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Betrug durch das Heim ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betrug durch das Heim ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, es ist vielleicht etwas hart formuliert, aber hier erstmal der Sachverhalt: In einer Betreuungssache bekam ich von einem Pflegeheim ...


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Alt 29.09.2008, 15:49   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Betrug durch das Heim ?

Hallo,

es ist vielleicht etwas hart formuliert, aber hier erstmal der Sachverhalt:

In einer Betreuungssache bekam ich von einem Pflegeheim die Durchschrift eines Antrages auf Bekleidungsbeihilfe, gerichtet an das hiesige Sozialamt.

Na nu, was' das ? Die Betreute hat doch über 1000 Euro auf dem Taschengeldkonto, ich wollte schon ein Sparbuch anlegen.
Also fix das Heim angerufen, die Auskunft lautete: "Ja, wir haben einen Vertrag mit einer Bekleidungsfirma, die kommen in regelmäßigen Abständen ins Heim und bieten Bekleidung zum Kauf an."
Worauf ich darauf hinwies, dass die Betreute a) über Geld verfügt und somit keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen braucht bzw. darf und b) mir bei meinem letzten Besuch auf ausdrückliches Befragen mitgeteilt wurde, dass Frau X keine Bekleidung benötigt. Dies teilte ich der Dame am Telefon mit. Sie anwortete: "Die Bewohner sollen doch auch mal etwas schönes anhaben, und die Sachen von Frau X sind doch wirklich nicht mehr schön."

Nun, Geschmackssache. Ich finde die Sachen völlig ausreichend, und der Steuerzahler muss ja wohl kaum für modischen Schnickschnack aufkommen, nur weil das Heim einen Vertrag mit einer Firma hat. Was auch ein "Gschmäckle" hinterlässt.

Also, vernünftige Ausstattung ja, aber kein unnötigen Ausgaben auf Kosten des Sozialamtes. Oder sieht das jemand anders ?

Für mich grenzt das Verhalten des Heimes an Betrug.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 29.09.2008, 20:58   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Andreas,

lass mal die Kirche im Dorf. Heimbewohner haben bei Sozialhilfebedürftigkeit noch einen Anspruch auf einmalige Beihilfen, insbesondere für Bekleidung. Warum soll man diesen Anspruch nicht wahrnehmen. Das Argument der Dame aus der Heimverwaltung bzgl. sich einmal etwas gönnen ist ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. Die 1000 € Ansparung liegen unter der sozialhilferechtlichen Zugriffssumme und sollten daher auch nicht für einen durch die Sozialhilfe zu deckenden Bedarf genutzt werden. Du könntest genauso gut für ein Jahr auf die Zahlung von Taschengeld verzichten. Dann wäre dass Geld auch aufgebraucht.

"Geschmack" kommt wohl durch den Vertrag mit der Bekleidungsfirma in die Sache. Aber auch dabei sollte man bedenken, dass viele Heimbewohner nicht mehr mobil sind und solch ein Serviceangebot durchaus Sinn macht. Fraglich ist, ob die angebotene Ware überteuert abgegeben wird. Außerdem wäre es bedenklich, wenn das Heim am Umsatz partizipieren würde. Ich würde einen kleinen Aufschlag gegenüber den Einzelhandelspreisen für gerechtfertigt halten. Auch ein Obolus für das Heim ist wohl angebracht, da Räume, Personal und Ausstattung für die Verkaufsveranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

Wenn das alles nicht passt, dann kann der Betreuer, wenn die betreute Person sich nicht anders äußert, immer noch sein ok zum Kauf dort verweigern.
Ich würde dieses Geschäftsgebaren nicht gleich verurteilen, sondern zunächst auf die Rahmenbedingungen schauen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 30.09.2008, 23:19   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

