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Rechte des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte des Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! ich wurde innerhalb des Jahres 2007 vier mal in eine geschlossene Psychatrische Abteilung eingewiesen. Das erste mal hatte ich ...


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Alt 09.01.2008, 14:36   #1
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Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
Standard Rechte des Betreuers

Hallo!

ich wurde innerhalb des Jahres 2007 vier mal in eine geschlossene Psychatrische Abteilung eingewiesen.

Das erste mal hatte ich meinen Vater bedroht und wurde von der Polizei abgeführt.

Das zweite mal bin ich verwirrt in einer öffentlichen Einrichtung herumgelaufen und wurde wieder von der Polizei abgeführt und für 3 Wochen in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

Das dritte mal habe ich eine Frau sexuell belästigt und wurde von der Polizei mitgenommen und für 1,5 Monate war ich zuerst auf einer geschlossenen Abteilung dann die letzte zeit auf einer offenen. Zu dieser zeit wurde beschlossen, das ich einen Betreuer bekomme.

Als ich dann anfang November nochmals aggressiv wurde und in ein Haus einbrach, kam ich wieder in eine geschlossene Anstalt für 1,5 monate. Im moment bin ich auf der offenen Station.

Der Plan der Ärzte sieht vor das ich bald in eine Berufliche Reha-Einrichtung namens Haus Rafael komme in der ich dann einige monate beruflich und sozial rehabilitiert werde.

Meine frage hierbei ist: Muss ich das mitmachen? Kann ich nach kurzer Zeit diese Maßnahme abbrechen und bin dann wieder frei, oder kann der Betreuer mich dorthin zwangseinweisen, denn schließlich ist meine Unterbringungszeit am 14.12 zuende gegangen. Bin ich also wieder voll entscheidungsfähig und kann, da ich ja jetzt nicht mehr aggressiv bin, wieder meinen selbst gewählten weg gehen?
Jason123 ist offline  
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Alt 09.01.2008, 15:10   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo Jason,

zunächst erstaunt es mich, dass du so freimütig über deine Unterbringungen berichtest. Mir scheint, dass du sie dir zugute schreibst, nach dem Motto viel Feind viel Ehr.

Du schreibst, du seist jetzt nicht mehr aggressiv. Was verstehst du darunter? Zum Einbruch gehört zwar kriminelle Energie, doch Aggressivität richtet sich entweder gegen sich selbst (Depression) oder gegen andere Personen (Körperverletzung) oder Sachen (Sachbeschädigung, Vandalismus). Und auch eine sexuelle Belästigung ist nicht nur aggressiv sondern zeigt vielmehr eine soziale und emotionale Störung. Ich empfehle dir, dich mal mit einem Therapeuten zu besprechen, weshalb du dich derart verhalten hast.

Du meinst, nach deiner Entlassung wärst du wieder voll geschäftsfähig. Mag sein oder auch nicht. Jedenfalls scheinst du die Chance einer beruflichen (Re-) Sozialisation noch nicht recht geblickt zu haben, wenn du gedenkst, sie schnellst möglich abzubrechen.

Von Rehabilitation kann bei kriminellem Verhalten wohl nicht die Rede sein. In dem Fall, dass du im Maßregelvollzug warst - anstelle von Haftstrafe, kann es sein, dass du bei Abbruch der beruflichen Maßnahme wieder in den Vollzug kommst, weil du durch dein Verhalten zeigst, dass du noch weiterer Behandlung bedarfst. Es kann sogar sein, dass der Vollzug solange fortgesetzt wird, bist du dich kooperativ zeigst. Das kann mitunter Jahre dauern. Denn gerade bei sexueller Belästigung ist schnell Schluss mit lustig. Da reagieren die Gerichte derzeit recht konsequent.

War es jedoch noch kein Maßregelvollzug, sondern warst du `nur´ im Wege des Ordnungsrechts oder Betreuungsrechts in der Psychiatrie, dann kann auch dies wiederholt werden, wenn du dich selbst oder andere gefährdest und wenn ein Psychiater oder Psychologe der Ansicht ist, dass du vor dir selbst oder die Gemeinschaft vor dir bewahrt werden muss. Da wird aber spätestens nach 6 Monaten erneut geprüft, ob du entlassen werden kannst. Doch auch dort hängt alles vom Arzt und dem Richter ab. Und wenn die der Meinung sind, dass du dich und deine Situation noch nicht richtig einschätzt, kann die Unterbringung immer wieder wiederholt oder verlängert werden.

