Dies ist ein Beitrag zum Thema aus der Betreuung raus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich ...
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#1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich reingeschrieben hat. Sie hat mir unterbunden, das ich das Gutachten sehe, was mir mein Betreuer jetzt trotzdem besorgt. Sie verlangt aber, das ich, wenn ich aus der Betreuung raus will, das der Betreuer gefragt bzw. hingezogen werden soll und das ich freiwillig eine Psychotherapie mitmache, was ich nicht will, da ich nicht will, das noch mehr über mich geschrieben wird. Darf sie das alles eigentlich. ? Danke Dagmar
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#2 | |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo perlay,
Zitat:
zu deienr letzten frage, wissen die anderne ebsitmmt emhr, viele rfolg.. grus srtfnee ![]() |
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#3 | ||
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Dagmar,
Zitat:
Zitat:
Psychotherapie und eine gesetzliche Betreuung haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Du kannst eine Psychotherapie machen während Du unter gesetzlicher Betreuung stehst. Psychotherapie ist eine Leistung der Krankenversicherung. Viele Menschen wären froh, wenn die Krankenkasse solch eine Leistung für sie bewilligen würde. Eine psychotherapeutische Behandlung kann aber nur freiwillig erfolgen. Du mußt den Sinn für Dich erkennen können und während der Behandlung mitarbeiten. Der behandelnde Arzt oder Psychologe unterliegt der Schweigepflicht. Da geht nichts nach außen. Ob bei Dir die Notwendigkeit solch einer Behandlung besteht, entscheidet ein dazu zugelassener Arzt. Den mußt Du allerdings freiwillig aufsuchen. Die subjektive Wahlalternative Betreuung oder Psychotherapie gibt es so nicht. Wenn die Gutachterin der Meinung ist, dass weniger gravierende Maßnahmen ausreichen und zur Verfügung stehen, um Deine Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, dann muß die Betreuung aufgehoben werden bzw. darf nicht eingerichtet werden. Dazu mußt Du allerdings auch mitarbeiten. Wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung allerdings vorliegen, egal ob Du eine Psychoterapie machst oder nicht, dann wird die Betreuung auch eingerichtet oder fortgeführt. Was darf die Gutachterin: Sie darf/muß das Gutachten schreiben und dieses an das Gericht schicken. Das Gericht entscheidet, wie mit dem Gutachten weiter zu verfahren ist. Die Gutachterin darf mit Dir allerdings keine Verhandlungen führen oder Geschäfte machen, i.S.v. machst Du eine Psychotherapie, dann schreibe ich ein entsprechendes Gutachten. In diesem Fall hätte sie wohl ihr letztes Gutachten für das Gericht geschrieben. Sie darf Dich aber sehr wohl fragen, ob Du bereit bist, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen. Viel Glück Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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Stichworte |
aufhebung betreuung, einrichtung der betreuung, gutachten, gutachter, therapie |
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