Dies ist ein Beitrag zum Thema MdE im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich las neulich in einem Schreiben die Abkürzung MdE. Ich habe zwar etwas darüber gefunden- über Minderung der Erwerbsfähigkeit, ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich las neulich in einem Schreiben die Abkürzung MdE. Ich habe zwar etwas darüber gefunden- über Minderung der Erwerbsfähigkeit, habe es aber nicht so richtig verstanden. Und was heißt es beispielsweise, wenn da steht MdE bei 50? Ist dann die Erwerbsfähigkeit um 50% gemindert? Und was würde das bedeuten für jemandem, der einen Grad der Behinderung von 100 hat? Viele Grüße, Ursula |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo,
ich habe diese Frage ja schon in meiner Mail beantwortet, aber nochmal für alle: MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit GdB = Grad der Behinderung MdE ist die alte Bezeichnung und wird nur noch bei der Kriegsopferversorgung incl. Nebengesetzen und bei Berufsgenossenschaften verwandt. Grade weil die Bezeichnung "MdE" oft zum Trugschluß verleitete, jemand mit einer MdE von 50 sei nur zu 50 % arbeitsfähig, wurde dies geändert. Gruß Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
bedeutet also eine MdE von 50 genau dasselbe wie: Grad der Behinderung liegt bei 100% ? Ist das so richtig? Und was hat das für eine Bedeutung bezüglich des OEG? Liebe Grüße, Ursula |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo,
nein, eine MdE von 50 bedeutet einen GdB von 50. Gruss Andreas |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also Andreas, so stimmt das nicht. Bist du beim VA?
Die MdE kann z.B. 90 betragen und der GdB kann sogar 100 betragen. In Ursula's Fall war das ne Frage zum BVG/OEG. Bei uns beträgt MDE 90 und der GdB 80. Beim GdB im sozialen Entschädigungsrecht geht es um die Grundrente (seelisches Leid, Auswirkungen der Gesundheitsbeeinrächtigung), die ist gestaffelt. Bei etwa 90 beträgt sie so um die 565,00 €, MdE wird nur gezahlt, wenn ein Beruf begonnen, abgebrochen oder ganz aufgegeben werden musste oder hätte aussichtsreich beginnen können (berufliche Betroffenheit). Hinzu kommt bei MdE noch die AR (Ausgleichsrente). Also 3 Positionen. Ursula, wenn deine Betreute in einer Einrichtung lebt, darf auch die Grundrente nicht dafür herhalten. Die ist nicht anrechenbar. Also sie könnte sich z.B. immer tolle Klamotten leisten, sich auch innerhalb dieser Einrichtung was Gutes tun. Ich halte den GdB von 50 für zu niedrig (s. Anhaltspunkte im sozialen Entschädigungsrecht) Siehe auch global-help, Gruss mary Geändert von mary (30.05.2008 um 00:45 Uhr) |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ursula, mal ein paar Auszüge BVG:
32. § 30 wird wie folgt geändert:
Gruss mary |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo mary,
es stimmt zwar, was Du schreibst, aber es verkompliziert die Sache auch. Zudem sehe ich das ganze vom Standpunkt als Sachbearbeiter nach dem Schwerbehindertenrecht, mit dem BVG und den Nebengesetzen habe ich wenig zu tun. So wird nach dem SchwbR eine bestehende, anerkannte Kriegsbeschädigung mit einer sonstigen Behinderung zusammengefasst. Die Bezeichnung nach dem SchwbR heißt aber immer "GdB", es wird nicht differenziert. Beispiel: Verlust eines Beines im Unterschenkel (BVG) = 50 % MdE hinzu kommt Blindheit linkes Auge = GdB 30 Im Bescheid würde stehen: Anerkannte Schädigungsfolgen (die genaue Bezeichnung muss nicht genannt werden) Blindheit linkes Auge GdB 60 (keine Addition !) Nun ist dies auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, dies hier gilt für Schleswig-Holstein. Ansonsten halte ich diese Diskussion für Zeitverschwendung, da es keine praktischen Auswirkungen hat, ob GdB oder MdE. Gruss Andreas |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
danke, liebe mary . Deine Unterstützung ist sehr hilfreich. In diesen Situationen sind die Erfahrungen von anderen immer so unendlich wichtig und wertvoll, weil man sich so allein mit diesen Problemen fühlt, wenn man sich nicht mit all den verwirrenden Paragrafen und den komplizierten Gutachtertexten auskennt. Es ist schön, wenn wir die Kraft aufbringen uns gegenseitig Mut zu machen. Denn die Sorge um die Betreuten ist wirklich manchmal sehr belastend.Liebe Grüße, Ursula |
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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uhhh, Schleim....
Ursula, ich habe Dir in dieser Angelegenheit 19 Mails geduldig beantwortet, auch einige Anrufe Deinerseits. Ich denke, viel mehr kann man nicht erwarten. Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast Probleme damit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich habe Dir mehrfach angeboten, die Angelgenheit in einem persönlichen Gespräch auf neutralem Boden (in unserem Amt) zu besprechen. Es kommen immer wieder Absagen bzw. Rückzieher. Ich darf dir garantieren, dass ich kein verkappter Triebtäter bin, der nur darauf wartet, im Amt über Dich herzufallen. Du kannst gerne auch weiterhin fragen. Aber ich finde es nicht gut, wenn Du Fragen (wie zu MdE/GdB) mir als Mail übersendest und dann die sinngemäß gleichen Fragen hier im Forum stellst. Dann kann ich mir die doppelte Antwort sparen. Gruss Andreas |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Andreas, zwickt dich was?
Andreas, wie beruhigend, dass du nicht über Ursula im Amt herfallen wirst. Eher bist du einer, der dann nen Kaffee bereit hält und belegte Stullen von zu Hause. Die Gesetzbücher schön vorne auf dem Schreibtisch stehen hat, die SGB voran. Verbal fällst du hier über Ursula her. Wenn du vom OEG keine Ahnung hast, "nur" im Schwerbehindertenrecht sitzt, dann verstehe ich deine Beiträge auch zum OEG, Gruss mary
Geändert von mary (31.05.2008 um 00:57 Uhr) |
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