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Wie die Betreuung zurück bekommen, wenn Notar = Vormundschaftsrichter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie die Betreuung zurück bekommen, wenn Notar = Vormundschaftsrichter? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Mama und ich sind verzweifelt. Ich suchte aus rechtlichem Grund Hilfe beim Notar, dieser bestand aber auf ganz ...


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Alt 20.10.2008, 20:45   #1
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
Unglücklich Wie die Betreuung zurück bekommen, wenn Notar = Vormundschaftsrichter?

Hallo,
meine Mama und ich sind verzweifelt. Ich suchte aus rechtlichem Grund Hilfe beim Notar, dieser bestand aber auf ganz oder gar nicht, also mußte ich ihm die Betreuung für meine pflegebedürftige aber noch recht rüstige Mutter im Pflegeheim abgeben.

Nun arbeite ich nicht mehr, habe eine EG-Wohnung mit einem behindertengerechten Zimmer, eine Freundin die Pflegehelferin, Kosmetikerin und Fußpflegerin ist und würde meine Mutter gerne wieder unter meine Obhut in meine Wohnung nehmen (vor allem auf ihrem eigenen Wunsch hin), nachdem sie vom Betreuer noch nie einen Cent Taschengeld erhielt, sich gar nichts mehr kaufen kann und regelmäßig vernachlässigt wird.

Problem: Der Vormundschaftsrichter und der zuständige Notar sind ein und dieselbe Person (leider wirklich so hier beim OLG Stuttgart) und hat mir schon zu Beginn gesagt, er würde nicht den ganzen Aufwand betreiben und mir dann meine Mutter wieder zurück geben! Er tut daher erwartungsgemäß auf die Anträge und Beschwerden meiner Mutter und mir garnichts, er hüllt sich in Schweigen. Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag brachten gar nichts, er als Richterwürde, sofern er sich überhaupt äußert, höchstens die Befangenheit des Notars ablehnen. Wirkungsvoller aber ist seine Methode, erst gar nicht zu reagieren, so dass man gegen nix Widerspruch einlegen oder eine höhere Instanz einschalten kann.

Die Geschäftsfähigkeit meiner Mutter ist leider etwas eingeschränkt, aber was sie will kann sie sehr klar äußern und weiß auch genau worum es geht. Kleine Einkäufe kann sie auch noch erledigen und weiß im Großen und ganzen Bescheid, nur ab und zu verliert sie manchmal den Überblick wenns zu komplex wird und ist an manchen Tagen bißchen vergesslich. Ansonsten ist sie im Kopf fit.

Wer kann mir und meiner Mutter einen Rat geben, wie wir nun doch sehr schnell die Betreuung zurück bekommen? Ein Arzt wird ihr kaum die volle Geschäftsfähigkeit bescheinigen, das wäre zu schön um wahr zu sein, denn damit könnte sie einfach bei einem anderen Notar den aktuellen Betreuer abbestellen und das wäre eine wirksame Willenserklärung.

Was kann man denn noch tun? Anwalt beauftragen geht nicht - sie kann ihn nicht bezahlen und PKH / Baratungshilfeschein bekommt man nicht für Betreuungssachen.

Außerdem hat mir mein RS-Anwalt auch nur raten können, die Geschäftsfähigkeit meiner Mutter bestätigen zu lassen. Aber was, wenn sie nur noch teilweise geschäftsfähig ist?

Meine Mutter weint viel, ist unterbeschäftigt, sie will zu mir und ich kann es kaum noch mit ansehen! Hier wartet ein tolles Zimmer auf sie, ich bin rund um die Uhr bei ihr und würde ihr so gern von ihrer Rente wieder schöne Sachen kaufen, sie braucht Kleidung u.v.m.!

Bitte bitte helft mir!!!!
Marina68 ist offline  
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Alt 20.10.2008, 23:33   #2
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Marina,

sorry, das glaube ich so nicht.

Karla
Karla ist offline  
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Alt 21.10.2008, 08:54   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
Unglücklich ... ich wollt's auch nicht glauben ...

