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darf krankenhaus unterbringung im altenheim vorschreiben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema darf krankenhaus unterbringung im altenheim vorschreiben? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe User, leider habe ich in meiner Suche im weiten www nichts bezüglich "meiner" Angelegenheit gefunden und hoffe daher ...


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Alt 26.02.2008, 20:57   #1
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Beiträge: 4
Standard darf krankenhaus unterbringung im altenheim vorschreiben?

Hallo liebe User,
leider habe ich in meiner Suche im weiten www nichts bezüglich "meiner" Angelegenheit gefunden und hoffe daher hier evtl. tipps/hilfe zu erhalten.
es geht um meinen schwiegervater.
letztes jahr ist er an einer schweren form der demenz erkrankt (er ist 55 jahre).
alles ging sehr schnell, so dass er von einem selbstständigen mann nun zum pflegefall wurde (pflegestufe 2, soll aber 3 beantragt werden).
er wird von seiner ehefrau und seinem sohn betreut, welche beide die betreuerurkunde für ihn besitzen.
die ehefrau strengt sich trotz dieser belastung sehr an ihren mann zu pflegen. (muss man sich ja reinfinden, geht ja nicht von heut auf morgen perfekt).
da der mann noch nicht perfekt auf die medikamente einegstellt ist (man sagte uns, das würde monate dauern), passiert es öfters (bisher 3-4 mal in 6 monaten), dass er ins krankenhaus wegen starker unruhe bzw. sehr hohem puls muss bzw. eigentlich wollten wir mit ihm zum neurologen aber der leitet ihn immer sofort ans krankenhaus weiter.
nun fand heute eine unterredung seitens von ärzten und sozialpädagogen mit der ehefrau statt, welche ihr mitteilten, dass der ehemann nun ins altersheim käme, weil das zu viel aufwand für sie wäre und sie ihn nicht 100% unter konrolle habe.
die ehefrau war dagegen und möchte ihn gern weiter pflegen.
jedoch sagte man ihr sehr barsch, dass sie keine befugnisse mehr über ihren mann hätte und an der tatsache, dass er ins altersheim käme, nichts mehr ändern kann.
mal davon abgesehn, dass das dieser frau (meine schwiegermama) sehr taktlos mitgeteilt wurde, fragen wir uns nun, ob ein krankenhaus das einfach so durchziehen kann, jmd. ohne zustimmung der betreuer seinem unmfeld entreißen und in ein altersheim einzuweisen???
zumal das altersheim, wo er dann reinsoll (es gibt dort, wo die ehefrau wohnt nur wenige altersheime und sie besitzt keinen führerschein für weite fahrten), unter aller kanone ist!
kann man gegen die entscheidung der ärzte angehen? es gibt ja keine stichfesten/wenn überhaupt beweise, dass die ehefrau das nicht schafft. sie muss sich doch auch erst mal richtig da reinarbeiten und routine bei der arbeit finden.
zuki ist offline  
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Alt 26.02.2008, 21:10   #2
Stracciatellamaus
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Standard

Wenn die Ehefrau als gesetzliche Betreuerin den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" hat, bestimmt sie, wo ihr Mann leben soll, wo es ihm am Besten geht und wo er am Besten versorgt ist. So einen Fall wie von Ihnen geschildert habe ich ja noch nie gehört. Oder soll er für ein paar Wochen in der Psychatrie untergebracht werden? Nicht das sie hier etwas verwechseln.
Aber ins Altenheim zwangseinweisen, kann das KKH nicht!
 
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Alt 27.02.2008, 09:31   #3
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Beiträge: 4
Standard

