon sagt: Die Heimaufsicht beaufsichtigt die Heime.
Den Betreuern wird vom Vormundschaftsgericht und der Betreuungsstelle auf die Finger geguckt.
 
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Alt 26.02.2008, 12:46   #7
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

Was also wären jetzt konkret die Fragen denen sich die Heimaufsicht annehmen müßte.
Wenn meine Betreute ein Zwieback auf ihrem Zimmer essen möchte, weil sie sich nicht wohl fühlt und darum nicht am Abendessen mit der Gruppe im Speisesaal teilnehmen mag, ihr dies aber verwehrt wird, weil es gegen die Regel im Wohnbereich verstößt außerhalb der Mahlzeiten und im Zimmer zu essen, ist das dann ein Thema für die Heimaufsicht?

Danke für Antworten. Ursula
 
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Alt 26.02.2008, 16:30   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ursula,

ich würde es nicht gleich so hoch aufhängen. Die Heimaufsicht wird bei einem solchen Vorfall eher schmunzeln.

Ich würde mich mit der Stationsleitung verständigen. Wenn sie nicht gesprächsbereit ist und Ausnahmen zulässt, dann würde ich mich an die hauseigene Ärztin wenden und versuchen, diese zusammen mit der Pflegeleitung eine Lösung herbei zu führen. Sollte dann immer noch nicht die Möglichkeit bestehen, bei Erkrankung oder Übelkeit Zwiebacke auf dem Zimmer essen zu können, eben weil es krankheitsbedingt erforderlich ist, dann würde ich die Heimleitung konsultieren und ihr die Angelegenheit schildern.

Sollten sich hingegen solche Vorfälle häufen, dann würde ich sie protokollieren (Zeit, Namen der Mitarbeiter, Umstände) und die Heimleitung auf diese Missstände hinweisen mit der Aussicht, sollten weitere Vorfälle passieren, dann die Heimaufsicht mit Bekanntgabe aller Einzelheiten zu informieren und auch nicht davor zurückschrecken, ggfls. derartige Mitteilungen an die Lokalredaktion einer Zeitung zu geben.

Ich denke, das ist die richtig Reihenfolge und vermute, dass Missstände bereits innerhalb dieser Chronik behoben werden.

Heinz
 
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Alt 26.02.2008, 20:46   #9
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heinz,

erst einmal vielen Dank. Die Wohngruppenleitung sowie der Wohnbereichsleiter sind sich einig, es gibt kein Zwieback außerhalb der Mahlzeit auf dem Zimmer, wenn es meiner Betreuten mal nicht so gut geht. Das Gespräch ist bereits gelaufen. Es wurde mir entgegengehalten, meine Betreute erfordere nur Aufmerksamkeit mit diesem Wunsch, und sie wisse von der mit der Gruppe gemeinsam abgesprochenen Regelung. Daran habe sie sich zu halten. Nun ist meine Betreute allerdings leicht geistig behindert, Mißbrauchsopfer und psychisch auffällig. In dem Moment als eine derartige Regelung getroffen wurde, konnte sie wahrscheinlich gar nicht realisieren, was das wirklich bedeutet. Zu erfragen ist sowieso ob sie bei dem Gruppengespräch selbst anwesend war; denn sie ist mehrfach auf die Akutstation verlegt worden wegen Eskalationen.
Morgen kommt nun die Heimaufsicht zu ihr, ich werde ebenfalls an der Zusammenkunft teilnehmen, es wäre also eine Gelegenheit das Thema anzusprechen. Denn auch wegen anderer unglücklich gelaufener Vorfälle muß ich weitere Schritte unternehmen.
 
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heim, heimaufsicht, heimgesetz

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