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Wohnung auflösen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung auflösen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin noch ganz neu als Betreuer von meiner Mutter und habe noch viele Fragen: Wie funktioniert das eigentlich ...


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Alt 13.09.2008, 23:36   #1
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Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 6
Frage Wohnung auflösen?

Hallo,
ich bin noch ganz neu als Betreuer von meiner Mutter und habe noch viele Fragen:

Wie funktioniert das eigentlich mit der Wohnungsauflösung?

Also meine Mutter hat bei mir im Haus den oberen Stock bewohnt. Jetzt ist sie ins Pflegeheim umgezogen.
Wenn ich jetzt den oberen Stock selbst nutzen will, muß ich das zuerst beim Gericht beantragen damit ich ihre Wohnung auflösen kann?
Und wie ist das eigentlich wenn jetzt meine Geschwister kommen und wollen Möbel oder sonstige Sachen aus ihrem Haushalt haben? Darf ich ihnen die Sachen einfach geben oder wie ist das?

Ich hoffe Ihr könnt mir da ein wenig helfen.

Gruß
Aber Hallo
Aber Hallo ist offline  
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Alt 14.09.2008, 12:02   #2
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Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 40
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Hallo,

generell kommt es ja darauf an, für welche Bereiche du bevollmächtigt wurdest.
Innerhalb der Familie sind einige Befugnisse ohnehin etwas anders geregelt.
Z.B. in Vermögensangelegenheiten muss nur Rechenschaft abgelegt und Zstimmung des Gerichtes eingeholt werden, wenn es ausdrücklich angeordnet ist.
Theoretisch kann deine Mutter die Kündigung der Wohnung ja selbst unterschreiben, auch kann sie entscheiden, was mit ihren Möbeln passiert.
Mariella
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Alt 14.09.2008, 18:09   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Aber Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Wohnungsauflösung zu den Aufgabenkreisen passt (s.Mariella).
Wie habt ihr das Wohnverhältnis geregelt? Mietvertrag, stillschweigende Nutzung, Wohnrecht, wohnt möglicherweise Deine Familie dort zur Miete?

Aus der Konstellation ergeben sich die notwendigen Maßnahmen. Kann Deine Mutter noch Willenserklärungen abgeben, dann soll sie das entsprechend schriftlich verfügen. Wenn Sie keine Aussagen mehr machen kann, dann wird es möglicherweise kompliziert. Egal wie das Wohnverhältnis gestaltet wurde, Du solltest unbedingt das Vormundschaftsgericht über die neue Situation informieren. Möglicherweise sind Genehmigungen einzuholen, bist Du persönlich in Vertragssachen involviert, muß ggflls. ein weiterer Betreuer bestellt werden. Bei Gericht läßt sich konkret nachvollziehen, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Die persönliche Habe Deiner Mutter mußt Du erst einmal katalogisieren und den Wert schätzen. Mußt Du auch für das gerichtliche Vermögensverzeichnis machen. Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Deine Mutter kann natürlich Verfügungen treffe, solange sie dazu in der Lage ist. Würde ich mir aber schriftlich geben lassen, wer welche Sachen bekommen soll. Immer bedenken, ab bestimmter Vermögensgrenzen muß das Betreuungsverfahren selbst bezahlt werden. Falls das Sozialamt (Teil-)Kosten des Heimaufenthaltes übernimmt, dann kannst Du erstmal nichts weggeben. Die Habe gehört zum Vermögen und es ist zu prüfen, ob damit die Heimkosten gedeckt werden können. Deine Mutter bzw. Du in ihrem Auftrag müßte die Sachen zu Geld machen, auch gegenüber den Angehörigen. Nur Gegenstände, die einen ideellen Wert haben, dürfen nach Rücksprache so herausgegeben werden.
Kann Deine Mutter sich nicht mehr erklären, dann kannst Du nach der Katalogisierung erst recht keine Sachen freihändig verteilen. Willst Du verkaufen, dann mußt Du Angebote hereinholen und kannst den weiteren Angehörigen zu diesen Preisen ein Erstkaufrecht einräumen, mehr nicht. Aber auch hier, bei Sozialhilfebedürftigkeit Rücksprache mit dem Sozialamt und dem Gericht.

Ich hoffe, die beiden Infos helfen Dir erst mal weiter.

Schönen Gruß
kohlenklau
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und mittwochs

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Alt 14.09.2008, 20:38   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 6
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Also meine Eltern haben mir vor 8 Jahren das Haus überschrieben haben aber für das obere Stockwerk Wohnrecht.
Ansonsten steht auf der Bestellungsurkunde als 4. Wohnungs und Behördenangelegenheiten.
Und das mit dem schätzen für die Vermögensaufstellung kann ich das selbst machen oder wie geht das.

Gruß
Aber Hallo
Aber Hallo ist offline  
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Alt 15.09.2008, 10:18   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Aber Hallo,

deine Frage zielt auf die Wohnungsauflösung deiner Mutter, für die du die gerichtliche Betreuung hast. Zudem bist du nicht nur Erbe, sondern auch vorerblich Bedachter mit dem Haus, dass sie dir überschrieben hat.