erst einmal vielen dank für die antwort.
momentan ist er auf der psychiatrischen abteilung des krankenhauses untergebracht.
sie meinte, dass man sie die letzten tage dort auffällig viel über ihr privates zurechtkommen gefragt hat und sie sagte jedesmal, dass sie zurechtkomme aber es eben schwer ist. bis jetzt hatte sie sich zu den fragen nicht viel gedanken gemacht aber nun hat sie natürlich angst, dass man ihr ihre kompetenz quasi durch "heimliches hinterfragen" in frage stellen möchte. warum das alles so geschieht, kann ich mir nciht erklären. dem mann ist damit nicht geholfen und die familie ist nun nervlich ziemlich down.
in den nächsten tagen soll er in ein altenheim überwiesen werden, wo er dann bleiben soll.
in diesem altenheim war er schon einmal für einige wochen nach dem krankenhausaufenthalt untergebracht (man konnte ihn wohl nicht mehr im krankenhaus weiterbetreuen?) und die waren dort mehr als überfordert mit ihm. ständig rief man seine frau an, die sich um ihn kümmern sollte (was sie ja gerne tut, nur kassiert ja die andere seite dafür fleißig das geld).
ich finde die ganze situation auch etwas merkwürdig und sehr beklemmend, weil ich sehe, wie diese frau jetzt leidet. ich werde sie mal fragen, ob dieser vermerk in ihrer betreuerurkunde niedergeschrieben ist.
zuki ist offline  
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Alt 27.02.2008, 09:32   #4
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Beiträge: 4
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was wäre denn gesetz dem fall, dass dieser vermerk nicht in der urkunde steht? kann dann ein krankenhaus frei entscheiden und man selbst kann nichts dagegen tun?
zuki ist offline  
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Alt 27.02.2008, 09:54   #5
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Guten Morgen!
Das Krankenhaus darf überhaupt nix, gegen den Willen des Betreuten oder der Betreuerin entscheiden. Sofern der Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" nicht geregelt sein sollte, soll ihre Bekannte schleunigst zum Vormundschaftsgericht gehen und dort die Aufgabenkreiserweiterung beantragen.

Allerdings wäre es tatsächlich überlegenswert ob es vielleicht nicht doch für alle Beteiligten besser wäre, den Mann dauerhaft in einem Pflegeheim unterzubringen. Es steht einem ja frei, den Mann täglich zu besuchen. Viele Familienmitglieder sind tatsächlich auf Dauer mit einer pflegebedürftigen Person überfordert.

Alles Gute
Stracciatellamaus
 
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Alt 27.02.2008, 10:03   #6
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,

nein, das können sie nicht bestimmen, wenn die Aufenthaltsbestimmung mit in der Bestellung angegeben ist. Anonsten kann man diese sofort beantragen und sich durchaus dagegen wehren. Mir ist im momentan noch nicht einmal klar, ob sie das überhaupt bestimmen können, selbst wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht in der Bestellung angegeben ist.

Ich möchte denen ja nicht gleich was anhängen, aber es ist ja gar nicht auszuschließen, dass so eine Klinik mit Altenheimen enger zusammenarbeitet, als einem lieb ist. Ich habe zig Leute, die zu Hause gepflegt und versorgt werden, wo man mir aus ärztlicher Sicht dringend zu einer Heimaufnahme geraten hatte. Sie leben nun schon seit Jahren so und es klappt sehr gut. Solange ich der Meinung bin, dass es auch zu Hause geht, werde ich so etwas nicht zulassen. Bisher hat es keine Klinik darauf ankommen lassen.

Mir ist während der Klinikbesuche öfter mal aufgefallen, wie sich das Personal, am besten über den Flur von einem Ende zum anderen, unterhalten hat, dass man doch bitte für Fr. X oder Herrn Y "mal eben" einen Heimplatz suchen soll.

Im Zweifelsfall würde ich mit dem zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger oder Richter) Rücksprache halten. Immerhin nimmt man sich hier einfach ein wichtiges Recht heraus und möchte über den Kopf von Ehefrau und Sohn entschieden. Ein Einzug in ein Altenheim mit 55 Jahren ist keine Entscheidung, die man Fremden überlassen darf, auch wenn es Ärzte sind. Zumal sich die Angehörigen kümmern wollen und ambulante Pflege immer noch ganz klar der stationären Pflege vorzuziehen ist.
Tina L. ist offline  
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Alt 27.02.2008, 10:44   #7
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Wie schon gesagt wurde, die Sozialarbeiterin oder Ärzte können den Mann nicht in ein Altenheim zwangseinweisen, das ist Fakt.

Ich habe aber ähnliches mit einer Soziaarbeiterin des KH gehabt, indem meine Omi war. Sie wollte fast über meinen und ihren Kopf hinweg Oma in ein heim geben, bzw. ein heimplatz organisieren. gegen den ausdrücklichen Willen meiner Oma und gegen meine mehrfache ausdrückliche Ansage, das Omi das eben nicht möchte.
Im Entlassungsbericht des KH steht dann auch drin, das Omi und ich uns gegen ein Heim geweigert haben.

