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Begutachtung (Ablauf) ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begutachtung (Ablauf) ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe gerade von dem Gutachter gesagt bekommen, daß er für ein Gutachten ausschließlich zum Thema "Freier Wille" mindestens 3 ...


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Alt 29.10.2008, 20:46   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 22
Standard Begutachtung (Ablauf) ?

Ich habe gerade von dem Gutachter gesagt bekommen, daß er für ein Gutachten ausschließlich zum Thema "Freier Wille" mindestens 3 Arbeitstage benötigt (à 5-6 Stunden). Das kann doch irgendwie nicht sein, oder ?

Er wolle die Entwicklung der Persönlichkeit von Kind auf erforschen um sich ein Bild zu machen. Steht ihm das überhaupt zu ?

Abgesehen davon, ist der Gutachter sowieso schon voreingenommen, da er sich auf die Unterlagen des Gerichts und diverser anderer Gutachter stütz.
Er sagte zwar etwas von Neutralität und das er nur das bewerten könne, was ich ihm sage und das er kein Interesse an einem überzogenen Fürsorgebedürfnis habe.

Desweiteren möchte er keinen Rechtsanwalt oder sonstige Begleitpersonen zulassen.

Dennoch finde ich dieses Gutachten mehr als fragwürdig.

Für ein ppar HInweise wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen aus der Praxis.

Aber um festzustellen, ob ich Einsichts- und Willensfähig bin, und die Vor- und Nachteile der Betreuung abzuwägen, reicht doch auch ein normales Gespräch ! ?
Alfons ist offline  
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Alt 29.10.2008, 21:53   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Hallo Alfons,

Zitat:
Desweiteren möchte er keinen Rechtsanwalt oder sonstige Begleitpersonen zulassen.
Das ist schon mal die erste unwahre Behauptung des Gutachters. Folglich entsprechen die anderen mit großer Wahrscheinlichkeit genauso wenig der Wahrheit. Natürlich muss er das zulassen. Du hast ein generelles Recht auf eine Begleitperson, gleich welche.

Herzliche Grüße
Miro ist offline  
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Alt 31.10.2008, 22:30   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard Gut Achten... oder neunen...

Moin Alfons

Ich habe gerade von dem Gutachter gesagt bekommen, daß er für ein Gutachten ausschließlich zum Thema "Freier Wille" mindestens 3 Arbeitstage benötigt (à 5-6 Stunden). Das kann doch irgendwie nicht sein, oder ?

Wow! Das wird lustig. Der Kerl muss fleissig sein!

Er wolle die Entwicklung der Persönlichkeit von Kind auf erforschen um sich ein Bild zu machen. Steht ihm das überhaupt zu ?

In ein ordentliches Gutachten gehört das schon rein.

Abgesehen davon, ist der Gutachter sowieso schon voreingenommen, da er sich auf die Unterlagen des Gerichts und diverser anderer Gutachter stütz.
Er sagte zwar etwas von Neutralität und das er nur das bewerten könne, was ich ihm sage und das er kein Interesse an einem überzogenen Fürsorgebedürfnis habe.

Von sich selbst ist er auch sehr überzeugt...

Desweiteren möchte er keinen Rechtsanwalt oder sonstige Begleitpersonen zulassen.

Siehe Antwort Miro.


Für ein ppar Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen aus der Praxis.

OK, Praxis: Ich habe inzwischen schon eineMenge Gutachten für's Gericht gelesen, weil ich die Akten meiner Betreuten einsehen kann. Da sind solche und auch solche Gutachten dabei. Aber allen ist gemeinsam, dass sie ca. 200,00 - 300,00 € Kosten.
Wenn Dein Gutachter 3 Tage á 5-6 Stunden für das Gutachten benötigt, dann ist er ganz schön billig. (300,00 € : 15 = 20,00 €)
Ein Facharzt nimmt nicht unter 70,00 € pro Stunde. Das wären mindestens 1050,00 €. Wenn er mit der Rechnung beim Gericht aufläuft, bekommt er selber eine Betreuung.
Da müßte das Gericht schon eine extra gründliche Super-Untersuchung mit Mega-Gutachten angefordert haben - Oder der Gutachter kann (oder muss) nicht mit Geld rechnen...



Aber um festzustellen, ob ich Einsichts- und Willensfähig bin, und die Vor- und Nachteile der Betreuung abzuwägen, reicht doch auch ein normales Gespräch ! ?

Schon mal ein "normales" Gespräch mit einem Psychiater gehabt?
(so rein dienstlich meine ich...)


Trotz alledem: nicht entmutigen lassen.
Gutachter sind auch nur Menschen - und in dem Betreuungsverfahren ist der Richter oder die Richterin für die Entscheidung zuständig. Und der oder die wird sich sicherlich auch mit Ihnen unterhalten wollen.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.11.2008, 00:24   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
Standard

Von Imre:
Zitat:
Ein Facharzt nimmt nicht unter 70,00 € pro Stunde. Das wären mindestens 1050,00 €. Wenn er mit der Rechnung beim Gericht aufläuft, bekommt er selber eine Betreuung.
Lach mich weg - wenn man das noch erleben dürfte.

Viele Grüße und schönes WE
Miro ist offline  
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Stichworte
begutachtung, einrichtung der betreuung, gutachten, gutachter

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