Wie dir bei Beginn der Betreuung hoffentlich mitgeteilt wurde, erfordern Änderungen des Wohnverhältnisses der Betreuten die Genehmigung des Gerichts. Wenn sie selbst nicht den Heimvertrag unterschrieben hat, sondern du, dann hätte das Gericht dem zustimmen müssen. Bei er Gelegenheit hätte man das Gericht natürlich auch über den Interessenkonflikt befragen können, von wegen Nutzung der Wohnung, des Mobiliars und deren Verwendung.

Nun bist du als Betreuer verpflichtet, das Vermögen aufzulisten. Heißt, es gibt bei Gericht ein Formblatt für die Vermögensaufstellung. Das ist zusammen mit dem Jahresbericht zu verfassen. In besonderen Fällen, wie dem Wechsel ins Heim zusammen mit dem Wohnrecht und dem Mobiliar stellt sich die Frage, ist es für das Gericht nachvollziehbar, dass die Betreute nicht übervorteilt wird. Anderenfalls müsste ein Ergänzungsbetreuer ernannt werden. Ist natürlich innerfamliär sehr lästig.

Zudem muss man mal schauen, ist das Wohnrecht dinglich, also im Grundbuch eingetragen oder nur zivilrechtlich, also kündbar. Da dir das Haus gehört, kannst du ja schlecht für deine Mutter dir gegenüber die Wohnung kündigen.

Ebenso verhält es sich mit dem Mobiliar. Hat deine Mutter auf das Eigentum verzichtet? Wollte sie es irgendwem, und vielleicht dir zuwenden? Wenn dem so ist, und dem Gericht plausibel, kannst du mit dem Mobiliar nach Belieben verfahren.

Anderenfalls ist der Verkehrswert des Mobliars zu schätzen, also was man auf dem Markt derzeit dafür bekäme. Da kann schon mal etwas Wertloses einen Sammlerwert haben oder aber 'teures' Porzellan wohlmöglich noch mit Erinnerungswert nur noch Sperrmüll sein.

Bei antiken Mobiliar und Bildern ist fachliches Wissen gefragt. Da muss man sich schon mal erkundigen, wenn man nicht selbst von Fach ist.

Und dann werden diese Gegenstände mit entsprechendem Wert in das Formblatt eingetragen. Ob sich dann auch der Wert realisieren lässt, ist dafür völlig irrelevant. Sollte keine Eigentumsaufgabe oder Schenkung der Mutter nachvollziehbar sein, du aber über das Interieur verfügen willst, wohlmöglich noch innerfamiliär, hast du einen monetären Gegenwert der Mutter zu ersetzen und auf ihr Konto zu buchen. Ob nun aus eigenem Vermögen oder aber die Geschwister oder Dritte, spielt keine Rolle. Jedenfalls muss dann bei späterem Beleg des Vermögenssituation (Vermögensbericht oder Rechungslegung) erkennbar sein, wieviel von dem geschätzten Wert tatsächlich realisiert wurde.

Summa summarum bedeutet das, bei innerfamiliären Transaktionen kommt nicht nur Betreuungsrecht, sondern auch Erb- und Familienrecht wie auch Eigentumsrecht, und wenn Grundbucheintragung, dann nicht nur Vertragsrecht, sondern auch Sachenrecht in Betracht. Das Betreuungsgericht interessiert sich nur am Rande für die anderen Rechtsgebiete, doch wenn der Verdacht entsteht, dass innerfamiliär ohne oder gegen den Willen der Mutter ihr Eigentum verschenkt oder verscherbelt wurde, kann es Ärger geben.

Für die Betreute Sachen zu verschenken sind nur soweit nicht genehmigungsbedürftig, wie es sich im sozialverträglichen Rahmen hält. Also das Buch von HaPe Kerkeling an den Lieblingsenkel ist sicherlich sozialverträglich. Der gesamte Brockhaus aus der Jahrhundertwende schon nicht mehr. In diesem Sinne natürlich auch mit anderen Gegenständen und Mobiliar.

Du kannst es dir aber auch einfach machen und ein Räumungsunternehmen beauftragen. Die schätzen alles und nehmen alles mit und zahlen dir den entsprechenden Betrag. Ich würde mehrere Unternehmen vergleichen. Dabei kann sich schon erhebliche Unterschiede in der Bewertung von Teppich oder Mobiliar ergeben.

Und das Geld kommt beim Mutter aufs Konto oder Taschengeldkonto. Dann ist alles klar und niemand kommt auf dumme Gedanken.

Notfalls immer mal mit der Rechtspflegerin abchecken.
Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 16.09.2008, 11:52   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
Standard Weiteres zum Nachlesen

Weiteres zu der Frage gibts im Online-Lexikon unter:

Wohnungsauflösung ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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