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unnötig geführter Prozess durch Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema unnötig geführter Prozess durch Betreuerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Thomi Meine Mutter ist ein Mensch, der sich ein lebenlang die Arbeit gerne von anderen abnehmen ließ, ...


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Alt 22.02.2008, 13:02   #11
Roy
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Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Thomi Beitrag anzeigen
Meine Mutter ist ein Mensch, der sich ein lebenlang die Arbeit gerne von anderen abnehmen ließ, auch kochen und saubermachen. Nach dem Tod meines Vaters hat sie es dann vorgezogen, in ein Altenwohnheim umzuziehen (sie ist 63) und sich dort versorgen zu lassen, nachdem sie zuvor alle Absprachen über einen Anbau am bestehenden Haus gebrochen hat.


Das mag verwerflich sein, rechtlich aber nicht zu beanstanden. Das Betreuungsrecht ist dazu da, dem Betreuten nach Möglichkeit ein Leben nach seinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen zu ermöglichen und nicht dazu da, allgemein Wertvorstellungen durchzudrücken. Wenn die Mutter undankbar ist, dann besucht man sie halt nicht mehr.

Zitat:
Zitat von Thomi Beitrag anzeigen
Meine Mutter verfügt noch über ein nicht unerhebliches Barvermögen über das sie uneingeschränkt verfügen kann, trotz Betreung.


Die Betreuung ist auch nicht dazu da, das Leben der Bereuten einzuschränken.

Zitat:
Zitat von Thomi Beitrag anzeigen
Das Haus ist seit nunmehr fast zwei Jahren nicht mehr bewohnt und verfällt. Ich denke schon das der Erhalt unter die Aufgaben dieser Betreuerin fällt, da auch ein Haus einen Vermögenswert dastellt, unabhängg davon ob meine Mutter nun darin wohnt oder nicht. (...) Es geht nicht darum Zutritt zum Haus zu erhalten oder das Haus selbst, sondern darum dass die Betreuerin einen Vermögenswert wissentlich zerfallen läßt.
Ein Haus ist durch den Eigentümer zu erhalten, nicht durch den Mieter bzw. Nutzer.
Roy ist offline  
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Alt 22.02.2008, 14:55   #12
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Beiträge: 18
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Zitat:
Zitat von Roy Beitrag anzeigen

Das mag verwerflich sein, rechtlich aber nicht zu beanstanden. Das Betreuungsrecht ist dazu da, dem Betreuten nach Möglichkeit ein Leben nach seinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen zu ermöglichen und nicht dazu da, allgemein Wertvorstellungen durchzudrücken. Wenn die Mutter undankbar ist, dann besucht man sie halt nicht mehr.



Die Betreuung ist auch nicht dazu da, das Leben der Bereuten einzuschränken.



Ein Haus ist durch den Eigentümer zu erhalten, nicht durch den Mieter bzw. Nutzer.

alle diese Einwendungen kann man nur bedingt nachvollziehen. Ich will meine Mutter nirgendwo einschränken oder bevormunden. Ich würde sie gerne einmal persönlich sprechen. Selbst das ist nicht möglich, da ihre Betreuerin im Altersheim ein Besuchsverbot für mich hinterlassen hat. Auch wenn ich hier scheinbar nur auf Unglauben stoße, so kann ich jedem, der dies hier liest nur sagen..... die Dinge verhalten sich so, wie ich es geschrieben habe. Es gibt garantiert anständige, korrekte Betreuer aber es gibt eben auch solche, die zu ihrem eigenen Vorteil arbeiten und anders ist das hier alles nicht mehr zu bezeichnen. Sie hat in meiner Mutter ein nicht gerade armes "Opfer" gefunden, das froh ist, wenn es sich selbst um garnichts kümmern muß und reizt diese Sache solange aus, bis sie genug in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, vielleicht nicht an Betreuungsgeld aber an absolut unnötigen Rechtsanwaltsgebühren. Offensichtlich kann ich hier niemandem verständlich machen, um was es tatsächlich geht. Es wäre schön gewesen einige Antworten von Betroffenen zu erhalten, statt nur (bitte nicht falsch verstehen) von Betreuern. Ich habe von dieser Betreuerin nicht verlangt das sie das Haus hütet oder Reparaturen vornimmt. Sie hätte lediglich ihren Pflichten nachkommen sollen und Mitteilung machen müssen, damit ich mich um das Haus hätte kümmern können. In diesem Sinne ist der Verfall ihre Schuld und ich werde sie dafür haftbar machen.
Ich habe diese Sache jetzt an das zuständige Vormundschaftsgericht weitergegeben, an den Verband derr Berufsbetreuer sowie an die zuständige Anwaltskammer, da diese Dame ja auch Rechtsanwältin ist und habe Strafantrag wegen Verdachts der Bereicherung und Pozessverschleppung erstattet. Ich denke mal § 1833 BGb und § 1908 BGB finden hier ihre Anwendung.

