Dies ist ein Beitrag zum Thema Neu als Betreuerrin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen/innen,
ich arbeite nun seit rund 3 monaten mit 7 Fällen als gesetz. betreuerin
(natürlich sind die nach ...
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Gesperrt
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 34
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Hallo liebe Kollegen/innen,
ich arbeite nun seit rund 3 monaten mit 7 Fällen als gesetz. betreuerin (natürlich sind die nach und nach zusammen gekommen) und verbringe die ein oder andere schlaflose nacht. Aktuell habe ich eine neue betreuung übernommen, die mich sehr verunsichert. diese dame ist davon überzeugt jetzt irgendwann den absoluten millionengewinn abzuräumen (sie glaubt diesen ganzen gewinnzertifikaten), hat sich aber darin komplett überschuldet und es sind ca.15-20 Inkassounternehmen mit Forderungen drin. die betreuung umfasst auch einen einwilligungsvorbehalt. nun habe ich erst mal alle papiere mitgenommen um die einzelnen gläubiger über die betreuung zu informieren und zu versuchen eine gute lösung für alle zu finden. Ebenso mit den banken zu verhandeln und anzuzeigen, daß geldgeschäfte nur mit meinem einverständnis möglich sind. und zu versuchen einen weg zu finden wie sie wieder geld zum leben zur verfügung hat. meine betreute ist darüber fürchterlich aufgebracht, da das ja alles kein problem ist und will alle papier sofort wieder. da ich mittlerweile (so hoffe ich) alle gläubiger angeschrieben habe bringe ich ihr morgen die sachen wieder. meine frage nun: bin ich nicht verpflichtet, daß für meine betreute zu tun? und sollte sie der meinung sein, sie muß deswegen gerichtlich gegen mich vorgehen was muß ich dann tun? vielen dank für die hilfe cecilie
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend!
Sie haben alles Richtig gemacht. Es besteht kein Grund zur Sorge. Die Beschwerden der Dame beim Vormundschaftsgericht werden nicht erfolgreich sein, sofern sie sich überhaupt beschwert! Lassen Sie sich nicht beunruhigen! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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