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Patientenverfügung o.ä.für betreute Personen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Patientenverfügung o.ä.für betreute Personen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir sind gesetzliche Betreuer für unseren Vater(dialysepflichtig,schwer herzkrank,zuckerkrank,dement,sitzt im Rollstuhl,u.v.m.). Können wir die Inhalte einer Patientenverfügung für ihn entscheiden? Wenn ...


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Alt 27.07.2008, 10:48   #1
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 2
Standard Patientenverfügung o.ä.für betreute Personen

Wir sind gesetzliche Betreuer für unseren Vater(dialysepflichtig,schwer herzkrank,zuckerkrank,dement,sitzt im Rollstuhl,u.v.m.).
Können wir die Inhalte einer Patientenverfügung für ihn entscheiden?
Wenn ja, wie geht man vor?
Wenn nein,welche Alternativen gibt es?
nordseebine ist offline  
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Alt 27.07.2008, 18:36   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 11
Standard Patientenverfügung

hallo nordseebine,

wenn der Vater schon an Demenz erkrankt ist und Sie für ihn die Inhalte einer Patientenverfügung bestimmen wollen, so ist das nicht möglich. Der Verfasser einer Patientenverfügung muss Art, Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung erfassen können und einwilligung-,einsicht- und urteilsfähig sein. Ich gehe mal davon aus, dass dies bei Ihrem Vater nicht mehr der Fall ist.

Da Sie hoffentlich die Wünsche Ihres Vater für den Fall einer schweren Erkrankung in gesunden Tagen mit ihm besprochen haben, bleibt Ihnen zunächst mal die Möglichkeit im Falle einer schweren Erkrankung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt den "mutmaßlichen" Willen Ihres Vaters zu ermitteln. Auf jeden Fall müssen Sie aber, bevor sie verlangen oder zustimmen lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, die Genehmigung des Vormundschaftsgericht einholen. Das ist halt so, wenn man die gesetzliche Betreuung hat.

Mitr freundlichen Grüßen

tecki
tecki ist offline  
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Alt 28.07.2008, 08:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 2
Beitrag Patientenverfügung o.ä.

Vielen Dank an Tecki!
Ich habe es mir fast gedacht. Wir werden jetzt ein Schreiben aufsetzen und uns von der Dialyseklinik und der Hausärztin sein aktuelles Krankheitsstadium beschreiben lassen. Dann holen wir uns einen Termin beim Vormundschaftsgericht .
Also nochmals danke!
nordseebine ist offline  
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Stichworte
gesundheit, gesundheitsfürsorge, patientenverfügung

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