Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkosten für Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
gibt es eine Berechnungformel für Mietkosten ( Untermiete) des zu Betreuenden, bzw. könnte man diese überhaupt geltend machen.?
Ich ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 3
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Hallo,
gibt es eine Berechnungformel für Mietkosten ( Untermiete) des zu Betreuenden, bzw. könnte man diese überhaupt geltend machen.? Ich habe meinen geistig behinderten Bruder bei mir aufgenommen und die Betreuung beantragt, weil sein vorheriger Betreuer ihn ins Heim geben wollte. Er bewohnt 1 Zimmer allleine und den Rest mit mir zusammen. Vielen Dank und viele Grüße Kiki |
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo Kiki,
falls dein Bruder Grundsicherungsleistungen bezieht, kannst du Mietkosten natürlich anteilig geltend machen. Falls die Wohnung dein Eigentum ist, würde ich dir zum Abschluss eines Untermietvertrags raten. Karla |
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| angehörige, miete, mietvertrag, mietzahlungen, untermietvertrag |
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