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Kurzzeitpflege, Anmeldung im Heim notwendig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzzeitpflege, Anmeldung im Heim notwendig im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 31.07.2008, 07:56   #1
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 4
Lächeln Kurzzeitpflege, Anmeldung im Heim notwendig

Schönen guten Morgen,

hatte diesen Beitrag schon im Vorstellungsbereich, also nicht wundern.

Bin durch Zufall eben auf diese Seite gestoßen, weil ich nach Kurzzeitpflege gesucht habe. Aber nochmal einen Schritt zurück, ist aber eine längere Geschichte.

Mein Mann und ich (43J) leben in Bonn, die Tante von der ich gleich berichte in Hamburg (450km). Außer der u. beschriebenen Tante gibt es noch eine weitere (83J) , die per Notar beglaubigt alle Rechte einer Betreuerin hat. (Aufenthaltbestimmung, Finanzen und Gesundheit). Die ist aber vollkommen überfordert.

Der Patentante (86J )meines Mannes (67J) wurde Anfang des Jahres zuerst an einem Knie eine Protese eingesetzt, lief alles super, vor etwa 8 Wochen am anderen Knie. Zuerst schien auch hier alles gut zu verlaufen. Nach Ablauf der Rehamaßnahme stellte sich heraus, dass sie sich Krankenhausbakterien im Knie eingefangen hat, Sie kam wieder ins Krankenhaus und die Protese wurde entfernt. Nachdem sie etwa 2 Wochen isoliert im Einzelzimmer gelegen hat, hat man das Problem mit den Bakterien in den Griff bekommen. Nun wurde Sie am Montag in ein, vom Krankenhaus ausgewählten Pflegeheim zur Kurzzeitpflege gegeben.
Bei der Aufnahme wurde der "befugten" Tante erklärt, dass die Kosten für die Kurzzeitpflege übernommen werden.
Heute kam das Heim mit einem Heimvertrag, der zu unterschreiben sei. Hier ist von Kostenübernahme keine Rede. Pflegestufe 1 ist wohl derzeit vorhanden.
EIn großes Problem ist auch, dass die Kranke nicht isst und auch nicht ausreichend trinkt. Ihr soll das Knie in etwa 3 Wochen versteift werden.
Wir sind hier in Bonn (auch voll berufstätig) und können nicht wirklich helfen, da wir weder bei den Gesprächen dabei sind noch die Befugnisse haben. Morgen sollen wir wenigstens die Kopie des Heimvertrages bekommen. Wir haben der Befugten Tante geraten, noch nichts zu unterschreiben. War der Rat richtig oder wie sollen wir uns verhalten.
Falls jemand mit diesem "vertrackten" Beitrag was anfangen kann, ich freue mich über jede Anregung.
Liebe Grüße
Segelratte
segelratte ist offline  
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Alt 02.08.2008, 01:00   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Kurzzeitpflege, Anmeldung im Heim notwendig

Guten Abend Segelratte,

Heimvertrag geht nach Heimgesetz. Ich habe mir mal eine Broschüre zusenden lassen von:

BundesInteressenVertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) e.V.
::BIVA - Ihre Interessen im Alter::

Meine Mutter lebte damals in einem Seniorenheim mit angeschlossener Pflegestation, eigene Whg., Betreuungsvertrag mtl. 80 € zusätzlich. Die Pflegerin kam 2 x täglich für Augentropfen und mal kurz nachsehen, Tabletten herrichten. Pflgestufe II hatte sie damals.

Als meine Mutter mal krank wurde, sie bettlägerig wurde, kam das Personal um die 4 x täglich, machte ihr das Frühstück in ihrer Whg., wusch ab. Dann kam die dicke Rechnung Ende des Monats um die 800 € zusätzlich für diese Pflegeleistungen, obwohl im Vertrag stand, 1 x jährlich im Krankhetisfall für 4 Wochen leistungsfrei diese Dienstleistungen, weil ja der Betreuungsvertrag zusätzlich zur Whg. bestand.

An Unterernährung, Dehydrierung, Dekubitus, kam sie mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus, verstarb 6 Wochen dort später an einer Lungenentzündung und auch wegen eines Sturzes in der Whg. spät abends, und wurde erst morgens um 9.00 h gefunden. Ich wurde nicht informiert.

Diese Einrichtung hatte nix beseres zu tun, als immer in der Klinik anzurufen, wann sie wieder zurückkäme, da sie dann auf der Pflegestation landen würde und das bringt mehr Geld, als in der eigenen Whg. Aus zeitlichen Gründen habe ich meine Mutter immer nur 2 x wöchentlich besucht, bis ich die Misere sah und erst ich das Personal anhalten musste, den Krankenwagen zu rufen. Sie war lt. dem Notarzt, der mich sogar privat einen Tag später anrief, in einem sehr bedenklichen Zustand (Intensivstation) weil das Personal nicht die Krankheitssituation erkennen wollte. Denn mit Pflegefällen ist mehr Geld zu machen, als mit Betreutem Wohnen in einer Whg. dieses Seniorenheims mit angeschlossener Pflegestation.

Was wir nach ihrem Tode noch für Theater wegen der Whg. hatten, Kündigungsfrist trotz Tod 2 Monate, Mietweiterzahlung, Renovierung. Die Betreuungskosten lt. Betreuungsvertrag sollten ebenfalls 2 Monate weitergezahlt werden, bis ich mich auf die Hinterfüsse stellte.

P.S. Bei Einzug wollte man die genauen Vermögensverhältnisse wissen, obwohl sie Selbstzahler waren.

Mein Vater landete 1 Jahr nach dem Einzug in dieser Whg. (meine Mutter verblieb oben in der Whg.) auf der Pflegestation mit Kosten um die 50.000 DM/Jahr, owohl von der Kasse dazu die Pflegestufe III gezahlt wurde. Das Theater nach seinem Tod dasselbe. Wir sollten bis zur Belegung des Bettes alle Kosten, Verpflegung, Unterkunft, Investitionspauschale, etc. weiterzahlen (es gelten ersparte Aufwendungen). Die Leistungen, die auf der Pflegestation erbracht wurden, hätten genausogut in der gemeinsamen Whg. erbracht werden können. Also richtige Abzocke.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 03.08.2008, 14:13   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo segelratte,

Ansprechpartner in dieser Angelegenheit dürfte doch zunächst einmal die Krankenkasse / Pflegekasse sein. Falls das Einkommen der Tante nicht ausreicht, kommt auch noch das Sozialamt mit in's Spiel.
Gebt der Tante, die sich kümmert, doch den Rat, sich an die Krankenkasse zu wenden. Manche Kassen haben auch einen sozialen Dienst, der sich einschalten kann.
Den Heimvertrag kann man ja mal einige Tage liegen lassen, bis die Kostenfrage geklärt ist.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
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Kohlenklau ist offline  
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heimvertrag, kurzzeitpflege

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