Dies ist ein Beitrag zum Thema neu Vorstellung /und Anfrage suche Rat im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo bin eine 50plus Dame, aber fühle mich wie 40plus.
bin sehr aktiv, in div. Bereichen und fühle mich den ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 2
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Hallo bin eine 50plus Dame, aber fühle mich wie 40plus.
bin sehr aktiv, in div. Bereichen und fühle mich den Menschen verbunden, unterstütze gerne solche, die benachteiligt oder älter sind. deshalb bin ich zZ als gesetzliche Betreuerin für einen (vorher 2) Personen im hamburger Raum tätig. dabei gab es ein Problem: nach 3,5 Jahren wurde mir nach erfolgreichem Aufbau und Schaffen einer guten Vertrauensbasis bei meinen Betreuten ohne meinen Wunsch als auch den Wunsch der alten Leute zu berücksichtigen ein Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt. Was war geschehen, wie schon im Forum beschrieben, man fand heraus, dass da noch ein kleines Vermögen existiert, so wurde ich auf gemeinste Weise herausgekickt, stehe aber weiter in Verbindung mit dem LG HH und ein Beschwerdeverfahren läuft, nur habe ich bisher keinen kompetenten Anwalt dafür gefunden, denn der Richter hat so schwere Lügen gegen mich aufgetischt , sodass es eines hartgesottenen Anwalts bedarf, der da aufräumt. Auch möchte ich wissen, welche Kosten bei Gericht / höhere Instanz muesste ich tragen, bekame ich PKH , zudem sind viele Richter unter einander Kollegen und halten gegen mich. lohnt sich der Kampf? ich bin stinksauer , denn der alte Herr berichtete mir, er habe keinen Zugang mehr zum Konto, nur Taschengeld noch, keine Augen-Op, keine Lupe mehr! alles wurde ihm weggenommen- bei mir hatte er sein Geld und seine Freiheit. bitte Rat!
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
wurde ein Kontrollbetreuer eingesetzt oder die Betreuung vollständig an eine andere Person weitergegeben? Welche Gründe wurden denn für den Betreuerwechsel genannt? So einfach geht ein Wechsel nicht. Wunsch des Betroffenen und Ehrenamt gehen ausdrücklich vor. Es wäre nett, wenn Du da mal etwas mehr an Informationen geben würdest. Auch die Geschichte mit der Augen-OP und der vorenthaltenen Lupe hört sich recht abstrus an. Wird ihm der Zugang zu Ärzten oder einem Krankenhaus verwehrt? Hatte der Mann vorher mehr Geld zur Verfügung? Das Vermögen ist doch nach Deinen Angaben erst später aufgetaucht. Was wurde sonst noch weggenommen-gestohlen?-, was meinst Du mit Freiheit? Wird der Mann zwangsweise untergebracht? Aus der Geschicht werde ich noch nicht recht schlau. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 2
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Hallo Kohlenklau
hier nun eine Antwort auf deine Fragen: also seit 3,5 Jahren habe ich ehrenamtlich für 2 betagte Leute im Altenheim als gesetzliche Betreuerin gearbeitet. Gesundheitsfürsorge und Hilfe bei Banksachen, Behörden, Krankenkassen, etc. dann beantragte ich zusammen mit meinen Betreuten, Mann und Frau, die Vermögenssorge. der Richter hat immer wieder Gutachten erstellen lassen, Befragungen ohne Ende, obwohl auch Arzt dringend empfahl für Abhilfe zu sorgen, da Gefahr im Verzug war, 1 Jahr lang keine Anwort, wie geht es weiter, immer wieder die alten Leute gequält, mit fragen, sogar als sie bettlägerig waren, dann kam ein Gutachten vom Betreuer Verein, das bestätigte , dass die Vermö sorge für mich als Ergänzung eingerichtet werden sollte, und plötzlich fand man eine Kassette die aussagte dass er vermögend ist, nun wendete sich das Blatt, ich sollte aufgeben, zu schwierig, die Erben könnten Probleme machen, etc., ich sagte nein, die wollen mich doch haben, der Richter setzte Termin an, bei den alten beiden, im Heim, legte mir anheim, gar nicht erst zu erscheinen, neuen Betreuer hätte er schon, dann würde sich alles ganz schnell erledigen.