Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt was? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zukunftsvision:
Ich bin in Privatinsolvenz, unter gesetzlicher finanzieller Betreuung und
habe im Rahmen einer eigenen Wohnung betreutes Einzelwohnen. Ich
beziehe ...
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07.02.2008, 22:00 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Wer zahlt was?
Zukunftsvision:
Ich bin in Privatinsolvenz, unter gesetzlicher finanzieller Betreuung und habe im Rahmen einer eigenen Wohnung betreutes Einzelwohnen. Ich beziehe bei einer beruflichen Reha Übergangsgeld von etwa 1100 Euro. Bei diesem Einkommen müssten ja Teile eines betreuten Einzelwohnens und des gesetzlichen Betreuers selbst bezahlt werden. Durch die Privatinsolvenz werden alle Beträge oberhalb der Pfändungsgrenze einbehalten. Das sind so um 950 Euro die übrig bleiben. Zu zahlen ist davon Miete (warm: 500 Euro), Strom, Telefon und alle anderen Lebenshaltungskosten, außerdem Schulmaterial und Fahrkarten für die Reha-Maßnahme. Wer zahlt am Ende was oder steht ich dann ohne jedes Geld da, weil ich an die verschiedenen Institutionen bezahlen muss? Wer kennt die Einkommensgrenzen? |
08.02.2008, 10:08 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Sufenta,
eine ähnliche Frage hat just Carlos gestellt. Bei dir ist es jetzt noch etwas anders. Wenn du im privaten Insolvenzverfahren bist mit Beschluss und regelmäßigen Leistungen (wohlwollendes Verhalten) werden diese Belastungen natürlich bei deinem Einkommen in Rechnung gestellt. Soll heißen, dass nach Abzug deiner Kosten (Wohnung, Lebenshaltung) und deiner Verpflichtungen zur Schuldentilgung dann dein verbleibendes Einkommen genommen wird, um einen Eigenanteil für Betreuung zu prüfen. Das gleiche sollte auch gegenüber dem Leistungsträger für betreutes Wohnen gelten. Soll heißen, dass die Kosten für Betreuung das Land und für betreutes Wohnen der Kreis oder Landschaftsverband trägt. Sollte dem nicht so sein, würde ich den Irrwitz den betreffenden Personen klar machen, dass ein möglicher Eigenanteil für Betreutes Wohnen und gesetzliche Betreuung deine Leistungsfähigkeit für die Schuldentilgung gefährdet. Und somit würde dann betreutes Wohnen und Betreuung nahezu absurd. Es kann aber durchaus sein, dass hier der Amtsschimmel wiehert, weil eine soziale Bedürftigkeit (für Betreutes Wohnen und Betreuung) an sich keine Schulden berücksichtigt. Die Frage ist also, ob nicht die sozialen Leistungsträger sich dem Gerichtsbeschluss für die Insolvenz beugen müssen. Für die Betreuung sehe ich nicht das Problem, da deine Schulden im Bereich des Vermögens und Einkommens berücksichtigt werden. Hinsichtlich betreutem Wohnen könnte es schon schwieriger werden. Aber wie gesagt: sollte durch einen Eigenanteil für betreutes Wohnen deine Zahlungsfähigkeit für die Schuldentilgung gefährdet sein, muss du aufmucken. Heinz |
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Stichworte |
betreutes wohnen, privatinsolvenz, schulden |
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