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Fixierung mit Bauchgurt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fixierung mit Bauchgurt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Großmutter ist im Rollstuhl mit einem Bauchgurt fixiert. (gen. vom VMG) Jetzt möchte sie Besuche bei Bekannten machen, wer ...


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Alt 27.07.2008, 20:32   #1
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard Fixierung mit Bauchgurt

Meine Großmutter ist im Rollstuhl mit einem Bauchgurt fixiert. (gen. vom VMG)

Jetzt möchte sie Besuche bei Bekannten machen, wer haftet wenn sie stürzt? Sie weigert sich einen Gurt zu tragen, macht mir deshalb ein Riesentheater.
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Alt 28.07.2008, 23:11   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo draconis,

wer soll den die Begleitung Deiner Großmutter übernehmen? Mitarbeiter des Heims werden wohl auf einen Gurt bestehen. Die Krankenkassen sind sehr wachsam bzgl. mangelnder Aufsichtspflicht geworden.
Falls Du die Begleitung übernimmst, solltest Du mal in den Beschluß des Amtsgerichts schauen. Dieser wird die Möglichkeit der Fixierung ja weiter spezifizieren. Wenn für Ausflüge die Möglichkeit der Fixierung eingeräumt wurde, dann wäre ich vorsichtig. Wie gesagt, die Krankenkassen fragen nach.
Wenn für Ausflüge der Beschluß nicht greift, dann ist eine Fixierung/Sicherung gegen den Willen nicht möglich (oder neuer Beschluß). Falls Deine Großmutter stürzt, dann mußt Du Dich aber möglicherweise auf unangenehme Fragen gefasst machen. Stichwort Fahrlässigkeit. Informiere Dich mal über die allgemeine Betreuerhaftpflicht.

Insgesamt eine unangenehme Situation.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)

Geändert von Kohlenklau (29.07.2008 um 01:25 Uhr)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 29.07.2008, 22:38   #3
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Kohlenklau,

Danke, für die Antwort.

Im Beschluss steht, dass die Fixierung nur bei Badarf angewendet werden darf. Bei den Gründen steht, dass die Betroffene sich selbst erheblichen Schaden zuführen würde, wenn sie nicht im Rollstuhl fixiert ist.

Meine Großmutter akzeptiert die Fixierung, es kam nur zu dem Problem, weil ich nicht mit zu jedem Besuch kann, den sie machen möchte.
Draconis ist offline  
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Alt 29.07.2008, 23:08   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo draconis,

wer fährt denn dann mit, oder fährt Deine Großmutter alleine?
Verantwortlich ist immer die Begleitperson. Diese muss das Risiko einschätzen.

Kann es nicht sein, dass es weniger um den Gurt, als mehr um Deine Begleitung geht?

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Stichworte
fixierung, gesundheit, gesundheitsfürsorge

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