Dies ist ein Beitrag zum Thema finanzielle Entschädigung für Nachbarschaftshilfe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine Frage ,die mich seit einigen Tagen beschäftigt.
Bei einer Anhörung hat der Richter einer Nachbarin von Betreuten ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 12
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Ich habe eine Frage ,die mich seit einigen Tagen beschäftigt.
Bei einer Anhörung hat der Richter einer Nachbarin von Betreuten eine finanzielle Entschädigung angeboten.Die Nachbarin geht einkaufen und soll den Betreuten allgemein unterstützend zur Seite stehen.Geht sowas und kann man das beantragen? Läuft das unter Zusatzbetreuer? Gruss inuit |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,
das geht. Je nach dem, wie angebracht oder nicht angebracht die Forderungen erscheinen, reagiere ich. Wenn Frau A alle zwei Wochen das Treppenhaus feudelt, was eigentlich Aufgabe der Betreuten wäre, und dafür 5 oder 6 Euro verlangt, würde ich das ohne Bedenken gegen Quittung auszahlen. Und sogar zu Weihnachten oder zum Geburtstag einen Blumenstrauß überreichen. Wenn Frau A aber für jede Handreichung und jeden Pups (sorry) Geld haben will, dann würde ich ihr sagen, dass eine Kopie der Quittungen an das Sozialamt, das Finanzamt, den Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse geht, da es sich ja um Einkommen, genauer um Nebenverdienst handelt. Man kann es noch auf die Spitze treiben, indem man der Frau A mitteilt, dass sie einen Werksvertrag unterschreiben muss. Spätestens jetzt sollte sie aufgeben. Manchen Leuten muss man einfach hart kommen, sie nutzen alles aus. Ich hatte ja schon einmal geschrieben, dass sich die beste "Freundin" einer Betreuten jede Fahrt in die Klinik erstatten ließ. Der Richter fand das in Ordnung. Ich nicht. Gruss Andreas |
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