Jetzt wird Omi nächste Woche in eine WG für körperbehinderte Senioren einziehen, wo sie 24h um die Uhr betreut werden kann. In der Zwischenzeit hatten wir 6 Wochen die Lösung einer Tagesstätte. und jetzt zieht Omi auch freiwillig, weil sie sieht, es ist alles so beschwerlich für sie und für mich. und in der WG ist es etwas ganz anderes als Heim.

Das wäre auch mein Rat an euch. Den Schwiegervater erstmal tageweise zur Entlastung in eine (gerontopsychiatrische) Tagesstätte geben. Und dann langsam, aber doch kontinuierlich daran arbeiten, wie es weiter geht. denn wenn er so schwer erkrankt ist, dann steht das einfach an, der er demnächst vllt. nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann.
Und es gibt gute Demenz/Senioren-WG. ich habe einige gesehen und das sind wirklich gute Sachen, wo ich ja auch meine Omi hingeben, ohne schlechtes Gewissen. Obwohl es auch sehr sehr schwer für mich war, diesen Schritt überhaupt zu tun.

Google doch mal nach Koordinierungsstelle rund ums Alter und nach Demenz Wohngemeinschaft.

Viel Kraft euch!
Gletscher ist offline  
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Alt 27.02.2008, 14:12   #8
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Beiträge: 4
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vielen, vielen lieben dank für die antworten. bin froh, dass ihre s auch so seht, dass die ganze angelegenheit doch nicht so ganz zu unserem ungunsten ist.

ob es auf dauer besser ist, den mann in eine betreuung unterzubringen, ist natürlich eine andere geschichte. ist in späterer zukunft wohl auch zu überlegen (die ehefrau wird ja auch nicht jünger).
nur möchte man den entschluss ja gerne selber fassen und sich zeit für die suche etc. nehmen.

zudem ist die ganze vorgehensweise eine frechheit.
die frau kommt eines tages nichtsahnend ins krankenhaus und da sitzen da 3 menschen (arzt, pädagoge etc.), die man nie gesehen hat im zimmer des mannes (sie besucht ihn wirklich jeden tag) und die einem dann auf so unfreundliche und unsensible weise so etwas entscheidungsträchtiges mitteilen. ohne vorwarnung, ohne termin, ohne auch nur irgend etwas mit ihr besprochen zu haben....

die schwiegermama hat sich jetzt mit dem amtsgericht in verbindung gesetzt / es eingeschaltet, wo man ihr sagte, dass das krankenhaus wohl bald ein schreiben ans gericht schicken (eine beurteilung?)wird.
frag mich nur, wie die dazu kommen beurteilen zu wollen, denn offiziell hat sich nie jmd. mit der dame über die pflege zu hause unterhaltung bzw. es fand keine vor ort begehung statt, um sich das ganze mal anzugucken.

wir warten jetzt den ominösen bericht ab und wenn es sein muss, dann gehen wir gerichtlich dagegen vor.
zuki ist offline  
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Alt 27.02.2008, 15:15   #9
Stracciatellamaus
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Beiträge: n/a
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Es handelt sich bestimmt nicht um eine "Beurteilung" sondern um ein ärztliches Gutachten, welches der Richter angefordert hat. So wie ich aus Ihren Zeilen lese, handelte es sich möglicherweise um eine vorläufige Betreuung für 6 Monate. Nunmehr wird überprüft ob diese in eine endgültige Betreuung übergehen muss und das lässt sich nur aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entscheiden!
 
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Alt 28.02.2008, 01:25   #10
Roy
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Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Es handelt sich bestimmt nicht um eine "Beurteilung" sondern um ein ärztliches Gutachten, welches der Richter angefordert hat. So wie ich aus Ihren Zeilen lese, handelte es sich möglicherweise um eine vorläufige Betreuung für 6 Monate. Nunmehr wird überprüft ob diese in eine endgültige Betreuung übergehen muss und das lässt sich nur aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entscheiden!
Als Betreuer ist jemand zu bestellen, der vom Betreuten gewünscht wird, sofern dies seinem Wohl nicht entgegensteht. Ein Betreuer, der das Wohl des Betroffenen nur nach objektiven Maßstäben bestimmen will, ist aber ungeeignet.

Geändert von Roy (28.02.2008 um 01:45 Uhr)
Roy ist offline  
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