Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückforderung des Sozialamtes im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin ja echt entsetzt. Das Sozialamt hat bei der Einkommensberechnung eines Betreuten seit 2005 eine Witvenrente als Einkommen ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich bin ja echt entsetzt. Das Sozialamt hat bei der Einkommensberechnung eines Betreuten seit 2005 eine Witvenrente als Einkommen eingerechnet, die der Betreute gar nicht bekommt. Auf deutsch: es besteht seitens des Betreuten kein Anspruch auf Witvenrente, er hat lediglich eine Einmalzahlung erhalten. Das Sozialamt ging aber von einer laufenden Rentenzahlung aus und hat diese (nicht vorhandene) Rente als Einkommen verbucht. Nun möchten die Brüder über 10.000 Euro haben. Fürwahr, ein nettes Sümmchen. Wie sieht es mit einer evtl. Verjährung aus ? Oder soll ich gleich zum Anwalt ? Unter anderem hatte der Betreuer aufgrund meines guten wirtschaftens (Eigenlob, ich weiß) und eines gewonnenen Prozesses immr so viel Vermögen, dass er knapp über dem Schonbetrag lag. Er musste meine Aufwandsentschädigung immer selbst zahlen. Das Gericht dreht ab, wenn ich denen mitteile, dass er eigentlich mittellos war und alle Aufwandsentschädigungen vom Gericht zu erstatten sind, und ich wiederum müsste die bereits erhaltenen Aufwandsentschädigungen an das Sozialamt zurückzahlen. Vorschläge, um gut aus dieser Situation rauszukommen, werden freundlichst erbeten. Das ist wieder so ein Fall, da kann man drei Anwälte auf Jahre beschäftigen. Gruss Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
gegen den Bescheid des Sozialamtes schleunigst Widerspruch einlegen und vom Gericht gibts nichts. Die Festsetzungsbeschlüsse dürften in der Zwischenzeit rechtskräftig geworden sein. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.03.2008
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1
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Ich verstehe nicht, warum Ihr Betreuter Geld an das Sozialamt zürückzahlen soll. Wenn ihm eine Rente angerechnet wurde, die er gar nicht erhalten hat, müsste er doch zu wenig Geld vom Sozialamt erhalten haben!?
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Bin neu im Forum und hätte hier zum KG noch eine Frage,wie weit kann man denn das Kindergeld zurück verlangen?
Ich hatte durch eine Klage des Hausfrauenbundes 1998 schon einen Widerspruch gegen die Anrechnung des KG geschrieben. Der damalige SB meinte, er liesse den Widerspruch unbearbeitet, und wenn je mal ein Gericht hierzu eine andere Entscheidung treffen würde, wäre ich auf der sichern Seite. Solange ich SoHI bekam, wurde das KG mir als Einkommen angerechnet bis ich zur Arge kam. Dann wurde das Kindergeld plötzlich als Einkommen der Betreuten angerechnet. Wir beide sind 100% Schwerbehindert, Betreute bekommt Grundsicherung und ich bekomme Rente und Grundsicherung. Hatte meinen Anwalt dahingehend mal angesprochen und er hat das Grusiamt angeschrieben, aber der Leiter hat so eigne Vorstellungen von Gesetzestexten. Darum klage ich seid Jahren, gegen einen Gegner der bei Leistungseinstellungen versucht seine Macht aus zu spielen. Ich habe noch 3 Verfahren beim SG wegen nicht erfüllten Leistung zu Gunsten der Betreuten anhängig und 5 Verfahren für mich selbst. Dieser Machtpocker des Herren ist unermesslich verachtend und erniedrigend. Könnt Ihr mir weitere Infos geben. Danke. Schlecht war jetzt gerade für mich, das mein gesamter Text auf einmal weg war und ich es nochmal neu schreiben musste, |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Hallo Andreas,
ich hatte den Beitrag von Ihnen eben gelesen, könnte Ihnen nicht der §44 des SGB X hier helfen. Das ist der Überprüfungsparagraf dieser regelt Sachlagen, die falsch berechnet wurden rückwirkend auf 4 Jahre. Schreiben sie denen, sie stellen Antrag auf Überprüfung nach § 44 des SGB X und bitten um Abänderung und einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Denn sollte dies von denen wieder ( falsch) berechnet werden, hätten Sie die Möglichkeit mit dem erneuten Bescheid auf Kosten einens Beratungsscheins ud PKH für Ihren Betreuten, in dessen Namen dagegen zu klagen. |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo Tanzmaus,
inzwischen kann ich die Sachlage etwas konkretisieren. Das Sozialamt hat sozusagen erstmal in einem Brief zur Sache "vorgefühlt". Also weder Anhörung noch Bescheid. Fakt ist, dass die Sachbearbeiterin einen dicken Fehler gemacht hat. Dies gibt sie auch zu. Dazu kommt, dass hier vor Ort eine Stelle des Sozialamtes die Heimkosten berechnet und verwaltet, eine andere Stelle aber für die Bewilligung der Sozialhilfe zuständig ist. Zur Zeit geht es nach meinem Gefühl darum, dass die Sachbearbeiterin alles vermeiden will, damit die Angelegenheit hochkocht. Also dass ihr Vorgesetzter nicht auf ihren Fehler aufmerksam wird. Menschlich kann ich das durchaus verstehen. In vielen Behörden ist es ja so, dass Entscheidungen nach §§ 44, 45, SGB X von den Abschnittsleitern oder Dezernenten gegengezeichnet werden. Ich denke, diese Art der Aufmerksamkeit möchte sie aus den geschilderten Gründen vermeiden. Wohl auch deshalb hat sie hintenrum bei Ihrer Kolligen von der Sozialhilfeabteilung nachgefragt, ob eine Kostenübernahme rückwirkend möglich ist. Dies war nicht der Fall. Ich selbst habe erstmal einen Antrag auf rückwirkende Bewillung der Sozialhilfe in voller Höhe gestellt. Eine Antwort habe ich natürlich noch nicht. Die §§ 44, 45, SGB X lassen ja in der Praxis doch einen größen Spielraum in der Auslegung, als man vermutet. Dann sind noch Fristen zu beachten. Weiter ergibt sich die Frage der Amtshaftung. Wie ich schon schrieb, ein weites Betätigungfeld, auch für Anwälte. Das wird evtl. ein Dauerbrenner, obwohl die finanzielle Lage eindeutig ist: kein Geld. Letztendlich bleibt das Sozialamt doch auf den Kindern sitzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die rückwirkende Forderung rechtlich einwandfrei ist UND dann die Kinder rückwirkend ab 2005 Sozialhilfe nachzahlen müssen. Eines der Kinder hat wohl ein recht gutes Einkommen. Wir werden sehen, schnell wird es wohl nicht gehen. Gruss Andreas |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Andreas, ich bin neu hier im Forum, weiss nicht, inwieweit hier aus SGB XII und SGB II Urteile zu finden sind.
Aber vielleicht versuchst Du einmal beim Sozialticker oder bei Tacheles nach zu schauen. Beim Sozialticker besteht eine riesige Datenbank. Ich weiss nur vom lesen, dass hier mal ein Urteil eingestellt wurde, welches besagte, wenn die Behörde einen Fehler macht, braucht der Hilfeempfänger nicht zurück zahlen. Müsste ungefähr so 3- 4 Monate zurück liegen. Geh beim Sozialticker auf Rubrik Grundsicherung und da findest Du eine Menge Urteile. Viel Glück |
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