Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
So einfach läßt sich die Sache (zumindest in meinem Fall) nicht regeln. Konkreter Fall: ein über 90 Jahre alter Bewohner ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 80
|
![]()
So einfach läßt sich die Sache (zumindest in meinem Fall) nicht regeln. Konkreter Fall: ein über 90 Jahre alter Bewohner einer stationären Einrichtung ( Kostenträger überörtlicher Sozailhilfeträger, Bewohner bekommt ausschließlich Tachengeld) sitzt den ganzen Tag im Rollstuhl. Wegen des Bewegungsmangels benötigt er, ärztlich verordnet, Abführmittel. Kostenpunkt ca. 50€ pro Monat. Der Arzt sagt, er könne das Medikament nur auf grünes Rezept verschreiben, weil die Krankenkasse nicht übernimmt. Die KK sagt, stimmt, der Arzt hat recht. Der überörtliche Sozialhilfeträger sagt, damit haben wir nichts zu tun, auch Kostenübernahme nach 48 SGB XII kommt nicht in Frage. Und nun? Hat jemand noch einen guten Rat?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
|
![]()
Hallo miederrheiner, dann lass Dir die Ablehnung schriftlich geben und stelle hiernach einen Atrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht. Falls Du es nicht alleine machen kannst, mit Hilfe eines RA des Sozialrechtes.
Bei mir übernimmt das Sozialamt auch bei einer anderen Erkrankung den Mehrbedarf von 150€ mtl, aber erst nach Sozialprozesse. Falls Du in NRW wohnst, hast Du die besten Möglichkeiten dies durch zu bekommen. Hierzu einige Urteile wegen nicht verschreibungspflichtige Medikamente AZ.: LSG NRW L 19 B 134/07 AS ER AZ.: LSG NRW L 1 B 7/07 AS ER AZ.: LSG NRW L 9 B 27/06 AS alle diese Urteile sind nach dem BSG Urteil vom 7.11.2006 AZ.: B 7b AS 14/06 R gefällt worden. Eventuell reicht es hier schon aus, dem Sozialamt diese Urteile zu präsentieren, denn zumal die sich doch an fünf Finger ausrechnen können, das dies keine Zahlung auf Jahre sein wird. Wünsche viel Erfolg und einen verständigen Sachbearbeiter, der dies dann nach Vorlage der Urteile menschlich regelt. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
gesundheit, krankenkasse, krankenversicherung, medikamente, stationäre einrichtung, taschengeld, zuzahlung, zuzahlungsbefreiung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|