Dies ist ein Beitrag zum Thema Entmündigung verhindern im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Kohlenklau,
also, du kannst davon ausgehen, dass ich deine Beiträge gaaaaanz genau lese. Nun habe ich auch im Duden ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#31 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
|
Hallo Kohlenklau,
also, du kannst davon ausgehen, dass ich deine Beiträge gaaaaanz genau lese. Nun habe ich auch im Duden nachgelesen und habe ihn vor mir liegen. Ich schreibe wie folgt ab, ohne etwas zu Verändern oder hervorzuheben: schauen: blicken, betrachten, sehen. achten, die Acht: Aufmerksamkeit, Fürsorge, fürsorgliche Aufmerksamkeit. Kontrolle: Überwachung, Aufsicht, Prüfung, Nachprüfung. Da wir uns der Bedeutung der Wörter nicht einig sind, frage ich dich. Was kann daran so verkehrt sein, darauf zu achten, dass die Betreuung im Sinne des Betreuten verläuft? Denn du schreibst ja auch, dass die Betreuung zum Wohle des Betreuten erfolgen soll. Wenn`s dann doch nicht so erfolgt, wie die Betreuungsgesetze es vorgeben, bedient man sich rechtlicher Mittel um den Misstand zu beseitigen. Basta aus! Gruß Rotbuche
|
|
|
|
|
|
#32 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
|
Es geht doch um die Frage, wie die Entscheidung von BerufsbetreuerInnen beeinflußt und verändert werden können, wenn sie scheinbar nicht im Interesse der Betreuten ist ?
Wer hat denn damit Erfahrungen |
|
|
|
|
|
#33 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
|
..und warum kann ein gesperrter Benutzer hier Beiträge schreiben ?
|
|
|
|
|
|
#34 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
Hallo Rotbuche,
stand in deiner #13 nicht vorher etwas anderes? "jemandem auf die Finger schauen" ist eine feststehende Redewendung und bedeutet nunmal Kontrolle! Mit Deinem letzten Absatz kommen wir doch wieder zusammen . Nur die Verwandtschaft sollte tunlichst die Finger da raus lassen oder es selber machen.@dora88: Der Nutzer wurde nach seinem posting hier zeitlich gesperrt. Die Beiträge bleiben natürlich lesbar. Schöne Grüße Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
|
|
|
|
|
#35 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
|
aber bezieht sich die Sperrung nicht auf den Inhalt der Beiträge ?
warum sind sie dann weiter sichtbar ? Welchen Effekt hat dann die Sperrung ? |
|
|
|
|
|
#36 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
@dora
Effekt der Sperrung ist, dass der gesperrte Nutzer während seiner Zeit der Sperrung keine Beiträge mehr schreiben kann. Die Zeit der Sperrung soll dem Nutzer Zeit geben über sein Verhalten hier nachzudenken. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
|
|
|
#37 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
|
ZITAT:kohlenklau; aus @23
Was hat die Überlastung der Gerichte mit der Kontrollfunktion der Verwandten zu tun? Über die Überlastung kannst Du Dich bei Deinem Bundes- oder Landtagsabgeordneten beschweren. Woher nimmst Du das Recht Betreuer zu kontrollieren, wer gibt Dir den Auftrag? Böse ausgedrückt redest Du hier der Selbstjustiz das Wort. Hallo Kohlenklau, da du mich in @23 ja regelrecht angepisst hast, ich sag das mal so salopp. Muss ich auf die genaue Auslegung der Bedeutung der Redewendung bestehen. Dass „Auf die Finger schauen“ Kontrolle bedeutet. Ist ja so was von falsch. Ich stehe auf, gehe zum Bücherregal, nehme das Buch „Duden Redewendungen Band 11“ zur Hand, suche unter J „jemandem auf die Finger schauen“. Ich finde es auf Seite 225 und schreibe ab ohne was zu verändern oder hervorzuheben: jmdn. auf die Finger schauen/sehen/gucken: aus misstrauen jemanden genau beobachten. Also, da steht nichts von Kontrolle! Weiter: Ich habe nichts aus @13 eingeschränkt, wenn dann ist es deine eigene Interpretation. So, nun habe ich wirklich keinen Bock mehr mich zu diesem Thema im Kreis zu drehen! Gruß Rotbuche |
|
|
|
|
|
#38 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
|
sagt mal, geht's noch ? Hier wird langsam das Forum lächerlich gemacht.
