Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aua - , kreisch, zusammengestaucht oder wie?
Mer wird doch noch ma lache dürffe bei so heiklen Themen, mary...
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#31 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Aua -
, kreisch, zusammengestaucht oder wie?Mer wird doch noch ma lache dürffe bei so heiklen Themen, mary |
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#32 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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???????????????????????????
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#33 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
nun noch einmal zurück zu meiner Ausgangsfrage: Wie lange kann es voraussichtlich dauern bis ein Versorgungsamt auf einen Widerspruch reagiert? Und ab wann kann man sich als Betreuer ungeduldig zeigen und einen Bescheid fordern? Kann man auf Fristen bestehen? Lieben Dank für Antworten, Ursula |
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#34 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,847
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Zitat:
eine konkret vorgegebene Frist für die Bearbeitung eines Widerspruchs gibt es - so viel ich weiß - nicht. Vielleicht ist hier jemand schlauer? Meine diesbezüglichen Aktivitäten mache ich von der Dringlichkeit der Sache abhängig. Wenn ein Betreuter z.B. ohne Kohle dasteht, dann falle ich dem zuständigen Amt gehörig auf den Wecker .Zu diesem Thema habe ich noch einen Link parat: - Untätigkeitsklage Weitere Infos sollten beim googeln mit den Begriffen Widerspruch und Bearbeitungsfrist zu holen sein. mfg |
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#35 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo carlos,
ich dank dir ganz herzlich für deine Antwort. Mit diesen Hinweisen komme ich schon ein gutes Stück weiter. Ich google also erstmal und schau in den von dir angegebenen link. Liebe Grüße, Ursula |
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#36 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Hallo Ursula,
bei uns kann das drei bis sechs Monate dauern. Vorsicht, Falle: es gibt Ämter, die verschicken eine Bestätigung über den Eingang des Widerspruches. Bitte genau nachsehen, ob da etwas drin steht wie "ohne weitere Begründung Ihrerseits wird über den Widerspruch nach Aktenlage entschieden". Falls dem so ist, bitte unbedingt Mail senden oder anrufen. Gruss Andreas |
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#37 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
glücklicherweise ist da kein Kreuzchen gesetzt bei diesem Vermerk. Ich hab nämlich auch einen gehörigen Schrecken gekriegt als ich das las. Ist aber nicht angekreuzt! Danke, liebe Grüße, Ursula |
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#38 | ||
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat:
SGG - Einzelnorm
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#39 |
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Gast
Beiträge: n/a
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danke, kohlenklau,
ich habe nicht verstanden, was in dem link steht. Aber auf einen Bescheid bezgl meines Widerspruchs warte ich noch immer, jetzt ja seit drei Monaten. Heißt es, dass ich nun tätig werden muß, weil sonst von seiten des Amts nichts mehr passiert? Liebe Grüße, Ursula |
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#40 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Ursula,
wenn die Angelegenheit unter die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fällt, dann bietet Dir § 88 SGG die Möglichkeit, nach Ablauf der genannten Fristen den nächsten Schritt, nämlich die Klage, vorzunehmen. Wenn Du Deinen Mitwirkungspflichten nachgekommen bist und alle relevanten Tatsachen genannt hast, dann muß die Behörde mal in die Hufe kommen. Ob in Deiner Angelegenheit die Drei- oder Sechsmonats-Frist gilt, mußt Du mal erfragen. Wenn die Behörde in dieser Angelegenheit keinen Bescheid erläßt und Du Dich nicht rührst, dann passiert natürlich auch nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Manchmal hilft aber auch schon ein kleines Erinnerungsschreiben an die Behörde. Hol Dir einen Beratungshilfeschein (falls die Voraussetzungen vorliegen) und sprich mit einen Rechtsanwalt. Gruß Kohlenklau
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