Dies ist ein Beitrag zum Thema unnötig geführter Prozess durch Betreuerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo an Alle,
ich bin froh nach langer Suche dieses Forum entdeckt zu haben und habe auch schon viele der ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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hallo an Alle,
ich bin froh nach langer Suche dieses Forum entdeckt zu haben und habe auch schon viele der Beiträge gelesen. Erst einmal zu den Betreuern, die sich hier ja auch aufhalten. Es ist richtig, nicht alle Betreuer sind inkompetent, wahrscheinlich ist das nur ein sehr kleiner Prozentsatz. Leider sind wir aber genau an solch einen Betreuer geraten. Meine Mutter hat eine finanzielle Betreuerin, die gleichzeitig auch ihre Rechtsanwältin ist. Diese Betreuerin führt nun im Namen meiner Mutter seit fast zwei Jahren einen Prozess wegen eines Erbstreites. Zu Beginn dieser Auseinandersetzung wurden ihr (der Betreuerin) Einigungsvorschläge gemacht, auf die sie jedoch nie reagiert hat. Jetzt war vor dem Landgericht Mainz ein Gütetermin in dem verschiedene Vorschläge und Vereinbarungen getroffen wurden, Auch an diese hält sie sich nicht. Reagiert weder auf Anrufe noch auf Faxe. Meine Mutter hat in dem Haus um das es geht ein lebenslanges Wohnrecht und Nutzungsrecht auf das Grundstück. Sie bewohnt dieses Haus aber seit 1 1/2 Jahren nicht mehr, sondern lebt im Altersheim. Da dieses Haus zum Vermögen meiner Mutter gehört und erhalten werden soll, gehen wir davon aus, das die Betreuerin sich um eben diesen Werterhalt zu kümmern hat. Sie tut das aber nicht. Wir mussten bei einer Begehung mit unserem Anwalt feststellen, dass das Haus inzwischen voller Schimmel ist, Ungeziefer ist vorhanden und alle Sanitäranlagen sind nicht mehr zu nutzen. Die Betreuerin war seit der Übernahme der Betreuung, lt. ihrer eigenen Aussage 2-3 mal im Haus und sie hätte keine Zeit sich auch noch darum zu kümmern. Können wir bzw. meine Mutter, diese Frau für den, durch ihr unverantwortliches Verhalten, entstandenen Schaden haftbar machen? Ist es möglich diese Frau überprüfen zu lassen, vor allem wegen des unnötig in die Länge gezogenen Erbachaftsstreites, dessen Prozess-Termine sie immer wieder aus persönlichen Gründen (gebuchter Urlaub, eigener Hausbau usw.) hat verlegen lassen um sich dann am Ende noch nicht einmal an vor Gericht gemachte Absprachen zu halten? Für jede Antwort sind wir dankbar, da diese Frau mittlerweile Kosten in Höhe von mehreren zehntausen Euro verursacht hat und meiner Mutter offensichtlich mehr schadet als nützt. |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Warum führen Sie nicht als Sohn die Betreuung Ihrer Mutter ehrenamtlich?
....und mit dem Schimmel im Haus hat die Betreuerin nix zu tun. Ihre Mutter hat lediglich ein lebenslanges Wohnrecht, d.h. sie ist nicht Eigentümerin des Hauses. Um den Werterhalt des Hauses muß sich der Eigentümer kümmern. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Sollte die Betreuerin tatsächlich unnütze Prozesse führen, wovon hier aber nicht auszugehen ist, dann würde sie ggf. haften. Allerdings scheint hier das Interesse der Erben zu sein, die Mutter abzuzocken. So ist auch der Vorwurf mit dem Schimmel zu verstehen. Da die Mutter im Haus nicht mehr wohnen kann, ist es nicht zu ihrem Wohl, dass Haus zu erhalten, sondern es liegt lediglich im Interesse der Erben, es sei denn die Mutter hätte dies immer schon gewollt.
