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MdE

Dies ist ein Beitrag zum Thema MdE im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich las neulich in einem Schreiben die Abkürzung MdE. Ich habe zwar etwas darüber gefunden- über Minderung der Erwerbsfähigkeit, ...


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Alt 28.05.2008, 15:34   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard MdE

Hallo,

ich las neulich in einem Schreiben die Abkürzung MdE. Ich habe zwar etwas darüber gefunden- über Minderung der Erwerbsfähigkeit, habe es aber nicht so richtig verstanden. Und was heißt es beispielsweise, wenn da steht MdE bei 50? Ist dann die Erwerbsfähigkeit um 50% gemindert? Und was würde das bedeuten für jemandem, der einen Grad der Behinderung von 100 hat?

Viele Grüße, Ursula
 
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Alt 28.05.2008, 18:52   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
Standard MdE

Hallo,

ich habe diese Frage ja schon in meiner Mail beantwortet, aber nochmal für alle:

MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
GdB = Grad der Behinderung

MdE ist die alte Bezeichnung und wird nur noch bei der Kriegsopferversorgung incl. Nebengesetzen und bei Berufsgenossenschaften verwandt.

Grade weil die Bezeichnung "MdE" oft zum Trugschluß verleitete, jemand mit einer MdE von 50 sei nur zu 50 % arbeitsfähig, wurde dies geändert.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 28.05.2008, 20:10   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

bedeutet also eine MdE von 50 genau dasselbe wie: Grad der Behinderung liegt bei 100% ? Ist das so richtig? Und was hat das für eine Bedeutung bezüglich des OEG?

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 29.05.2008, 07:52   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
Standard ohne

Hallo,

nein, eine MdE von 50 bedeutet einen GdB von 50.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 30.05.2008, 00:10   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Also Andreas, so stimmt das nicht. Bist du beim VA?

Die MdE kann z.B. 90 betragen und der GdB kann sogar 100 betragen. In Ursula's Fall war das ne Frage zum BVG/OEG.

Bei uns beträgt MDE 90 und der GdB 80.

Beim GdB im sozialen Entschädigungsrecht geht es um die Grundrente (seelisches Leid, Auswirkungen der Gesundheitsbeeinrächtigung), die ist gestaffelt. Bei etwa 90 beträgt sie so um die 565,00 €, MdE wird nur gezahlt, wenn ein Beruf begonnen, abgebrochen oder ganz aufgegeben werden musste oder hätte aussichtsreich beginnen können (berufliche Betroffenheit). Hinzu kommt bei MdE noch die AR (Ausgleichsrente). Also 3 Positionen.

Ursula, wenn deine Betreute in einer Einrichtung lebt, darf auch die Grundrente nicht dafür herhalten. Die ist nicht anrechenbar. Also sie könnte sich z.B. immer tolle Klamotten leisten, sich auch innerhalb dieser Einrichtung was Gutes tun.

Ich halte den GdB von 50 für zu niedrig (s. Anhaltspunkte im sozialen Entschädigungsrecht)

Siehe auch global-help,

Gruss mary

Geändert von mary (30.05.2008 um 00:45 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 30.05.2008, 00:42   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ursula, mal ein paar Auszüge BVG:

32. § 30 wird wie folgt geändert:
  • a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
    • "(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen. Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach Zehnergraden von 10 bis 100 zu bemessen; ein bis zu fünf Grad geringerer Grad der Schädigungsfolgen wird vom höheren Zehnergrad mit umfasst. Vorübergehende Gesundheitsstörungen sind nicht zu berücksichtigen; als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu sechs Monaten. Bei beschädigten Kindern und Jugendlichen ist der Grad der Schädigungsfolgen nach dem Grad zu bemessen, der sich bei Erwachsenen mit gleicher Gesundheitsstörung ergibt. Für erhebliche äußere Gesundheitsschäden können Mindestgrade festgesetzt werden.
    • (2) Der Grad der Schädigungsfolgen ist höher zu bewerten, wenn Beschädigte durch die Art der Schädigungsfolgen im vor der Schädigung ausgeübten oder begonnenen Beruf, im nachweisbar angestrebten oder in dem Beruf besonders betroffen sind, der nach Eintritt der Schädigung ausgeübt wurde oder noch ausgeübt wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn
    • 1. auf Grund der Schädigung weder der bisher ausgeübte, begonnene oder nachweisbar angestrebte noch ein sozial gleichwertiger Beruf ausgeübt werden kann,
    • 2. zwar der vor der Schädigung ausgeübte oder begonnene Beruf weiter ausgeübt wird oder der nachweisbar angestrebte Beruf erreicht wurde, Beschädigte jedoch in diesem Beruf durch die Art der Schädigungsfolgen in einem wesentlich höheren Ausmaß als im allgemeinen Erwerbsleben erwerbsgemindert sind, oder
    • 3. die Schädigung nachweisbar den weiteren Aufstieg im Beruf gehindert hat."
zu 1) = GdB, 2) = MdE,