im wesentlichen schließe ich mich den Ausführungen von Kohlenklau an. Über die gesparten 1000 Euro wäre ich glücklich, weil dadurch eine Reserve geschaffen wurde, die für Dinge eingesetzt werden können, die vielleicht irgendwann mal nötig sind, die aber sonst niemand bezahlen würde. Oder für Wünsche, die deine Betreute sonst gar nicht erfüllt würden. Ich denke da z.B. an einen Urlaub mit einer Begleitperson - oder ein Fernsehgerät, weil vielleicht deine Betreute nicht nur die von der Gruppe ausgewählten Programme sehen möchte sondern gern mal selbst entscheiden würde. Oder eine Musikanlage für die eigenen CDs oder eine besondere kuschelige Decke oder oder oder...dir fällt dazu bestimmt ganz viel ein.
Diese Bekleidungsfirma, schreibst du, kommt ins Heim, das finde ich wunderbar. Es ist eine schöne Abwechslung für die Bewohner, die vielleicht viel Spaß daran haben in der vertrauten Umgebung miteinander Kleider auszusuchen, zu probieren und schließlich zu kaufen.
Als meine Mutter nicht mehr so mobil war, haben wir zusammen Kataloge gewälzt und uns Bekleidung schicken lassen. Sie konnte dann zu Hause in aller Ruhe probieren, sich im Spiegel betrachten, sich viel Zeit lassen für ihre Entscheidung. Es war wesentlich angenehmer als in einem Laden mit ungeduldigen Verkäufern, die evtl noch nicht einmal Lust dazu hatten Personen mit Handicaps zu bedienen.
Und dann denk mal daran wie sehr neue Kleider, in denen man sich schön und irgendwie anders, besonders fühlt, das Selbstbewußtsein aufwerten! Also, wenn es nicht horrend teure oder qualitativ schlechte Waren sind, würde ich dieses Projekt befürworten. Allerdings darf es nicht dazu führen, dass nun nichts mehr in Kaufhäusern gekauft werden darf. Denn, wenn deine Betreute noch mobil ist, sollte sie schon diese "normalen" Dinge auch tun und sich nicht nur in der Einrichtung aufhalten.
 
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Alt 09.10.2008, 02:27   #4
emo
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.12.2006
Beiträge: 6
Ausrufezeichen Betrug durch das Heim?

Hallo Andreas,

was ist Deiner Meinung nach Betrug? Wer wurde hier betrogen?

Der Selbstbehalt der Betreuten liegt derzeit bei 2.600 €. Eine Sterbegeldversicherung ist hier nicht inbegriffen, sofern der der Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit, also bei Tod des Versicherungs-nehmers, angemessen ist. Das ist die rechtliche Seite.
Eine weitere Frage stellt sich bei jeder Betreuung, ob es dem Betreuer zusteht, außerhalb der rechtlichen Grundlagen nach eigenen (moralischen) Gesichtspunkten zu bewerten und zu handeln. Geht es bei der Betreuung nicht vielleicht gerade darum, dass den Betreuten, die vom Gesetzgeber gewährten Grundrechte auch wirklich erreichen. In diesem Fall also die Bekleidungsbeihilfe. Aufgrund der vorgegebenen Tragezeiten hat der Gesetzgeber hier bereits festgelegt, was nötig ist und was nicht. Damit hat er einem Mißbrauch, von wem auch immer, von sich aus einen Riegel vorgeschoben und bedarf dazu der Unterstützung des Betreuers nun nicht unbedingt. Anders allerdings der Betreute, damit er seinen Rechtsanspruch wahrnehmen kann.
Was spricht also dagegen, einem Betreuten wenigstens dazu zu verhelfen, dass er alle paar Jahre mal wieder eine neue Bluse, Jacke, Hose usw. erhält. Ist das schon modischer Schnickschnack? Wenn das Heim dieses noch zu einem angemessenen Preis beschaffen will, und mir quasi meine Arbeit, die entsprechenden Anträge zu stellen auch noch abnimmt, was will ich als Betreuer mehr. Meine Aufgabe bestünde dann eher darin, darauf zu achten, dass das Heim nicht nur beim Sozialamt abrechnet, sondern dass z.B. die neue Hose bei dem Betreuten auch ankommt. Andernfalls wäre das natürlich Betrug.
Und nun zum Schluss ein ganz anderer Gedankengang:
Betrügt vielleicht nicht der Betreuer seinen Betreuten, wenn er ihm, wider besseren Wissens, seinen Rechtsanspruch z.B. auf neue Kleidung, aus welchen Gründen auch immer, vorenthält oder dafür das vorhandene Vermögen des Betreuten angreift?
Ich bin gespannt auf die Antwort.
Gruß
emo
emo ist offline  
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Alt 24.10.2008, 20:58   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 31
Reden Heimbetrug?

Betrogen wird hier nur der eigene Anspruch. (Sparsamkeit, Ideal der Gerechtigkeit , des Abwägens von Unwägbarem)
Nicht das Wohl der Betreuten wird hier wohlwollend begleitet sondern
eine Aufrechnung gemacht.
Das Etwas mehr ist der Frau zu gönnen, ein Geschenk, Freude, Selbstgefühl gar.
Vergiss dich als Betreuer und lass sie. Das ist deine Pflicht.

candide ist offline  
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Stichworte
betrug, einmalige beihilfe, heim, sozialamt, sozialhilfe, stationäre einrichtung

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