Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

aus der Betreuung raus

Dies ist ein Beitrag zum Thema aus der Betreuung raus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 23.11.2008, 17:21   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard aus der Betreuung raus

Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich reingeschrieben hat. Sie hat mir unterbunden, das ich das Gutachten sehe, was mir mein Betreuer jetzt trotzdem besorgt. Sie verlangt aber, das ich, wenn ich aus der Betreuung raus will, das der Betreuer gefragt bzw. hingezogen werden soll und das ich freiwillig eine Psychotherapie mitmache, was ich nicht will, da ich nicht will, das noch mehr über mich geschrieben wird. Darf sie das alles eigentlich. ? Danke Dagmar
pearly ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2008, 20:02   #2
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo perlay,

Zitat:
Zitat von pearly Beitrag anzeigen
Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich reingeschrieben hat.
hm, verstehe nich so agnz..hm, abe rhat dir da sheir auch weitegrheolfen : Auslauf einer Betreuung ?

zu deienr letzten frage, wissen die anderne ebsitmmt emhr, viele rfolg..

grus srtfnee
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2008, 20:05   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Dagmar,

Zitat:
Zitat von pearly Beitrag anzeigen
Hallo, ich möchte gerne aus der Betreuung raus und zwar von der Frau aus der Betreuung geschrieben werden, die mich reingeschrieben hat.
offensichtlich ist ein Gutachten für Dich erstellt worden. Die Gutachterin wurde vom Gericht beauftragt. Wenn sie das Gutachten abgegeben hat, dann ist ihre Aufgabe erledigt. Es ist nun Aufgabe des Gerichts, auf der Grundlage dieses Gutachtens und des Berichts der Betreuungsbehörde über die Einrichtung und den weiteren Verlauf der Betreuung zu entscheiden. Ob Du Einblick in das Gutachten nehmen kannst, entscheidet auch das Gericht. Nur wenn zu vermuten ist, dass die Einsichtnahme in das Gutachten bei Dir Schäden bewirkt, kann Dir der Inhalt des Gutachtens vorenthalten werden.

Zitat:
Zitat von pearly Beitrag anzeigen
Sie verlangt aber, das ich, wenn ich aus der Betreuung raus will, das der Betreuer gefragt bzw. hingezogen werden soll und das ich freiwillig eine Psychotherapie mitmache, was ich nicht will, da ich nicht will, das noch mehr über mich geschrieben wird. Darf sie das alles eigentlich. ?
Hört sich merkwürdig an. Der Betreuer kann gefragt werden.
Psychotherapie und eine gesetzliche Betreuung haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Du kannst eine Psychotherapie machen während Du unter gesetzlicher Betreuung stehst. Psychotherapie ist eine Leistung der Krankenversicherung. Viele Menschen wären froh, wenn die Krankenkasse solch eine Leistung für sie bewilligen würde. Eine psychotherapeutische Behandlung kann aber nur freiwillig erfolgen. Du mußt den Sinn für Dich erkennen können und während der Behandlung mitarbeiten. Der behandelnde Arzt oder Psychologe unterliegt der Schweigepflicht. Da geht nichts nach außen. Ob bei Dir die Notwendigkeit solch einer Behandlung besteht, entscheidet ein dazu zugelassener Arzt. Den mußt Du allerdings freiwillig aufsuchen. Die subjektive Wahlalternative Betreuung oder Psychotherapie gibt es so nicht. Wenn die Gutachterin der Meinung ist, dass weniger gravierende Maßnahmen ausreichen und zur Verfügung stehen, um Deine Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, dann muß die Betreuung aufgehoben werden bzw. darf nicht eingerichtet werden. Dazu mußt Du allerdings auch mitarbeiten. Wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung allerdings vorliegen, egal ob Du eine Psychoterapie machst oder nicht, dann wird die Betreuung auch eingerichtet oder fortgeführt.

Was darf die Gutachterin: Sie darf/muß das Gutachten schreiben und dieses an das Gericht schicken. Das Gericht entscheidet, wie mit dem Gutachten weiter zu verfahren ist. Die Gutachterin darf mit Dir allerdings keine Verhandlungen führen oder Geschäfte machen, i.S.v. machst Du eine Psychotherapie, dann schreibe ich ein entsprechendes Gutachten. In diesem Fall hätte sie wohl ihr letztes Gutachten für das Gericht geschrieben. Sie darf Dich aber sehr wohl fragen, ob Du bereit bist, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen.

Viel Glück
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufhebung betreuung, einrichtung der betreuung, gutachten, gutachter, therapie

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40