Ich an deiner Stelle würde mich sehr kooperativ zeigen und die Maßnahme mitmachen und durchziehen. Dadurch hast du am ehesten die Chance, wieder dein eigenes Leben zu leben. Ansonsten wirst du zukünftig immer wieder Druck erleben und dich nach den Anordnungen anderer richten müssen.

Viel Glück
Heinz
 
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Alt 10.01.2008, 20:01   #3
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
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Heinz schrieb:

zunächst erstaunt es mich, dass du so freimütig über deine Unterbringungen berichtest. Mir scheint, dass du sie dir zugute schreibst, nach dem Motto viel Feind viel Ehr.


hihihi tschuldigung jason aber als ich das ales gerade las muste ich erstmal herzhaft lachen. Nicht weil ich dich lächerlich finde aber sow eid u das alles geschrieben hast das kam so rüber..... so irgnedwie freimütig so als wäre es ales das selbstverständliche von der welt ..
aber warum nicht??:O)))))

Ich mus heinz da auch rehct geben da sind schon einige recht schwere sachen vorgefallen ich denke nicht das du da jetzt so einfahc raus kommst. ausser du zeigst dich echt kooperativ....

Das mus ja nicht heisen das du jetzt zu alem ja und amen sagst aber wen du so weiter machst das sit ja auch nicht gerade das gelbe vom ei oder?:O))
so lamdest du imer wieder auf der geschlossen. und da ist e snicht schön das kan ich nur bestätogen

lg MOMO
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Alt 10.01.2008, 20:33   #4
sternfee
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Standard Re: Rechte des Betreuers

Zitat:
Zitat von Jason123
Das dritte mal habe ich eine Frau sexuell belästigt und wurde von der Polizei mitgenommen und für 1,5 Monate war ich zuerst auf einer geschlossenen Abteilung dann die letzte zeit auf einer offenen. Zu dieser zeit wurde beschlossen, das ich einen Betreuer bekomme.
alleine für bei deisne für diesn satz shcon, fidne ich es total kras sund daneben dich in eien prsychiatrie zu stecken!!!!!!!! :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: da werdne shcon die opfe reingesperrt,,udn udn nun auch die täter...wa sfür eine komsiche wetl ist das überhaupt!!!!

ätzend :evil: :evil:
 
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Alt 10.01.2008, 20:42   #5
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
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Sternfee da komen imme rbeide rein. Opfer und Täter!Wobei es oft agr nicht mal so einfach ist festzustelen wer nun opfer oder täte rist.
den jeder täter war auch mals elber opfer. Womit ich natürlich nix entschuldigen will.

kennste den satz übe runsere welt?

"wer über diese welt den verstand nicht verliert, der hat keinen mehr zu velieren!Sag mal sternfee wie eghtes dir?

lg MOMO
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Alt 10.01.2008, 22:09   #6
sternfee
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hi lieebee momoo.,

psychaitrie kommen beide reian, mal, aj..und sosnt die anderne forensik...ichw ar damals einmal mit sonems chwien der der ein mädchen aucfh vergwew......hatte zusmamen ind e rpsychaitriew, und als ich ihn mti einem aschenbecher beworfen hatte,w a rich die jenige die festgebudnen wurd evond eiesen wichsern :-(

interessier tmich mich nich bo er selsbt vielleicht opfer war...tut mir eldi momo...:-(

es mach tmich total aggressiv...

mehr möcht ichd zau ncih sagen, verzeih mir.

nein, geht mir nich gut, udnd ir momo??

sternfee
 
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Alt 11.01.2008, 10:20   #7
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
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HI sternfe
ich weis das es in der psycjaitrie so abgeht wie du schreibst. e sist eine riesenunverschämtheit....
JA ich weis dan interesiert es nicht ob derjenige auch mal opfer war. ich wolte damit auch nur mal theoretisch das dazuschreiben.
wir untehralten uns weiter im aneren bereich ok?

lg MOMo
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Alt 11.01.2008, 19:13   #8
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Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2
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danke für die antworten @heinz balzer

ich denke ich werde wohl lieber kooperativ sein =) ... bevor ich ewigkeiten im Krankenhaus rumlungere und nicht weiter komm.
Jason123 ist offline  
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Alt 17.01.2008, 22:56   #9
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Beiträge: 3
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Hallo Jason123,

wenn Du auf eine offene Station bist ist das doch schon frei.

Wenn das wahr ist was Du schreibst mach lieber mit. Die können auch anders.

mfg
8)
Freischwimmer ist offline  
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