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Erbschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 18.10.2008, 10:49   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Erbschaft

gelöscht wg Datenschutz

Geändert von dora88 (14.11.2008 um 22:16 Uhr) Grund: gehört nicht ins offenen Forum wg. Datenschutz
dora88 ist offline  
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Alt 22.10.2008, 17:42   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo dora88,

was sagt denn der Rechtsanwalt zu der Ablehnung? Kann dieser die Angelegenheit nicht weiterverfolgen?
Zur Rechtslage wüßte ich nichts beizutragen.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 22.10.2008, 19:00   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

wer Sozialleistungen beantragt, muss auch seiner Mitwirkungspflicht nachkommen. Falls dies nicht erfolgt, kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise verweigern.

Das Sozialamt kann auch von Amts wegen ermitteln.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.10.2008, 20:47   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard Erbschaft

Hallo Dora 88

Seit wann kümmert sich denn die Lebensgefährtin des verstorbenen Sohnes um dessen Mutter? Die alte Dame hat doch das Recht, den ihr zustehenden Pflichtteil der "Fest-Schwiegertochter" als Zuwendung oder Vergütung der fürsorglichen Leistungen zu überlassen.
Zumindest sollte mal der Rechtsanwalt angeschoben werden, die Angelegenheit mal in diese Richtung zu prüfen:
Jahrelange Unterstützung und Hilfeleistung ist doch auch eine Leistung, die eine Gegenleistung rechtfertigt - und sei es, dass man deshalb auf einen Rechtsanspruch (Pflichtteil) verzichtet.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
erbe, pflichtteil, sozialamt


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