Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel (2) im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin ein Neuer und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Jahrgang 45, verheiratet habe eine Tochter und verbringe ...
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23.10.2008, 15:57 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 3
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Betreuerwechsel (2)
Hallo, ich bin ein Neuer und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Jahrgang 45, verheiratet habe eine Tochter und verbringe meine Zeit als Rentner und ehrenamtlicher Betreuer meiner Tochter.
Meine Tochter ist 1969 geboren. Sie ist 100 % geistig behindert. Eine Grand mal Epilepsie und die geistige Behinderung ist die Folge eines anerkannten Impfschadens. Sie ist mit einem schizophrenen Mann seit 7 jahren verheiratet. Nun möchte meine Tochter auf Druck Ihres Mannes meine Betreueung ablehnen. Meine Frage ist nun, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diesen gewünschten Betreuerwechsel zu verhindern. KlausMargitta |
23.10.2008, 16:28 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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hallo Klaus, was heisst denn 100 % geistig behindert. Immerhin scheint sie doch mit ihrem Mann alleine zu wohnen und in der Lage gewesen zu sein diese Beziehung aufzubauen. Das ist schon allerhand Sozialkompetenz.
Auf Druck ihres Mannes, klingt nach deiner Einschätzung. Wie sind die Fakten? was ist vorgefallen, das sie den Wechsel will, was sagt sie dazu? Hat sie einen Alternativvorschlag? Es klingt von mir jetzt zwar sehr kritisch, aber ich denke es wäre gut, wenn du mal ihre Perspektive einnimmst und deine außen vor lässt. Vllt. handelt es sich auch um einen normalen und gesunden Abnabelungsprozess von den Eltern, die jedes "Kind" hoffentlich durch macht. |
23.10.2008, 18:05 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag KlausMargitta!
Solange die Tochter ihren eigenen Willen selbständig und allein vor dem Betreuungsrichter äußern kann und auch etwas begründen kann, warum sie den Betreuerwechsel wünscht, wird der Wechsel nicht zu verhindern sein. Traurig für Sie als Vater, dass glaube ich gern, aber der Wille des Betroffenen steht nunmal im Vordergrund auch wenn nicht immer alles aufgrund gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
24.10.2008, 08:03 | #4 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Zitat:
gemeint ist wohl, dass die Tochter schwerbehindert ist und der Grad der Behinderung (GdB) 100 beträgt. [gelöscht vom Moderator; außerhalb des Themas] Gruß Andreas Geändert von Kohlenklau (25.10.2008 um 14:39 Uhr) |
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angehörige, betreuerwechsel |
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