Dies ist ein Beitrag zum Thema Die Crux mit zwei Betreuern im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem nun einige Zeit der "Ruhe" vergangen ist, versucht nun der Vater des Jungen wieder einmal eigenmächtige ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem nun einige Zeit der "Ruhe" vergangen ist, versucht nun der Vater des Jungen wieder einmal eigenmächtige Entscheidungen zu treffen. Bitte sucht einfach mal nach meinen Beiträgen um die Vorgeschichte zu verstehen. Der Vater vom Jungen meiner Frau hat mit meiner Frau zusammen die Betreuungspunkte Aufenthaltbestimmung und Gesundheitsfürsorge. Meine Frau hat alleine die Punkte Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Nun hat sich der Vater in den Kopf gesetzt, den Jungen auf Teufel komm raus gegen den Willen der Mutter zur Kur zu schicken.Ein Schelm wer da denkt das es darum gehen könnte als Betreuer diese Kur zu begleiten und sich wieder einmal am Taschengeld des Betreuten zu erfreuen. Nun meine Frage : Kann der Vater sich über seine Exfrau und Mitbetreuerin einfach selbstherrlich hinwegsetzen und auf eigene Faust eine Kur beantragen ??? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Hallo Detman
Ich habe die Vorgeschichte nicht rausgekramt, weil ich nicht weiß, wo ich suchen soll. Aber macht nix. Ist der Sohn schon über 18 Jahre alt? Wäre er jünger, so ginge es um Vormundschaft. Soll er mal über 18 sein. In Ihrem Schreiben sieht es so aus, als würde sich der Vater am Taschengeld des sohnes verlustieren wollen und als Hauptgedanken dessen Wohl im Sinne haben. Falls das so sein sollte, kann ihre Frau beim Gericht beantragen, dass die Eignung des Vaters als Mitbetreuer geprüft werden soll. Benimmt der sich wirklich daneben, kann er ja auch vom Gericht entpflichtet werden. Ansonsten würde ich an Stelle Ihrer Frau erst mal den Sohn fragen, wie er die Sache sieht. Will er, oder willer nicht? Im weiteren muss die Kur ja irgendwo beantragt werden. Z.B. bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Da hat Ihre Frau mindestens das selbe Mitspracherecht, wie der Vater. Evtl. sogar ein größeres Mitspracherecht, weil sie auch die Vermögenssorge und Behörden bzw. Versicherungsangelegenheiten als Auftrag hat. Der Kostenträger wird sich sicherlich über Rückfragen Ihrer Frau freuen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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soryy hallo, nru kruz eien zwsichenfrage,w enn cihd arf hm, wa sist ein crrux??
gruss srtfnee |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Hallo,
wie viel Taschengeld bekommt denn der Junge, dass es sich für den Vatern rentieren würde, sich das Geld einzuheimsen? Herzlichen Gruß Miro |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin Moin
Der Begriff "Crux" kommt aus dem lateinischen und bedeutet Kreuz. Sinngemäß ist das aber eher so zu verstehen, wie das Kreuz Christi: Eine Belastung (die nicht einmal eine eigene Belastung sein muss), die man mit sich herumschleppt. Das geht natürlich auch auf das eingene Kreuz, also den Rücken. Manchmal auch auf's Gemüt. Das ist etwas höher angesiedelt, beugt aber dann das Kreuz... (das eigene, also den Rücken) Schon Komisch: es heißt: die Crux, dabei ist das Kreuz im deutschen sächlich und im lateinischen männlich (Latriner: haut mich, wenn ich falsch liege...) MfG Imre
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ah hi irme,
danke für die erklärung, ejtz weiss icha uch ebshceid. gruss srtfnee |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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Hallo,
zum Verständnis erst einmal hier http://www.forum-betreuung.de/rechts...htskosten.html Nach dem lesen des Beitrages nun die Fortsetzung : Der Junge bekommt mittlerweile 250.-€ Taschengeld pro Monat.Der Vater tut natürlich so, als ob er nur das Wohl des Jungen im Sinn hätte...das zu glauben fällt mir nach den vorangegangenen Vorfällen ziemlich schwer. Habe mich gestern mit dem Rechtspfleger beim zuständigen AG unterhalten und das einzige was er mir als "Hilfestellung" anbieten konnte (und das obwohl er die Vorgeschichte kennt) war - ZITAT " Also wenn sie sich mit dem Mitbetreuer nicht einigen können, dann müssen wir einen Amtsbetreuer einsetzen" ZITAT ENDE ![]() Na super, da fällt mir doch nüscht mehr ein.Wir haben uns nichts zu schulden kommen lassen - im Gegenteil - wir haben uns monatelang den A..... aufgerissen und sind von Pontius nach Pilatus gelaufen und das Gericht sieht offensichtlich keinerlei Grund auch nur im mindesten mal zu überprüfen ob dieser Mensch überhaupt für eine Aufgabe als Betreuer geeignet ist.Damals beim AG Wedding hat man sogar gemeint das er sich ja in den beiden Punkten die man ihm belassen hat nichts hat zuschulden kommen lassen, also mit anderen Worten : Ich kann meinen eigenen Sohn ruhig beklauen, solange ich ihm keinen Arm breche kann ich weiter für die Gesundheitsfürsorge Betreuer bleiben - ECHT SAUKOMISCH ![]() P.S.: @sternfee Isscht irre taschtatür kappppputttt ???
Geändert von Detman (10.12.2008 um 16:42 Uhr) |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ps ist da sspassig diene beslutgigung!!??
zum kotzen alles, echt. warums idn die alel heir, wenn wengie nru atssächlich lesen, wo es neue betiräge gibt, udn udn wei fot muss ich heir weidehrolungstätteirn machen, anstrenegdn. :-( aber weitherin vioel freude, beim alchen |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10
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@sternfee
Hallo nochmal, entschuldigen Sie bitte das ich mir zuvor nicht die Mühe gemacht habe alle Ihre Beiträge zu lesen, denke es ist wohl auch etwas zuviel verlangt. Ich gehe nun mal davon aus, das Ihre Schreibweise auf eine Behinderung zurück zu führen ist und möchte mich hiermit in aller Form bei Ihnen entschuldigen ! Ich hoffe Sie nehmen meine Entschuldigung an und wir können auch zukünftig gegenseitig unsere Beiträge lesen und beantworten. |
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