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Telefon

Dies ist ein Beitrag zum Thema Telefon im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute (Heimbewohnerin) verlangt von meiner Frau als Betreuerin, das sie ihr ein Telefon besorgt. Kein Handy, sondern ein ...


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Alt 24.10.2008, 13:58   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard Telefon

Hallo,

eine Betreute (Heimbewohnerin) verlangt von meiner Frau als Betreuerin, das sie ihr ein Telefon besorgt. Kein Handy, sondern ein ganz normales schnurloses Telefon. Der Telefonanschluss ist vorhanden. Das Heim macht das nicht. Außerdem muss man sich bei der Telekom anmelden.

(Hintergrund: die Betreute hat über 1000 Euro aus einer Lebensversicherung bekommen und möchte nun für dieses Geld das Telefon.)

Abgesehen davon, das nur für diesen Zweck ein Girokonto, das schon gekündigt werden sollte, bestehen bleiben muss - mit hohen Gebühren -, wie machen andere Betreuer das ? Ablehnen und darauf verweisen, dass dafür ein Betreuer nicht zuständig ist ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.10.2008, 14:43   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Hallo,

laut § 9 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass die Deutsche Telekom AG ihm gegenüber diese Leistungen erbringt. Diese ist also verpflichtet, mit jedem Kunden einen Vertrag über den Anschluss an das Festnetz zu schließen.

Dazu, ob sich ein Heim weigern kann einen Telefonanschluss zu stellen, habe ich auf die Schnelle im Heimgesetz nichts gefunden.

Da man ja den Wünschen des Betreuten verpflichtet ist, spricht also nicht dagegen, ihr einen Telefonanschluss zu besorgen. Ich würde es sogar als meine Pflicht ansehen, dies zu tun.

Ein Anspruch auf einen Anschluss besteht in jedem Fall nach obigem §§. Die Dt. Telekom unterliegt nämlich einem Kontahierungszwang.

Diesen hinweis von dir:
Zitat:
Abgesehen davon, das nur für diesen Zweck ein Girokonto, das schon gekündigt werden sollte, bestehen bleiben muss - mit hohen Gebühren -, wie machen andere Betreuer das ? Ablehnen und darauf verweisen, dass dafür ein Betreuer nicht zuständig ist ?
kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

Marion
__________________
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein

Geändert von Marion-E (24.10.2008 um 14:45 Uhr)
Marion-E ist offline  
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Alt 24.10.2008, 14:55   #3
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Andreas,

ich wüßte nicht, warum hierfür ein Betreuer nicht zuständig sein sollte. Ist doch keine große Sache eine Freischaltung eines Telefonanschlusses zu beantragen. Und wenn niemand mit ihr einkaufen geht, kann man gleich ein Telefon mit bestellen.

Und da du nicht die Gebühren des Kontos zahlst, kann dir doch auch das egal sein. Betreuer heißt doch nicht Sparmeister. Telefon ist m.E. üblicher Lebensstandard und wenn es der Wunsch und Wille ist, warum sollte es nicht gewährt werden?

Bei solchen Kleinigkeiten, finde ich, dass Zuständigkeitsdebatten länger dauern, als Sachen zu erledigen. Naja, meine persönliche Meinung.

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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Alt 24.10.2008, 16:49   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo Marion-E,

die Betreute bezieht vom Sozialamt Taschengeld, die Rente ist an das Heim abgetreten, ein Girokonto wird nicht mehr benötigt.

Wenn nun die Telefonkosten im Abbuchungsverfahren eingezogen werden, dann muss nur aus diesem Grund das Konto bestehen bleiben, was je nach Bank bis zu 10 Euro im Monat (!) an zusätzlichen Kosten verursacht.

Stichwort Sparmeister: was ist, wenn die Betreute mal so schnell in einem Monat 300 Euro vertelefoniert (sie freut sich, ein Telefon zu haben, und ruft erstmal alle Leute an, die sie kennt) ?

