Schonbetrag
Hallo,
ein konkreter Fall: Mein Betreuter ist blind und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Er arbeitet ganztags und bekommt seinen Lohn auf das Taschengeldkonto. Zudem erhält er Landesblindengeld. Die Kosten für die Unterbringung usw. trägt das Sozialamt. Dieses Sozialamt fordert jetzt 1400 Euro zurück, er hat zuviel Vermögen. Zählt Landesblindengeld als Einkommen ? Gibt es einen höheren Schonbetrag für Blinde ? Gruss Andreas |
Hallo Andreas,
Das Schonvermögen für Blinde ist das gewöhnliche. Ich kenne als Ausnahme mit höherem Schonbetrag nur Kriegswaisen. Gibt es eigentlich noch weitere Ausnahmen? Grüße Karla |
Hallo,
noch hatte ich keinen solchen Fall, aber u.a. dies dazu gefunden: Blindengeld kein Einkommen -- kobinet und Sozialhilfe: Blindengeld wird nicht angetastet Gruß carlos |
Danke Carlos, die Links sind sehr interessant!
Diese Passagen (2. Link) sagen ja eigentlich alles und das Urteil ist ja auch ziemlich aktuell. Zitat:
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Hallo Andreas,
im Moment betreue ich einen gehörlosen jungen Mann. Er erhält eine Gehörlosenbeihilfe, die beim SGB II-Bezug nicht angerechnet wurde und z.Zt. auch zusätzlich zum Taschengeld in einer Einrichtung gezahlt wird. Die Zahlung gilt als Ausgleich für behinderungsbedingte Einschränkungen und wird daher nicht angerechnet. Das dürfte doch beim Blindengeld ähnlich laufen, deckt sich auch mit carlos link. Wolltest Du mit der Ansparung nicht einen Bestattungsvertrag bedienen oder einen speziellen Fernseher kaufen? Gruß Kohlenklau |
Hallo,
ich betreue auch einen blinden und geistig behinderten Menschen, der in stationärer Einrichtung lebt. Der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger geht von dem üblichen Schonbetrag aus. Falls du tatsächlich mit der Sonderanschaffung durchkommst, lass es mich wissen. Ich versuche ansonsten die monatlichen Ausgaben in sinnvoller Weise zu erhöhen, z.B. besondere therapeutische Angebote. Karla |
Bei mir ist es ähnlich wie bei Karla. Ein Betreuter lebt in einer Einrichtung, ist blind und geistig behindert. Er bekommt den Blindenhilfe sowie Landesblindengeld und ist somit recht schnell immer wieder über den 2600 €. Ich versuche auch stets sinnvolle ausgaben für ihn zu tätigen, dass ihm das Geld zugute kommt.
Der KSV rechnet aber auch mit den 2600 € als Schonbetrag. Habe gerade wieder den Brief hier liegen, in dem ich das Vermögen aufschlüsseln soll. Werde dort auch mal nachfragen bzgl. oben genannter Regelung! LG Nadine |
Zitat:
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. mfg carlos |
ohne
Hallo carlos,
gute Idee, das Problem ist nur, eine Begleitperson zu finden. Aus seinem Bekannten- und Verwandtenkreis kommt niemand in Fragen, und auch der Blindenverband konnte nicht helfen. Gruss Andreas |
Schonbetrag
Hallo,
es ist schon interessant, wie viele unterschiedliche Meinungen es gibt. Eine Dame der Diakonie sagte: Pech gehabt (sie hat sich extra schlau gemacht und zurück gerufen), der Schonbetrag beträgt nur 2600 Euro. Eine Mitarbeiterin des Betreuungsvereins sagt: ich habe mal gelesen, der Schonbetrag ist höher. Sie will zurück rufen. Die verlinkten Artikel sagen wieder etwas anderes aus. Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, und der Betreute muss die Kosten bezahlen, kann er diese Kosten dann gegen die Forderung des Sozialamtes gegenrechnen ? :giggleswe: Ich werde weiter berichten :wink3: Gruß Andreas |
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