- ich sagte nein, und war dabei, die Leute waren sehr aufgeregt, als der Richter kam mit seinem "neuen Betreuer" ein Anwalt, schienen befreundet zu sein, wurden die alten von ihm mit dummen und denunzierenden Fragen bombadiert, als wenn sie nicht ganz klar wären, das war aber nicht der Fall, dann behauptete er, ich werde die Betreuung abgeben, da sagten sie, wieso: wir sind doch zufrieden, wie es läuft, ja, aber versuchen Sie es doch mal mit dem Neuen, ich würde wütend, sagte: so eine Lüge, da wollte der Richter mich rauswerfen, ich blieb aber, als Richter und Co. gegangen waren, kamen die alten Leute auf mich zu und sagten, wir wollen Sie, nicht den Mann. das hatte ich mir schriftlich geben lassen mit Uhrzeit. - vom Richter kamen noch unbegründete Vorwürge gegen mich, aus der Luft gegriffen, ich sagte ihm, er habe mich schon einmal verleumdet, als es darum ging, nachdem wir das 1. mal nicht in das Zimmer der Betreuten kamen, zur Anhörung, dass ich dann gesagte haben sollte, ach die brauchen doch gar keine Vermö sorge, das schaffen die noch selber gut,. nichts als Lügen!!!! Habe Beschwerde beim OLG eingelegt, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter- er schrieb inzwischen noch grössere Lügenberichte über das LG an mich, und über die Verfahrenspflegerin, ich sollte doch aufgeben, führt doch zu nichts.- habe mich an hohen Anwalt gewandt, Brief verfasst, dieser sagte ich solle das auskämpfen, das darf keine "schule" machen, die wollen nur an sein geld, diese Berufsbetreuer, nicht alle, aber viele. und dass jeder Bundesbürger doch auch in der Lage sein sollte, höhere Geldsummen zu verwalten, habe selber haus und Grundstück. Kauffrau usw. habe dann den alten mann vor ein paar Wochen aufgesucht, die Frau ist 14 Tage nach dem Richter besuch verstorben. ? da sagte er mir , erhabe jeglichen Zugang zum Konto nicht mehr, da er wohl sonst geld verschenken würde,)ist es nicht bis ans lebensende seins?)- bei mir wurde ihm alles offengelegt, habe ihn respektiert (das meinte ich mit Freiheit entziehen) die Augen OP, die er sich gewünscht hatte, und sein Arzt auch vorschlug (grüner Star) wurde auch nicht mehr ausgeführt. bei dem neuen Bu , selbst seine Leselupe nahm man ihm weg, und ausserdem wurde eine Gutachterin eingesetzt, er wurde für unmündig erklärt. das schreit zum Himmel, er war hoher Beamter, und trotz hohen Alters noch geistig fit,im Rahmen seiner Möglichkeiten. die Situation im Heim ist auch untragbar- nach Urin stinkendes Zimmer, und als ich einen Arzt beauftragte- wegen Vermutung dass die alte Dame auf einmal immer so müde wirkte(vormals zu meiner Zeit) hat die Heim-Leitung diesen einfach abgesagt. ausserdem habe Kontakt zur Uni Bochum, da ist man fassungslos über diesen Fall.=von der Norm abgewichen? warum? alles sieht nach Vorsatz aus. meint man da. Ehrenamt vor berufsamt. Haben Sie eine Idee, Erfahrungen? habe im Forum gelesen, das andere ähnliche Vorfälle hatten und bekamen guten Rat, nur finde ich diese Beiträge nicht wieder. Danke im voraus. |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo ratsuchend,
was sollen wir hier noch sagen. Der Fall liegt bei der nächsthöheren Instanz, Du bist dienstrechtlich gegen den Richter vorgegangen, da muß man nun abwarten. Ich denke, Du wirst keine vergleichbaren Fälle hier im Forum finden. Dies sind alles sehr spezielle Konstellationen, mit verschiedenen Hintergründen, die nicht miteinander vergleichbar sind. Ich denke auch nicht, dass man solche Fälle verallgemeinern kann. Bei über einer Million Betreuungsfällen in der BRD ist nur wahrscheinlich, dass auch Ungereimtheiten passieren. Bei Gericht, bei Betreuern, ob ehrenamtlich oder beruflich tätig, bei Angehörigen. Entscheident ist nur, dass auch hier der Rechtsstaat seine Wirkung entfaltet und die Angelegenheit aufklärt. Noch habe ich diesbezüglich in Deutschland Hoffnung. Ich hoffe, dass diese Sache im Sinne der zu betreuenden Menschen geregelt wird. In diesem Sinne schöne Grüße Kohlenklau
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
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Hallo ratsuchend,
habe nachfolgendes gerade im Internet gefunden! Mit freundlichen Grüßen maxklinger Kein Beschwerderecht des Betreuers gegen die Aufhebung der Betreuung: Dem Betreuer steht gegen den Beschluss, durch den die Betreuung aufgehoben wird, weder im eigenen Namen noch im Interesse des Betreuten ein Beschwerderecht zu. (OLG Köln, Beschluß v. 07.10.1996, Az. 16 Wx 202/96, FamRZ 1997, 1293, NJW-RR 1997, 708) |
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| betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer |
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