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Auslauf einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auslauf einer Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich würde gerne wissen, was passiert wenn eine Betreuungszeit ausläuft und man aus der Betreuung raus will. Wird das ...


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Alt 04.11.2008, 16:12   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Auslauf einer Betreuung

Hallo, ich würde gerne wissen, was passiert wenn eine Betreuungszeit ausläuft und man aus der Betreuung raus will. Wird das erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben oder reicht es aus, das die Zeit ausläuft oder ein Betreuer schreibt, Betreuung nicht mehr nötig. ? Danke Dagmar
pearly ist offline  
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Alt 04.11.2008, 16:18   #2
sternfee
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von pearly Beitrag anzeigen
Hallo, ich würde gerne wissen, was passiert wenn eine Betreuungszeit ausläuft und man aus der Betreuung raus will. Wird das erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben oder reicht es aus, das die Zeit ausläuft oder ein Betreuer schreibt, Betreuung nicht mehr nötig. ? Danke Dagmar
hi perly,

hmm kontn e snich agnz versteen irgendwie,

farge 1 . geht es daurm,d ass du aus die betruung rauswillst?? dann msust du egricht anschrieben,d ass egricht wird betreru betreruin informeirne und dann komtm ne neue anhörugn, eventuell wohl auch gutahcterlich nochmal ( meine erfhaungen ) ...mögena ndere ander ehaben

frage 2. ist die betrrung denn egarde am auslaufne,a lso die ezti? die weisst du aj wie lange angesetz wurd,e ne? udn udn was sgat dien betreru oder betreruin dazu? wenn deine betreurin oder der ebtreru, dem gericht shcriebt betrrrung nich mehr nötig oder kann aufgheobenw erdne, dann wird wohl kein guathcetr mehr erstellt..

hm, keine ahnugn ob ichs veratdnen habe ode rid rejtz weitegrheoflen hat, sosn twüsnche ich dir noch tolel antworten

gruss rtfnee
 
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Alt 04.11.2008, 16:25   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo pearly,

bin mal gespannt, was die Betreuer dazu meinen.

Ich weiß es leider nicht. Aber ich stells mir etwa so vor: Wenn der Betreuer einverstanden ist, dass die Betreuung ausläuft bzw. ausgesetzt werden kann, wird er das dem Gericht mitteilen und das Ganze wird sich wohl erledigt haben, ohne Gutachten.

Hat er allerdings etwas dagegen bzw. denkt er, die Betreuung sollte weitergeführt werden, wird es wohl nicht ohne Gutachten ablaufen und die Meinung des Betreuers wird überwiegen.

Leider hört man immer wieder, dass Betreuungen unverhältnismäßig lange dauern - ohne plausible Begründung.

Viel Glück der- oder demjenigen, die/der die Betreung beendet haben möchte.

Ich sehe gerade, Sternfee hat auch gerade etwas dazu geschrieben...

Schöne Grüße

Miro
Miro ist offline  
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Alt 04.11.2008, 17:30   #4
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo pearly,

eine Betreuung läuft in der Regel nicht "aus", sondern es wird bis zum im Betreuungsbeschluß angegebenen Termin überprüft, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist.

Wenn man (egal, ob als Betreuter oder als Betreuer) der Ansicht ist, daß die Betreuung nicht mehr notwendig ist, sollte man dies dem Gericht mitteilen und möglichst eine ärztliche Stellungnahme (vom Hausarzt oder Facharzt) dazulegen, die dies auch bestätigt. Normalerweise reicht das aus, um die Betreuung aufheben zu lassen.

Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, so eine ärztliche Stellungnahme zu bekommen, dann wird ein Gutachter mit der Prüfung beauftragt.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts sind immer die ärztliche Meinung und der Wille des Betreuten, die Meinung des Betreuers spielt dabei keine so große Rolle.
Frauke ist offline  
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Alt 04.11.2008, 17:38   #5
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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hi parely,

fruake hat eiegntlcih zum tiel ebstimtm wohl recht...

owbei e sleide rnich iemmr so ist, wenn ärztin trotdzem sgat, betrrung kann aufgehobenw erden, heisst da snichg leich dass die betruung auhc aufeghoben wird, leider..

musste das kurz dazu egben, sorry...

grus srtfnee

und viel erfolg für deine versuche udn schritte!
 