Nun denken bestimmt einige "was macht der sich denn für Gedanken ?".
Hintergrund: eigene Betreuung, Betreuter im Heim, Ehefrau wohnt in einer Mietswohnung. Kosten für das Telefon werden vom Konto des Ehemannes abgebucht. Abrechnung für das Gericht eingereicht. Prompt die Beanstandung: zu hohe Telefonkosten der Ehefrau (ca. 80 Euro im Monat, sie hat Verwandte in Bayern und Österreich). Ich möchte bitte auf die Ehefrau einwirken, nicht so viel Geld zu vertelefonieren !! Diese Anweisung habe ich schriftlich vorliegen.

Zurück zu Thema: was passiert, wenn die Betreute sich tatsächlich als Quasselstrippe entpuppt und ihr Geld in kurzer Zeit vertelefoniert ? Ist ja ihr Geld, aber wer sagt mir, ob die zuständige Rechtspflegerin das auch so sieht ? Risiko des Betreuers ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.10.2008, 16:57   #5
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo ansdreas,

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Stichwort Sparmeister: was ist, wenn die Betreute mal so schnell in einem Monat 300 Euro vertelefoniert (sie freut sich, ein Telefon zu haben, und ruft erstmal alle Leute an, die sie kennt) ?
man aknn ebid er tlekom einen ebstimtmen bertag angeben ,d ass nrud a svertlefoniert wird! zb 50 euro im motnat...danahc geht von alleine nciht emrh...

das swiess ich ich,w eil e sjemand mal egamcht hat...eine aus meienr fmailei,df a da wurde da suahc mal so egamcht..

gruss rtfnee
 
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Alt 24.10.2008, 17:10   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Huhu Andreas
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo Marion-E,

Wenn nun die Telefonkosten im Abbuchungsverfahren eingezogen werden, dann muss nur aus diesem Grund das Konto bestehen bleiben, was je nach Bank bis zu 10 Euro im Monat (!) an zusätzlichen Kosten verursacht.
Das ist wohl wahr. vielleicht kannst du ja doch nochmal mit dem Heim reden und dich informieren, ob die einen Telefonanschluss überhaupt verwehren dürfen. Schau vielleicht mal in den Heimvertrag.

In Kombination mit deiner berechtigten Befürchtung der Telefonkosten und Sternfees' wunderbarem Hinweis, kannst du das ja dem Heim gegenüber anführen, falls die Angst haben das Taschengeld reicht nicht.


Zitat:
Stichwort Sparmeister: was ist, wenn die Betreute mal so schnell in einem Monat 300 Euro vertelefoniert (sie freut sich, ein Telefon zu haben, und ruft erstmal alle Leute an, die sie kennt) ?
Der Sparmeister kam ja nicht von mir, daher fühle ich mich da jetzt nicht angesprochen
Zitat:
Zurück zu Thema: was passiert, wenn die Betreute sich tatsächlich als Quasselstrippe entpuppt und ihr Geld in kurzer Zeit vertelefoniert ?

@Sternfee
hat da ja hierzu einen tollen Hinweis gegeben


Zitat:
Nun denken bestimmt einige "was macht der sich denn für Gedanken ?".
Ich finde es toll, dass du dir diese Gedanken machst.
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Marion-E ist offline  
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Alt 24.10.2008, 18:08   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

ob die Begleitung beim Telefonkauf oder beim Vertragsabschluß in den Zuständigkeitsbereich des Betreuers fällt, hängt vom Aufgabenkreis und der Einrichtung eines EV ab. Ansonsten ist es good-will des Betreuers. Die Begleitung bei Anschaffungen und auch die Unterstützung bei Vertragsabschlüssen gehören zur sozialen Betreuung, die durch Heimmitarbeiter zu leisten ist. Der Betreuer sollte nur vorab informiert werden und sein ok geben, bzw. Vorgaben machen, z.B. auf die von sternfee beschriebene Möglichkeit bestehen.