Hallo Karla,

tja, ich wollte auch nicht glauben als mir der Anwalt erklärte, dass das OLG Stuttgart das einzige Gericht in D ist, welches in dieser Hinsicht das alte badische Gesetz anwendet, nachdem der Notar und der Vormundschaftsrichter in Personalunion im Amt sind. Was glaubst Du, warum ich nun hier im Forum Hilfe suche? Der Notar/Vormundschaftsrichter reagiert auf garnichts - nicht mal auf die Aufforderung des Anwaltes zur Stellungnahme zu dem Betreuungsantrag meiner Mutter und mir. Ich fragte den Anwalt, ob der Notar/Richter denn nicht innerhalb einer Frist antworten muss. Antwort: Nein, er ist Richter und hat daher keine Fristenbindung. Erst ab ca. einem Jahr könne man mal versuchen mit "Einschränkung des Persönlichkeitsrecht" wegen der langen Warterei zu kommen.

Was die Vernachlässigung betrifft: Sie lebt im Pflegeheim, und da sind mir und anderen Angehörigen (und auch externem Gesundheitspesonal) immer wieder unmögliche Dinge aufgefallen. Das ging sogar bis zu körperlichem Schaden und Schmerzen, wo ich dann Fotos machte und als Beschwerde einreichte. Sinnlos - alle Beschwerden wurden an den Notar/Vormundschaftsrichter weiter geleitet. Erst nachdem ich NOCHMAL darauf hinwies wurde für Abhilfe durch den Notar/Richter gesorgt.

Klasse, oder? Hätte ich das damals gewußt, nie im Leben hätte ich die Betreuung aus der Hand gegeben und lieber meinen Job hingeschmissen!

Also, wer mir einen Tipp geben kann, was meine Mutter und ich noch versuchen können - wir sind für jeden Rat dankbar.

Geändert von Marina68 (21.10.2008 um 09:03 Uhr)
Marina68 ist offline  
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Alt 21.10.2008, 09:31   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,

vielleicht kannst du es hier versuchen:
Justizministerium Baden-Württemberg - Ministerialdirektor

Wichtig ist, dass du Beweise für deine Vorwürfe hast und dir jemand bestätigt, dass gegen den Wunsch und Wille deiner Mutter gehandelt wird.

Weitere Infos:
Oberlandesgericht Stuttgart - Dienstaufsicht
Justizministerium Baden-Württemberg - Wer macht was ?

Viel Glück Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Alt 21.10.2008, 09:40   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
Standard Danke

Hallo Marion,

vielen Dank. Dienstaufsichtsbeschwerde beim OLG brachte nichts, ich werde trotzdem noch einmal hinschreiben. Den Tipp mit dem Justizministerium werde ich sofort versuchen.

Beweise: Natürlich habe ich diese, schriftliche ohne Ende!!!!, Fotos, unabhängige Zeugen und meine Mutter selbst. Sie ruft mich jeden Tag an und fragt mich wann sie endlich wieder Taschengeld bekommt und wann ich sie aus dem Heim zu mir hole ... und wenn ich sie dann vertrösten muss hör ich wie sie schluchzt.

Die Anwältin meine Rechtsschutzversicherung meinte, ich soll diese skandalöse Geschichte in die Öffentlichkeit bringen. Vielleicht mache ich das auch und versuche mal, ob frontal21 da dran geht???

Die Anzeige gegen den Notar/Richter und den Betreuer bei der Polizei scheint nicht weiter verfolgt zu werden, angeblich sind viele viele andere Fälle vorrangig.

... hmmmm, warum wundert mich das nicht ???
Marina68 ist offline  
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Alt 21.10.2008, 10:28   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hallo,

ich frage mich nur warum dieser Notar/Richter/Betreuer so handelt.

Er hat doch keinen persönlichen Nutzen daraus. Ich verstehe sein Motiv nicht.
Nunja, da er es wohl berufsmäßig durchführt, bekommt er ein bisschen Geld dafür. Aber ob das ein Richter/Notar wirklich nötig hat, bei dem Verdinest?

Anmerken möchte ich noch, dass Geschäftsunfähigkeit nicht in kausalem Zusammenhang damit steht, dass jemand keinen freien Willen mehr hat.
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Geändert von Marion-E (21.10.2008 um 10:32 Uhr)
Marion-E ist offline  
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Alt 21.10.2008, 11:02   #7
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 5
Standard Motiv ist ganz offensichtlich ...