Hört auf mit Streit und Rechthaberei, das schadet nur. Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#39 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
Hallo Rotbuche,
ich kann nicht sehen, dass meine von Dir zitierte Aussage unter der Gürtellinie einschlägt. Deine alternative Definition ist doch auch nicht besser. Was soll das Misstrauen a priori? Ich halte diese Diskussion, auch wenn sie möglicherweise an Schärfe gewinnt und damit Würze bekommt, für hilfreich. Die hier von Rotbuche geäußerte Einstellung, wonach ein externer Betreuer von Angehörigen kontrolliert werden soll bzw. aus Mißtrauen genau beobachtet werden soll, spiegelt womöglich das bei vielen Angehörigen vorherrschende Verständnis von Betreuung wider. Da diese Einstellung keinerlei rechtliche Grundlage besitzt, dürfte sich gegen solche Ansinnen der Angehörigen eine verständliche Abwehrhaltung bei betroffenen Betreuern herausbilden. Das damit das Verhältnis zwischen Angehörigen und Betreuer und der weitere Verlauf des Betreuungsprozesses nachhaltig beeinträchtigt ist, liegt auf der Hand. Hier im Forum wurde schon oft vermeindliches oder tatsächliches Fehlverhalten von Betreuern thematisiert. Ich frage mich, wie oft eine o.g. Fehleinschätzung zu Beginn der Betreuung bestand, die sich dann zu einer vollständigen Zerrüttung der Verhältnisse steigerte. Bezeichnend ist doch das Ausgangsposting in diesem thread. Der Betreuer baut Mist, Betreuer benutzen Betreute als Handelsware, entmündigen Betreute. Eine Antwort weiter stellt sich heraus, dass die Angehörigen untereinander zerstritten sind und eine Angehörige wegen Veruntreuung von Geldern aus dem Amt entlassen wurde. Aber der Betreuer ist Schuld an der Misere. Unglaublich. Angemessen wären doch Überlegungen, wie sich Angehörige verhalten können, wenn ein außenstehender Betreuer eingesetzt wird. Sie können Informationen geben, dem Betreuten emotionale Zuwendung zukommen lassen und ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Sie können dem Betreuer zuarbeiten und ihn unterstützen. Sie müssen vor allem aber akzeptieren, dass nunmehr der Betreuer das Sagen hat! Damit aber scheinen einige Menschen überfordert zu sein. Schöne Grüße Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
|
|
|
|
|
#40 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
|
Hallo,
also auf der einen Seite die Menschen, die meinen, jeder dürfe dem Betreuer auf die Finger schauen. Das Gegenteil wäre dann die Annahme, dass jeder Angehörige ein potentieller Betrüger und Erbschleicher ist. Also die lieben Verwandten, die dem Angehörigen im Heim nicht einmal das neue Nachthemd gönnen, weil es zu teuer war. Leider kommt beides vor. Die Verwandten, die nur an Geld wollen, und Betreuer, die betrügen. Nur dürften es tausendfach mehr Menschen sein, die auf das Vermögen von Mama oder Papa scharf sind, als betrügerische Betreuer. Es bringt aber nichts, mit einer dieser beiden Einstellungen Betreuungen führen zu wollen. Es ist einfach aus gutem Grund vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass ein Betreuer den Angehörigen gegenüber Rechenschaft ablegt. Es ist doch klar, dass das Mord und Totschlag geben würde. Bei manchen wäre alles ok, und andere würden dem Betreuten noch nicht einmal das Günstigste gönnen. Mich wundert, dass der eine oder andere Kritiker hier das nicht einsieht. Gruss Andreas |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| angehörige, einrichtung der betreuung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|