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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Meine Mutter ist ein Mensch, der sich ein lebenlang die Arbeit gerne von anderen abnehmen ließ, auch kochen und saubermachen. Nach dem Tod meines Vaters hat sie es dann vorgezogen, in ein Altenwohnheim umzuziehen (sie ist 63) und sich dort versorgen zu lassen, nachdem sie zuvor alle Absprachen über einen Anbau am bestehenden Haus gebrochen hat. Das Haus ist seit nunmehr fast zwei Jahren nicht mehr bewohnt und verfällt. Ich denke schon das der Erhalt unter die Aufgaben dieser Betreuerin fällt, da auch ein Haus einen Vermögenswert dastellt, unabhängg davon ob meine Mutter nun darin wohnt oder nicht. Vor allem weil die Betreuerin dem Rest der Familie weder etwas über den Zustand des Hauses mitgeteilt hat noch Zutritt dazu gewährt auch dem derzeitigen Eigentümer nicht. Der Schimmel und der schlechte Zustand ist erst nachdem meine Mutter das Haus nicht mehr bewohnt, entstanden. Es geht nicht darum Zutritt zum Haus zu erhalten oder das Haus selbst, sondern darum dass die Betreuerin einen Vermögenswert wissentlich zerfallen läßt. Auch auf die Aufforderung hin, jemanden damit zu beauftragen sich um das Haus zu kümmern, reagiert sie nicht. Ich geh mal davon aus, das meine Mutter noch viele Jahre hat, (was wir hoffen), leider wird sie dann weder vom einem evtl, Verkauf des Hauses, (weil der Wert immer mehr schwindet) noch selbst davon etwas haben, falls sie doch wieder in ihre alte Umgebung zurück möchte. Vor fast zwei Jahren wurde der Betreurin und RA der Vorschlag gemacht meiner Mutter das Wohnrecht abzukaufen und das Haus zu vermieten, damit es eben erhalten bleibt.Der Wert des Wohnrechts wurde vom Notar ausgerechnet und ihr als Kaufpreis angeboten, es kam nie eine Reaktion von ihr. Stattdessen hat sie eine Klage auf Rückgabe des gesamten Erbes eingereicht und obwohl ihr bereits bei einem Gütetermin vorm Landgericht Mainz vom verhandelnden Richter gesagt wurde, dass ihr Anliegen absurd ist und sie wohl kaum damit rechnen kann einen Prozess zu gewinnen, führt sie diese Sache weiter. Ich möchte hier nicht ausführen was sie sich an diesem Tag noch alles vom Richter sagen lassen mußte. Trotzdem reagiert sie auch diesesmal nicht auf Absprachen. Ist dieses Verhalten wirlich korrekt? Ich kann das leider nicht mehr so sehen. Wozu braucht meine Mutter eine finanzielle Betreuung, wenn eben gerade diese Betreuerin dafür sorgt das Werte zerstört werden und Kosten verursacht, die einfach nicht nötig wären? Eine gütliche Einigung wäre schon vor langem möglich gewesen, sie verhindert das aber in jeder Form und läßt es auch nicht zu direkte Gespräche über die Sache mit meiner Mutter zu führen. Wohlgemerkt meine Mutter wird zwar von ihr abgeschirmt ist aber nicht geistig behindert oder krank. |
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#5 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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Ich möchte hier keinem der korrekten Betreuer auf die Füße treten. Diese Frau halte ich aber für den schlimmst möglichen Fall, der einem zu Betreuenden passieren kann. Ich brauche dieses Haus nicht, ich will es auch nicht. Diese Frau verdient in zweierlei Hinsicht an meiner Mutter, einmal als Betreuerin und einmal als Rechtsanwältin. Genau diesen Vorwurf mußte sie sich bereits vorm Landgericht Mainz vom Richter selbst anhören. |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Was Sie schreiben ist doch Quatsch mit Soße! Die Mutter hat mit dem Umzug eindeutig ihr Wohnrecht bzw. ihren Lebensmittelpunkt in diesem Wohnrecht aufgegeben. Es steht dem Eigentümer damit frei, sein Eigentum zu betreten und Erhaltungsmassnahmen an diesem Haus durchzuführen. Ihr Mutter hat mit dem Erhalt des Hauses nix zu tun, demzufolge ebensowenig die Betreuerin. Ihrer Mutter wurde es lediglich eingeräumt, das Objekt zu NUTZEN. NUTZEN heißt NUTZen und nicht ERHALTEN. Ich denke vielmehr, dass es darum geht, das Wohnrecht im GB zur Löschung zu bringen und das möglichst günstig.