An alle die ähnliches erlebt haben oder erleben, man kann sich wehren und an alle Betreuer hier im Forum, auch wenn ihr es nicht gerne hört, es gibt schwarze Schafe unter euch.
Thomi ist offline  
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Alt 23.02.2008, 11:59   #13
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Thomi Beitrag anzeigen
alle diese Einwendungen kann man nur bedingt nachvollziehen. Ich will meine Mutter nirgendwo einschränken oder bevormunden. Ich würde sie gerne einmal persönlich sprechen. Selbst das ist nicht möglich, da ihre Betreuerin im Altersheim ein Besuchsverbot für mich hinterlassen hat.
Wird schon einen Grund haben - oder?
Roy ist offline  
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Alt 24.02.2008, 08:35   #14
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Beiträge: 18
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Zitat:
Zitat von Roy Beitrag anzeigen
Wird schon einen Grund haben - oder?
danke für diese Andeutung, ich habe nach all diesen Betreuerantworten hier auch nicht anderes erwartet.

Wer wirft schon gern den ersten Stein oder nach dem Motto, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

Im nächsten Leben werde ich auch Betreuer, damit habe ich dann einen Freibrief mit Menschen und deren Eigentum umzugehen wie es mir in den Kram paßt. Ich darf Angehörige verunglimpfen, beleidigen und mit netten Andeutungen wie es Roy hier tut als den "bösen Sohn" hinstellen.

Meine Mutter ist einer Gaunerin in die Hände gefallen und ich werde alles daran setzen ihr das Handwerk zu legen.

Danke an alle, die mir per mail geantwortet haben. Wie es aussieht bin ich nicht der Einzige der es mit einem sehr schwarzen Schaf dieser Berufsgattung zu tun hat.

Sollte ihr, die Betreuer, mal drüber nachdenken.
Thomi ist offline  
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Alt 24.02.2008, 09:20   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 23
Standard Probleme mit der Betreuung

guten Tag, mein Name ist Inge und ich bin ganz neu hier.
Ich habe ziemlich Probleme mit der Betreuung meiner Omi.
Sie hat vom Amtsgericht ne Betreuerin gekriegt weil ich dazu noch zu jung wär, bin 18. Mein Omi ist jetzt imPflegeheim, manchmal erkennt sie mich nicht oder ist böse wenn ich komm. Ich soll jetzt überhaupt nicht mehr kommen deswegen hat die Betreuering gesagt oder nur wenn sie abei ist. Sie läßt mich auch nicht mehr in die Wohnng von Omi als ob ich da was klauen wollte.
Darf die das so, niemand gibt mir Auskunft, ich krieg immer nur gesagt Omi geht es gut aber ich mach mir Sorgen.
kwazulu ist offline  
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Alt 24.02.2008, 17:26   #16
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Thomi Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Roy
Wird schon einen Grund haben - oder?
danke für diese Andeutung, ich habe nach all diesen Betreuerantworten hier auch nicht anderes erwartet.
Sorry, aber ich habe nur nachgefragt, ob es einen Grund gibt. Generell muss man sich immer beide Seite anhören und von der einen Seite kommt bei mir derzeit an, dass die Mutter ohnehin schon immer undankbar war und die Betreuerin rücksichtslos wäre, da sie das Erbe verfallen lässt und der Betreuerin daher das Handwerk gelegt werden müsse. Aber gerade wenn die Mutter schon immer undankbar war, muss die Betreuerin das auch fortsetzen. Sie darf z.B. nicht gegen den (mutmaßlichen) Willen der Mutter das Haus auf Kosten der Mutter für die Erben renovieren.
Roy ist offline  
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Alt 24.02.2008, 17:43   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 10
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An Thomi!!!!!
Auch ich werde im nächsten Leben Betreuer. Dann kann
ich AUCH machen was ich will. Mich an der Enttäuschung derer
erfreuen, die sich im guten Glauben in meine Obhut begeben
haben und nun maßlos enttäuscht sind.
Hast wirklich mein Verständnis.