Privates Telefon im Heim ist so eine Sache. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Einrichtungen sind nur verpflichtet, an zugänglichen Orten eine Fernsprecheinrichtung vorzuhalten, mit denen Bewohner ohne Mithören Dritter telefonieren können.
§ 8 Heimmindestbauverordnung
HeimMindBauV - Einzelnorm

Einen eigenen Zimmeranschluß zu gestatten liegt im Benehmen des Heimträgers.
Dabei gibt es aber einiges zu bedenken. I.d.R. ist der Heimbetreiber Vertragspartner des Telekommunikationunternehmens. Die anfallenden Kosten holt er sich im Innenverhältnis vom Heimbewohner zurück. Es dürfte verständlich sein, dass der Heimträger in solchen Fällen bestimmte Sicherungsmechanismen einzieht. So können bestimmte Nummer gesperrt werden, z.B. die Null. Dann können nur Ortsgespräche geführt werden und die Anwahl kostenpflichtige Servicenummern, Fern-/Auslandsgespräche und Anrufe zu Mobiltelefonen sind nicht möglich. Sternfees Vorschlag dürfte in diesen Fällen technisch nicht umsetzbar sein, da das Unternehmen mit dem Heim abrechnet und nicht personenbezogen mit den Heimbewohnern.
Insbesondere bei älteren Heimen ist die Zuschaltung neuer Leitungen oftmals gar nicht möglich, da das Telefonnetz dazu nicht ausgelegt ist und mit viel Aufwand und Kosten erweitert werden müßte.
Wenn das Heim in diesem Fall einen Telefonanschluß freischalten läßt, dann ist das schon ein Entgegenkommen.

Und noch eine Frage Andreas: Die Lebensversicherung stellt doch im ersten Monat der Auszahlung Einkommen und für die folgenden Monate Vermögen dar. Wie sieht es denn auch unter Beachtung des Schonvermögens mit den Forderungen des Sozialamtes aus?
Das Girokonto ist meiner Ansicht nach nicht notwendig. Der Geldbetrag kann auf dem persönlichen Konto im Heim geparkt werden. Gibt zwar keine Zinsen, auf einem Girokonto i.d.R. aber auch nicht.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 24.10.2008, 18:25   #8
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

andreas kanna ebr nachfragen, bo das gestattet werdne darf!! natürlcih. Und dannw er der shene,w a sbeir auskomtm...
auch älteren emsnchen, ebehidnertne emsnchne, andersweritg gestörten emsnchen steht es zu FREI ZU, so etwas wie ein teleofn zu ebsitzen, udn auch im heim ode rossnt wo... bis auf psyhciatrie, tja.. die ahben eldier pech, diese leute, eknen ich, stimmt..udn sosmit kann amn das so evrienabren, das numemrn gesperrt werdne, und ein ebstimtme sgebot de rtleekom auch nich üebrshcirttne werdne darf, an kalr, egth das.. jenahcdme wie viel "taschnegeld" der dame oder dme herr?? was war da sjetz egal... zusteht, oder bzw zur verfügung hta

also andreas frage nach,w a sud amchen aknnst!! du bsit aj berteur, also nen bsishcne ahnugn ahste ja.

alle sgute

grus strfnee
 
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Alt 24.10.2008, 19:40   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo kohlenklau,

das Sozialamt ist über die Auszahlung der Betreuung informiert und hat abgewunken. Der Betrag ist unterhalb des Schonbetrages und bleibt der Betreuten in voller Höhe. Schön.

Hallo sternfee,

danke für den Hinweis mit der Kostenbeschränkung, das wusste ich bisher nicht.

Gruß

Andreas
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Alt 24.10.2008, 19:47   #10
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Andreas,

außerdem gibt es die kleine Kostenersparnis Sozialtarif:

Telefon Sozialtarif der Telekom (T-Com)

Das mit dem Sparmeister war ich!

Gruß

Karla
Karla ist offline  
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heim, heimvertrag, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation

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