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#7 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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Quatsch mit Soße ist eindeutig nicht meine Wortwahl, ich erklär es aber gerne nochmal. Meine Mutter hat Wohn- und Nutzungsrecht auf Lebenszeit und will, lt. Aussage ihrer Betreuerin auch nicht darauf verzichten, sondern will angeblich jetzt das komplette Erbe wieder zurück haben um es dann anders verteilen zu können. Alles Aussagen der Betreuerin, die ich von meiner Mutter persönlich noch nie so gehört habe. Selbstverständlich würde ich das Wohnrecht dann im Grundbuch löschen lassen wenn dann endlich eine Einigung da wäre. Der Gegenwert, den meine Mutter, die ja nicht mehr in ihr Haus will, dann hätte, wäre ein Betrag der sich in der Höhe von über 120.000.-- Euro bewegt. Ob ich da günstig an ein Objekt kommen würde, in das ich mittlerweile um es wieder herzustellen weit über 100.000.-- Euro investieren muss, ist doch wohl sehr zu bezweifeln. Ich möchte der so darum bitten, mir hier keine Dinge zu unterstellen, die so nicht sind. Ich bemühe mich nunmehr seit zwei Jahren eine für alle Beteiligten richtige und gute Lösung zu finden, werde aber von der Betreuerin meiner Mutter in jeder Hinsicht blockiert und behindert. Dies ist, wie bereits vorhin geschrieben, nicht nur meine Ansicht, sondern auch die eines Richters. |
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#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 18
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Wie soll ich meine Verpflichtung einhalten das Haus zu erhalten (was ich im übrigen selbst weiß) wenn die Betreuerin mir keinen Zugang zum Haus gewährt, ich auch keinen Schlüssel dazu habe, weil sie mir keinen geben will. Auch auf Rechtsanwaltliche Aufforderung hin, tut sie das nicht. Bin ich trotz dieser Problematik meiner Mutter Rechenschaft über den Verfall des Hauses schuldig, obwohl ich ihn nicht verursacht habe sondern eine inkompetente und ihren Aufgaben offensichtlich nicht gewachsene Betreuerin? Meines Wissens nach geht es bei einer finanziellen Betreuung doch um Erhalt und Schutz von Werten und nicht darum sie wissentlich zu zerstörten. Dieses Haus stellt einen finanziellen Wert für meine Mutter dar, egal ob sie darin wohnt und damit die Kosten für das Altenwohnhein unnötig wären oder ob sie den Gegenwert in Geld erhält. In jedem Falle hätte die Betreuerin doch wohl im Interesse und zu Gunsten meiner Mutter zu handeln, oder seh ich das falsch? |
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#9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Inwieweit eine Rückabwicklung der Schenkung möglich ist, kann ich natüprlich nicht beurteilen. Aber, den einzigsten Nutzen, den Ihre Mutter aus dem Wohnrecht ziehen kann, ist dieses Recht zu Wohnzwecken zu nutzen. Tut sie dies nicht, ist das ihre Sache.
Und nochmal, die Betreuerin ist nicht dafür verantwortlich das Haus zu erhalten. Das liegt einzig und allein in der Hand des Grundstückseigentümer. Was sich mir noch nicht ganz erschließt, warum haben sie das Grundstück nicht einfach öffnen lassen und die Schlösser getauscht? Ist ihre Mutter umgemeldet und hat sie noch persönliche Sachen im Haus? |
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#10 | |
Gesperrt
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