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 30.05.2008, 08:50   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
Standard ohne

Hallo mary,

es stimmt zwar, was Du schreibst, aber es verkompliziert die Sache auch.

Zudem sehe ich das ganze vom Standpunkt als Sachbearbeiter nach dem Schwerbehindertenrecht, mit dem BVG und den Nebengesetzen habe ich wenig zu tun.

So wird nach dem SchwbR eine bestehende, anerkannte Kriegsbeschädigung mit einer sonstigen Behinderung zusammengefasst. Die Bezeichnung nach dem SchwbR heißt aber immer "GdB", es wird nicht differenziert.

Beispiel: Verlust eines Beines im Unterschenkel (BVG) = 50 % MdE
hinzu kommt Blindheit linkes Auge = GdB 30

Im Bescheid würde stehen:

Anerkannte Schädigungsfolgen (die genaue Bezeichnung muss nicht genannt werden)
Blindheit linkes Auge

GdB 60 (keine Addition !)

Nun ist dies auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, dies hier gilt für Schleswig-Holstein.

Ansonsten halte ich diese Diskussion für Zeitverschwendung, da es keine praktischen Auswirkungen hat, ob GdB oder MdE.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 30.05.2008, 10:25   #8
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

danke, liebe mary. Deine Unterstützung ist sehr hilfreich. In diesen Situationen sind die Erfahrungen von anderen immer so unendlich wichtig und wertvoll, weil man sich so allein mit diesen Problemen fühlt, wenn man sich nicht mit all den verwirrenden Paragrafen und den komplizierten Gutachtertexten auskennt. Es ist schön, wenn wir die Kraft aufbringen uns gegenseitig Mut zu machen. Denn die Sorge um die Betreuten ist wirklich manchmal sehr belastend.

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 30.05.2008, 16:16   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
Standard ohne

uhhh, Schleim....

Ursula, ich habe Dir in dieser Angelegenheit 19 Mails geduldig beantwortet, auch einige Anrufe Deinerseits. Ich denke, viel mehr kann man nicht erwarten.

Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast Probleme damit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich habe Dir mehrfach angeboten, die Angelgenheit in einem persönlichen Gespräch auf neutralem Boden (in unserem Amt) zu besprechen. Es kommen immer wieder Absagen bzw. Rückzieher. Ich darf dir garantieren, dass ich kein verkappter Triebtäter bin, der nur darauf wartet, im Amt über Dich herzufallen.

Du kannst gerne auch weiterhin fragen. Aber ich finde es nicht gut, wenn Du Fragen (wie zu MdE/GdB) mir als Mail übersendest und dann die sinngemäß gleichen Fragen hier im Forum stellst. Dann kann ich mir die doppelte Antwort sparen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 31.05.2008, 00:46   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Andreas, zwickt dich was?

Andreas, wie beruhigend, dass du nicht über Ursula im Amt herfallen wirst. Eher bist du einer, der dann nen Kaffee bereit hält und belegte Stullen von zu Hause. Die Gesetzbücher schön vorne auf dem Schreibtisch stehen hat, die SGB voran.

Verbal fällst du hier über Ursula her. Wenn du vom OEG keine Ahnung hast, "nur" im Schwerbehindertenrecht sitzt, dann verstehe ich deine Beiträge auch zum OEG, Gruss mary

Geändert von mary (31.05.2008 um 00:57 Uhr)
mary ist offline  
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