Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein konkreter Fall:
Mein Betreuter ist blind und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Er arbeitet ganztags und bekommt ...
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07.08.2008, 21:04 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Schonbetrag
Hallo,
ein konkreter Fall: Mein Betreuter ist blind und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Er arbeitet ganztags und bekommt seinen Lohn auf das Taschengeldkonto. Zudem erhält er Landesblindengeld. Die Kosten für die Unterbringung usw. trägt das Sozialamt. Dieses Sozialamt fordert jetzt 1400 Euro zurück, er hat zuviel Vermögen. Zählt Landesblindengeld als Einkommen ? Gibt es einen höheren Schonbetrag für Blinde ? Gruss Andreas |
07.08.2008, 21:37 | #2 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Andreas,
Das Schonvermögen für Blinde ist das gewöhnliche. Ich kenne als Ausnahme mit höherem Schonbetrag nur Kriegswaisen. Gibt es eigentlich noch weitere Ausnahmen? Grüße Karla |
07.08.2008, 22:23 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
noch hatte ich keinen solchen Fall, aber u.a. dies dazu gefunden: Blindengeld kein Einkommen -- kobinet und Sozialhilfe: Blindengeld wird nicht angetastet Gruß carlos |
07.08.2008, 23:06 | #4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Danke Carlos, die Links sind sehr interessant!
Diese Passagen (2. Link) sagen ja eigentlich alles und das Urteil ist ja auch ziemlich aktuell. Zitat:
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07.08.2008, 23:10 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Andreas,
im Moment betreue ich einen gehörlosen jungen Mann. Er erhält eine Gehörlosenbeihilfe, die beim SGB II-Bezug nicht angerechnet wurde und z.Zt. auch zusätzlich zum Taschengeld in einer Einrichtung gezahlt wird. Die Zahlung gilt als Ausgleich für behinderungsbedingte Einschränkungen und wird daher nicht angerechnet. Das dürfte doch beim Blindengeld ähnlich laufen, deckt sich auch mit carlos link. Wolltest Du mit der Ansparung nicht einen Bestattungsvertrag bedienen oder einen speziellen Fernseher kaufen? Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
08.08.2008, 00:34 | #6 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo,
ich betreue auch einen blinden und geistig behinderten Menschen, der in stationärer Einrichtung lebt. Der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger geht von dem üblichen Schonbetrag aus. Falls du tatsächlich mit der Sonderanschaffung durchkommst, lass es mich wissen. Ich versuche ansonsten die monatlichen Ausgaben in sinnvoller Weise zu erhöhen, z.B. besondere therapeutische Angebote. Karla |
08.08.2008, 09:53 | #7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Bei mir ist es ähnlich wie bei Karla. Ein Betreuter lebt in einer Einrichtung, ist blind und geistig behindert. Er bekommt den Blindenhilfe sowie Landesblindengeld und ist somit recht schnell immer wieder über den 2600 €. Ich versuche auch stets sinnvolle ausgaben für ihn zu tätigen, dass ihm das Geld zugute kommt.
Der KSV rechnet aber auch mit den 2600 € als Schonbetrag. Habe gerade wieder den Brief hier liegen, in dem ich das Vermögen aufschlüsseln soll. Werde dort auch mal nachfragen bzgl. oben genannter Regelung! LG Nadine |
08.08.2008, 10:33 | #8 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V. mfg carlos |
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08.08.2008, 11:23 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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ohne
Hallo carlos,
gute Idee, das Problem ist nur, eine Begleitperson zu finden. Aus seinem Bekannten- und Verwandtenkreis kommt niemand in Fragen, und auch der Blindenverband konnte nicht helfen. Gruss Andreas |
08.08.2008, 11:26 | #10 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Schonbetrag
Hallo,
es ist schon interessant, wie viele unterschiedliche Meinungen es gibt. Eine Dame der Diakonie sagte: Pech gehabt (sie hat sich extra schlau gemacht und zurück gerufen), der Schonbetrag beträgt nur 2600 Euro. Eine Mitarbeiterin des Betreuungsvereins sagt: ich habe mal gelesen, der Schonbetrag ist höher. Sie will zurück rufen. Die verlinkten Artikel sagen wieder etwas anderes aus. Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, und der Betreute muss die Kosten bezahlen, kann er diese Kosten dann gegen die Forderung des Sozialamtes gegenrechnen ? Ich werde weiter berichten Gruß Andreas Geändert von AndreasLübeck (08.08.2008 um 11:29 Uhr) |
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Stichworte |
beerdigungsintitut, bestattung, blindengeld, landesblindengeld, schonbetrag sozialhilfe, sgb12, sterbegeldversicherung, vorsorgevertrag |
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