Gruß Celtic
Celtic ist offline  
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Alt 24.02.2008, 22:02   #18
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
Standard ohne

Hallo,

wenn man die Beiträge so liest, dann ist die Sachlage ganz einfach: die Betreute, eine ältere Dame, hat sich offenbar schon immer "Zucker in den Hintern blasen lassen", um es mal direkt zu sagen. Wobei ich niemanden beleidigen will, es ist eben mein subjektiver Eindruck.

Nun haben wir die Situation "Topf trifft passenden Deckel". die Betreuerin weiss genau, wie sie die alte Dame nehmen muss. Und damit sind ihr Tür und Tor geöffnet.

Nur - das ist in weitem Rahmen weder straf- noch einklagbar. Wenn die Betreute mit allem einverstanden ist, was die Betreuerin vorschlägt (falls sie überhaupt von allen Schritten der Betreuerin erfährt), dann kann man nichts machen.

Ich stelle mir grade folgenden Dialog vor: "Nicht, Frau X, ihr Sohn ist aber auch undankbar. Der kommt sie ja nicht einmal mehr besuchen. Und der soll mal alles erben ? Da hätte ja noch eher meine Tochter etwas verdient, die kommt alle drei Tage." "Ja, Frau RA, da werden sie wohl recht haben. Kann ich bei Ihnen auch mein Testament ändern ?". Vielleicht überzogen dargestellt, aber nicht unrealistisch.

Das ist der ganz normale Schrott, der allenthalben auf der Welt passiert, und leider ist man sehr oft hilflos.

Es hat allerdings überhaupt nichts damit zu tun, dass eine (Betreuer-) Krähe der anderen kein Auge aushackt. Man kann einfach fast nichts dagegen tun, und was soll man da auch raten ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.02.2008, 07:50   #19
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Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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Zitat:
Zitat von Roy Beitrag anzeigen
Sorry, aber ich habe nur nachgefragt, ob es einen Grund gibt. Generell muss man sich immer beide Seite anhören und von der einen Seite kommt bei mir derzeit an, dass die Mutter ohnehin schon immer undankbar war und die Betreuerin rücksichtslos wäre, da sie das Erbe verfallen lässt und der Betreuerin daher das Handwerk gelegt werden müsse. Aber gerade wenn die Mutter schon immer undankbar war, muss die Betreuerin das auch fortsetzen. Sie darf z.B. nicht gegen den (mutmaßlichen) Willen der Mutter das Haus auf Kosten der Mutter für die Erben renovieren.
entschuldige bitte, aber was ist denn das für eine Logik? Wenn ein Mensch schon immer undankbar war, dann hat das ein von Amts wegen bestellter Betreuer doch auch bitte so weiter zu führen.
Bei solch einer Aussage muß man doch erst recht an der Befähigung einer Betreuung zweifeln.
Im übrigen war und ist meine Mutter nicht undankbar sondern ein Mensch dem die eigene Bequemlichkeit sehr wichtig ist und der es gerne anderen überläßt sich um das "richtige Leben" zu kümmern".
Das Haus selbst ist meiner Mutter vollkommen egal und die Renovierung würde nicht auf ihre sondern immer nur auf meine Kosten geschehen, denn ich bin der Eigentümer, da habt ihr mich ja schon ausreichend genug darauf hingewiesen. Meine Mutter hätte nur dann einen Vorteil wenn das Haus bzw. ihr Wohnrecht verkauft werden würde, denn dieser Geldvorteil würde ihr zustehen. Aber auch einen Verkauf zum errechneten Wohnwert verhindert die Betreuerin, da sie der Meinung ist, da wäre mehr rauszuholen. Sie ist halt eine ganz gierige und ich bin inzwischen überzeugt, das meine Mutter von all dem wenig bis garkeine Ahnung hat.
Thomi ist offline  
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Alt 25.02.2008, 07:56   #20
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Zitat:
Zitat von Celtic Beitrag anzeigen
An Thomi!!!!!
Auch ich werde im nächsten Leben Betreuer. Dann kann
ich AUCH machen was ich will. Mich an der Enttäuschung derer
erfreuen, die sich im guten Glauben in meine Obhut begeben
haben und nun maßlos enttäuscht sind.
Hast wirklich mein Verständnis.

Gruß Celtic
danke, wie gesagt, ich werde alles tun dieser Betreuerin das Handwerk zu legen. Strafantrag ist gestellt und glaub mir, ich laß nicht mehr locker, vielleicht hilft das ja auch ein paar Anderen, denn diese "Dame" betreut lt. ihrer eigenen Aussage insgesamt 50 Personen. Netter Verdienst, wenn da noch einige dabei sind, die so lukrativ sind wie meine Mutter.
Thomi ist offline  
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besuchsverbot, betreuung, wohnrecht

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