Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkasse im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Meine erste Frage bezieht sich auf die Zuzahlungsbefreiung.
Ich betreue meinen ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 11
|
Hallo,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Meine erste Frage bezieht sich auf die Zuzahlungsbefreiung. Ich betreue meinen Vater, er war 2 Monate im Krankenhaus und ist mittellos. Die Rechnung über 280€ die jetzt vom Krankenhaus kam (es werden pro Tag 10€ abgerechnet, allerdings nur für max. 28 Tage), kann aus seinen Mitteln nicht bezahlt werden. Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung kam jetzt von der Krankenkasse zurück; seine "Belastungsgrenze" wurde jetzt auf 116€ festgesetzt. Die 280€ können allerdings nicht angerechnet werden, weil sie noch nicht bezahlt sind. Deshalb ist der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung also nicht genehmigt worden. Was jetzt tun? Die 280€ ans Sozialamt (dort wurde für den ersten Monat bereits Grundsicherung bewilligt, jetzt läuft Antrag auf Heimhilfe) weiterreichen und dann wieder beantragen? Vielen Dank mal im Voraus für Hilfe ![]() Claudia |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
Hallo Claudia74,
vorab eine Frage. Wird Dein Vater in nächster Zeit in einem Heim aufgenommen? Mit dem Sozialamt kommst Du nicht weiter. Den Gang kannst Du Dir zunächst sparen. Die Zuzahlung muß Dein Vater selber bezahlen. In einem Heim liegt die Grenze allerdings niedriger. Hast Du die Möglichkeit der Chroniker-Regelung geprüft? Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 11
|
Hi Kohlenklau,
er ist bereits seit 2 Wochen im Heim. Einstufung Pflegestufe II ist bereits erfolgt (liegt im Koma), also Chroniker-Regelung A1 trifft zu, wurde auch im Antrag bereits angekreuzt. Aber wenn sein Girokonto überzogen ist, wer soll das dann zahlen? C. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
Hallo,
in diesem Fall nimm noch einmal Rücksprache mit der Krankenkasse. Du kannst die Zuzahlung möglicherweise auf ca. 41,- € drücken. Um diese Zahlung kommst Du allerdings nicht herum (ggflls. Zahlung durch Sozialamt und ratenweise Einbehaltung des Taschengeldes im Heim). Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) Geändert von Kohlenklau (16.06.2008 um 01:29 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| heim, krankenkasse, schulden, zuzahlung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|