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Alt 04.11.2008, 18:41   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Zitat:
Zitat von sternfee Beitrag anzeigen
hi parely,

fruake hat eiegntlcih zum tiel ebstimtm wohl recht...

owbei e sleide rnich iemmr so ist, wenn ärztin trotdzem sgat, betrrung kann aufgehobenw erden, heisst da snichg leich dass die betruung auhc aufeghoben wird, leider..

musste das kurz dazu egben, sorry...

grus srtfnee

und viel erfolg für deine versuche udn schritte!
Hallo,

der Meinung bin ich auch. Ärztliche Atteste zählen leider herzlich wenig, wenn es um die Weiterführung oder die Einrichtung einer Betreuung geht - so auch meine persönliche Erfahrung. Das Gutachten ist maßgeblich, das vom Vormundschaftsgericht beantragt wird und die Meinung des Betreuers. So auch in Sommerbergs Fall - der Arzt befürwortet einen Betreuerwechsel, aber das Gericht und der Betreuer wollen nicht, so wie es momentan aussieht.

Sorry, aber alles andere ist wohl Augenwischerei, und dieser Gesichtspunkt ist ausdrücklich einer der Kritikpunkte am Betreuungsrecht.

Übrigens: ganz perfide: wenn der Gutachter mit dem Betreuten verwandt ist - auch das gibts.

Schöne Grüße

Miro

Geändert von Miro (04.11.2008 um 18:52 Uhr)
Miro ist offline  
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Alt 04.11.2008, 20:11   #7
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Bislang habe ich nur die Erfahrung gemacht, daß sich das Gericht an das hält, was dem Gericht von ärztlicher Seite (schriftlich) empfohlen wird, und daß ärztliche Atteste das größte Gewicht in solchen Entscheidungen haben.

Bei Sommerberg habe ich es so verstanden, daß er zwar auf ärztlichen Rat, aber doch selbst und ohne schriftliche Stellungnahme des Arztes einen Betreuerwechsel beantragt hat. Vielleicht wäre es anders gelaufen, wenn der Arzt den Wechsel beantragt hätte, aber das kann ich natürlich nur vermuten.

Und wenn ein Gutachter mit dem Betreuten verwandt ist, ist er nicht neutral - gegen seine Bestellung kann man sicherlich Einspruch erheben.
Frauke ist offline  
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Alt 04.11.2008, 20:18   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo,

Berlin und Südbaden - klingt ungewöhnlich. Würde mich interessieren, was es auf sich hat.

Zitat:
Und wenn ein Gutachter mit dem Betreuten verwandt ist, ist er nicht neutral - gegen seine Bestellung kann man sicherlich Einspruch erheben.
Stelle ich mir schwer vor ohne Rechtsanwalt und als kranke Person. Noch dicker kommts, wenn die Leiterin des örtlichen Gesundheitsamts mit dem Betreuten verwandt ist oder gar der Richter - was dann?

Schönen Gruß

Miro
Miro ist offline  
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Alt 04.11.2008, 20:19   #9
sternfee
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Beiträge: n/a
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hi fruake

Zitat:
Zitat von Frauke Beitrag anzeigen
Bislang habe ich nur die Erfahrung gemacht, daß sich das Gericht an das hält, was dem Gericht von ärztlicher Seite (schriftlich) empfohlen wird, und daß ärztliche Atteste das größte Gewicht in solchen Entscheidungen haben.
dann si da sglück bei dir, du bsit ja berteurin, ist vielelicht anders bei euch..

ich ahbe eldier andere erfahrungen einmal gemacvht..

aber heisst ja ncih dass das üebrlal so sit, stimtm shcon..

für dne betreffendnen heir ncohmal viel erfolg dir!!

gruss rtfnee
 
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Alt 04.11.2008, 21:05   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von Miro Beitrag anzeigen
Leider hört man immer wieder, dass Betreuungen unverhältnismäßig lange dauern - ohne plausible Begründung.
Vermutung:
Im Betreuungsgewerbe lassen sich die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen von Betreuten und Betreuern doch nicht immer unter einen Hut bringen. Im Grunde laufen sie sogar gegeneinander in dieser Fragestellung. Berufsbetreuer sind selbständige Unternehmer und müssen unternehmerisch denken. Das oberste Unternehmensziel ist die Gewinnmaximierung. Warum sollte ein Betreuer auf eine Betreuung verzichten, wenn seiner Meinung beim Vormundschaftsgericht doch Bedeutung zugemessen wird und sich die Betreuung möglicherweise auch gegen den Wunsch des Betreuten fortführen lassen könnte.

Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, dass Ärzte sich auch gerne mal davor drücken, mit einem entsprechenden Gutachten insofern Verantwortung zu übernehmen, einen Betreuten in die Eigenverantwortung zu entlassen.

Geändert von Dankwart Fresenius (04.11.2008 um 21:11 Uhr)
Dankwart Fresenius ist offline  
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Stichworte
ärztliches attest, aufhebung betreuung, gutachten

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