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Vermietung Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermietung Wohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Mein Vater ist dieses Jahr im Februar aufgrund einer Gehirnblutung plötzlich zum Pflegefall geworden. Der Betreuer ist sein Bruder ...


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Alt 08.12.2008, 19:24   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 3
Standard Vermietung Wohnung

Hallo.

Mein Vater ist dieses Jahr im Februar aufgrund einer Gehirnblutung plötzlich zum Pflegefall geworden.

Der Betreuer ist sein Bruder geworden. Dieser kümmert sich allerdings um nichts.

Mein Vater ist geistig voll da. Allerdings kann er lediglich eine
Hand ein wenig bewegen. Sonst nichts.

Er hat zugestimmt daß ich mit meiner Familie in die elterliche
Wohnung einziehen soll. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung die beiden Elternteilen je zur Hälfte gehört.
Meine Mutter möchte ebenfalls daß wir dort einziehen.

Der Betreuer hat bis heute keine Haushaltsauflösung vorgenommen und verhindert noch immer daß wir dort einziehen. Er behauptet das Vormundschaftsgericht müßte
zustimmen. Diese haben sich aber bisher auch noch nicht
dazu geäußert.

Was muß ich unternehmen um endlich dort einziehen zu können?
mausebaer3001 ist offline  
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Alt 08.12.2008, 19:50   #2
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo,

Zitat:
Zitat von mausebaer3001 Beitrag anzeigen
Mein Vater ist geistig voll da. Allerdings kann er lediglich eine
Hand ein wenig bewegen. Sonst nichts.
warum hat e rüebrhaut einen betreru? nru wegen diese rgehrinbltung jetz die er ahtet? tasuende emsnchen ahben doch aml unfälle udns o udn andere sachen, udnw erdne nich gleich betreut!
Warum hat er überhaupt einen Betreuer? Nur wegen dieser Gehirnblutung die er jetzt hat? Tausende Menschen haben doch mal Unfälle und so und andere Sachen, und werden nicht gleich betreut!
wiel du sgast ja, er ist geistig voll da, udn udn aknn eben nur eine hand wneig bewegen, ja..hm, und udn deine mutter,w aurm hiflt sie dnen nciht ihrem mann?? wiel sie will aja uch, oder würde e sgut fidnen,w enn du mtid eienr fmailei zu denen zeisht, richtig? waurm? kann sie sich ncihs elsbtr auhc um ihn kümemrn?
dann sit der betreru vond einem vater ja dien onkel...wollte dien vater das ? was sgat diene mutetr?
Weil Du sagst ja, er ist geistig voll da, und kann eben nur eine Hand wenig bewegen, ja .. hm, und deine Mutter, warum hilft sie denn nicht ihrem Mann?? Weil sie will ja auch, oder würde es gut finden, wenn du mit deiner Familie zu denen ziehst, richtig? Warum? Kann sie sich nicht selbst auch um ihn kümmern? Dann ist der Betreuer von Deinem Vater ja dein Onkel...wollte dein Vater das? Was sagt deine Mutter?
gruss rtfnee
Gruss sternfee

Geändert von Kohlenklau (08.12.2008 um 21:50 Uhr)
 
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Alt 09.12.2008, 04:49   #3
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Was muß ich unternehmen um endlich dort einziehen zu können?[/quote]

Hallo,
mit dem Betreuer klären, welche Aufgabenkreise ihm übertragen sind. Falls er für Wohnungsangelegenheiten zuständig ist, einen Mietvertrag abschließen, für den der Betreuer dann die gerichtliche Genehmigung einholt.
Falls der Betreuer nichts macht, die Angelegenheit direkt dem Gericht vorlegen.
MfG
arno
ars ist offline  
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Alt 09.12.2008, 07:35   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,835
Standard

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der Betreuer beim Amtsgericht die Zustimmung zu Wohnungsauflösung beantragt hat.

Wenn der Betreute nicht zustimmen kann, dann muss das Gericht prüfen, ob die Auflösung in seinem Sinne ist oder ob ihm dadurch ein Nachteil entsteht. In der Praxis kann dies bedeuten, dass ein Richter zu dem Betreuten fährt und sich mit ihm unterhält. Der Betreute kann ja durch Handbewegung Zustimmung signalisieren.

Das Ganze ist schon etwas mehr Aufwand, und daher dauert es länger.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.12.2008, 12:04   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 3
Standard Vermietung Wohnung

Hallo,

danke für die Antworten.

Der Betreuer hat die komplette Vollmacht über alles.
Doch er handelt überhaupt nicht. Noch nicht mal sein
Anwalt antwortet auf Schreiben unseres Anwaltes.
Persönlich mit uns reden will der Betreuer nicht.

Das Vormundschaftsgericht interessiert sich nicht für unsere Probleme, genauso wenig wie das Amtsgericht.

Welchem Gericht muß ich dann den Mietvertrag vorlegen?
mausebaer3001 ist offline  
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angehörige, mietvertrag, wohnrecht

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