Hallo Marion,

diese Frage stelle ich mir auch - und ich habe auch eine Antwort darauf.

Zum Einen hatte eine Dame vom Vormundschaftsgericht spontan am Telefon ausgeplappert: " Ach der Herr .... - jaja, seine Art mit Menschen umzugehen ist bekannt."

Allein diese Aussage ist bezeichnend, oder?

Das deckt sich auch mit seiner Aussage, dass er sich nicht die Mühe macht und einen Betreuer sucht, der die "Drecksarbeit" macht und ich dann einfach, wenn die "Drecksarbeit" erledigt ist, wieder übernehme.

Zum Anderen weiß ich bereits dass finanziell so Einiges schief liegt - wegen nicht gezahltem Taschengeld liegt der Verdacht auf Unterschlagung nahe (ist quasi schon erwiesen) - und er wußte/weiß davon und deckt das auch. Wenn der Notar/Richter mir also die Betreuung zurück gibt, würden er und der Betreuer alle Aktivitäten bei der Übergabe offenlegen müssen - und dann wären sie dran. Dann könnten Beide ihren Hut nehmen, Unterschlagung in diesem Amt ist kein Kavaliersdelikt. Es geht für beide um ihre Existenz und um Strafverfolgung. Also werden Beide alles versuchen, dass es nie wieder zu einem Betreuerwechsel zu mir oder Jemandem aus meinem Dunstkreis kommt.

Ich hätte das alles gerne vermieden als es noch nicht so eskalierte (vor ca. einem halben Jahr) und hätte meine Mutter einfach gerne wieder übernommen nachdem ich die Wohnung hatte und das Rechtliche (war sehr kompliziert) geregelt war, aber der Notar/Richter war von Anfang an dermaßen arrogant - ihm liegt nichts an einer Lösung im Interesse meiner Mama - er wußte dass er durch sein Doppelamt als Vormundschaftsrichter unangreifbar ist und war deshalb selbstgefällig und das ließ er mich von Anfang an spüren.

Geändert von Marina68 (21.10.2008 um 11:05 Uhr)
Marina68 ist offline  
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Alt 21.10.2008, 12:32   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

ich finde, so etwas gehört in die Presse und nicht die Storys über betrügende Betreuer.

Es stellt sich auch die Frage, ob das Vorgehen in Baden-Württemberg verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Und ob hier nicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt.
Aber wer kann schon den ganzen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen ? Ein Skandal.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.10.2008, 13:03   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Huhu,

Zitat:
Wenn der Notar/Richter mir also die Betreuung zurück gibt, würden er und der Betreuer alle Aktivitäten bei der Übergabe offenlegen müssen - und dann wären sie dran. Dann könnten Beide ihren Hut nehmen,
Verständnisprobelm:
Warum redest du nun von beide? Ich dachte Vormundschaftsrichter, Notar und Betreuer sind ein und dieselbe Person?

Verwirrte Grüße Marion
__________________
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Marion-E ist offline  
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Alt 21.10.2008, 17:02   #10
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Marina,

auch, wenn es im Badischen Besonderheiten gibt, gilt prinzipiell das BGB wie im Rest des Landes.

Warst du bereits gesetzliche Betreuerin deiner Mutter und es wurde ein Wechsel vorgenommen oder wurde bei Einrichtung der Betreuung gleich ein Berufsbetreuer vorgeschlagen?

Hat möglicherweise der psychiatrische Gutachter vorgeschlagen, dass Berufsbetreuer eingesetzt werden soll?

Missstände im Heim kannst du der Heimaufsicht oder dem MDK melden. Das kannst du als Tochter ebenso tun, wie der Betreuer. Der Vormundschaftsrichter hat damit eigentlich nichts zu tun.

Heime führen zumeist Taschengeldkonten, die von dem Betreuer nur kontrolliert werden. Der Berufsbetreuer muss beim Amtsgericht eine Aufstellung des Vermögens abgeben und jährliche Nachweise bringen, was mit dem Geld geschieht. Rechtspfleger kontrollieren diese Rechnungslegung. Das ist auch in BW so.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Richter, Betreuer, Rechtspfleger und noch Betreuungsbehörde unter einer Decke stecken und rechtswidrig handeln. Wozu sollte das gut sein?

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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