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Betreuer stellt Betreuten bei Ag als unzurechnungsfähig hin.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer stellt Betreuten bei Ag als unzurechnungsfähig hin. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, mir brennt eine frageauf der Seele.Mein Bruder (32) hat einen gesetzl. Betreuer. Jetzt ist folgende Situation entstanden mein ...


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Alt 03.12.2008, 07:21   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard Betreuer stellt Betreuten bei Ag als unzurechnungsfähig hin.

Hallo zusammen,
mir brennt eine frageauf der Seele.Mein Bruder (32) hat einen gesetzl. Betreuer.
Jetzt ist folgende Situation entstanden mein Bruder hat einen AV( auf 200 euro basis) mit einer sicherheitsfirma abgeschlossen ( betreuer war einverstanden). jetzt sollte mein Bruder am vergangen Wochenende für diese Firma bei einem Event Ordner im VIP bereich machen, der Betreuer ist dann wohl kurz vor dem Wochenende hingegangen und hat bei der Firma angerufen und gesagt mein Bruder wäre nicht zurechnungsfähig.
jetzt meine Frage darf er das oder überschreitet der Betreuer seine Grenzen.
Ich persöhnlich finde es eine riesengrosse Frechheit sowas zu behaupten.
Wäre mal interessant andere Meinungen dazu zu hören.
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candys ist offline  
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Alt 03.12.2008, 09:33   #2
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

puh das sit aber ehct ein starkess tück von dem. ich dneke nicht das der das darf. kan das sein das der betreur einen an der klatsche hat??:O))
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 03.12.2008, 11:48   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Candy,

da bleibt einem doch erst einmal die Spucke weg. Aber meine Erfahrung lehrt mich, sehr vorsichtig zu sein, wer was gesagt und verstanden hat. Wenn der Betreuer tatsächlich begriffen hat, um was es für eine AV es sich handelte und er zugestimmt hat, dann ist die Frage, wem er gegenüber zugestimmt hat. Wenn nur gegenüber deinem Bruder und kein Zeuge und nichts schriftliches, nun, ohne deinem Bruder nahetreten zu wollen, hat der Betreuer wirklich dem AV zugestimmt? Und wusste der Betreuer wirklich, um was es sich handelt?

Wenn dem so ist, dann würde ich als Betreuter schon den Betreuer fragen, was das denn nun soll und ob er nicht möchte, dass dein Bruder wieder eingegliedert wird?

Also, es gibt immer wieder Unwägbarkeiten, Missverständnisse oder auch Meinungsänderungen, doch transparent und nachvollziehbar sollte es schon sein. Darauf hat dein Bruder auch ein Anrecht.

In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 03.12.2008, 11:50   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,847
Standard

Hallo,

dazu müsste man wissen, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat und ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht.
Ohne Grund kann der Betreuer so nicht verfahren.

Gegenüber Dritten einen Betreuten als unzurechnungsfähig zu bezeichnen, ist grundsätzlich kein guter Stil; es sei denn, der Betreute hat sich schon des öfteren - ohne sich mit seinem Betreuer abzusprechen - in Situationen gebracht, die vom Betreuer dann "ausgebügelt" werden mussten.
In solchen Fällen, die für den Betreuten schadhaft wären (z.B. Abschluss von Verträgen mit finanziellem Nachteil) könnte ein Betreuer evt. - besonders wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht - dann schon mal zu solch einer Wortwahl greifen; eben um ein Geschäft, welches nicht dem Wohl des Betreuten dient, zu widerrufen.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 03.12.2008, 18:21   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard

Hallo da der aufgabenkreis neben Behörden,Gesundheitsvorsorge auch noch einen einwilligungsvorbehalt hat wird Er dem AV zugestimmt haben.
Mein Bruder hat mir gerade telefonisch auch nochmalversichert dasder Betreuer mit der annahmeder Arbeit einverstanden war.
Die Arbeit beinhaltet nur Ordnerdienste auf Events wie jetzt zb das Stock car rennen von Stefan Raab.
Ob der Betreuer jetzt wirklich gesagt hat das mein Bruder nicht zurechnungsfähig ist kann ich nicht beurteilen da ich nicht dabei war und dies auch nur sowohl von meinem Bruder als auch meiner Mutter gesagt bekommen habe.
Der betreuer hat dem AG wohl die Bestellungsurkunde gefaxed und daraufhin wurde mein Bruder von dem Event freigestellt.
Es kann natürlich wie Heinz schon erwähnte gut möglich sein das Der AG dasmit dem Einwilligungsvorbehalt falsch verstanden hat, aber aus meiner pers. Meinung herraus traue ich diesem Mann zu daser sowas gesagt hat.
Der betreuer ist ja auch damals hingegangen und hat behauptet er hätte meinen ALG II antrag für mich aus gefüllt und losgeschickt,dabei hat er nur drübe geschaut ,etwasergänzt und den Antrag für mich losgeschickt,weil er mir seine hilfe angeboten hatte.
Kurz darauf bekam ich post vo nder Betreungstelle das jemand eine Betreuung für mich angeregt hätte und im Gespräch mit dem Herrn von der Betreuungsstelle kam dann das mit dem ALG II antrag zur Sprache.
Seit dem habe ich kein gutesVerhältnis mehr zu dem Betreuer und bin da misstrauich was er gesagt hat und was nicht.
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candys ist offline  
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