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zwangssterilisation?

Dies ist ein Beitrag zum Thema zwangssterilisation? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
kennt sich jemand von euch im bereich sterilisationsbetreuung aus? und wie das bisher oder künftig auf autisten angewandt wird?...


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Alt 16.12.2008, 18:04   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
Standard zwangssterilisation?

kennt sich jemand von euch im bereich sterilisationsbetreuung aus?
und wie das bisher oder künftig auf autisten angewandt wird?

Geändert von blacksheep (16.12.2008 um 21:39 Uhr)
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Alt 16.12.2008, 18:31   #2
sternfee
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Zitat:
Zitat von blacksheep Beitrag anzeigen
kennt sich jemand von euch im bereich sterilisationsbetreuung aus?
und wie das bisher oder künsftig auf autisten angewandt wird?
hallo,

weil ejamdn austsit sit, steht da sin frgae, eienr sterilsiation enetgeenzukommen!!!??? was das denen bitte?? alsow enns enn phädophiler wäre, aknn cihd as nachvollziehen dies efrage und fidne ich egrehctfertigt,abe rbei autisten, verstehe ich nicht!! warum bitte?? bsit du betreru oder betrueter??

sternfee
 
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Alt 16.12.2008, 21:47   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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diese frage besteht, weil heute scheinbar immer noch ärzte der meinung sind, dass "geistig behinderte", die unter betreuung stehen, sich nicht fortpflanzen dürften und betreute personen, in diesem fall autisten (die sich selbst nicht als behindert empfinden), berechtigte ängste besitzen, was alles über sie verfügt werden könnte.

gibt es irgendetwas, mit dem sie sich selbst gegen eine derartige maßnahme absichern/wehren könnten?

ich bin selbst autist, aber hinsichtlich der fragestellung nicht betroffen. auch kein betreuer.
blacksheep ist offline  
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Alt 16.12.2008, 21:59   #4
sternfee
Gast
 
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Zitat:
Zitat von blacksheep Beitrag anzeigen
diese frage besteht, weil heute scheinbar immer noch ärzte der meinung sind, dass "geistig behinderte", die unter betreuung stehen, sich nicht fortpflanzen dürften und betreute personen, in diesem fall autisten (die sich selbst nicht als behindert empfinden), berechtigte ängste besitzen, was alles über sie verfügt werden könnte.

gibt es irgendetwas, mit dem sie sich selbst gegen eine derartige maßnahme absichern/wehren könnten?

ich bin selbst autist, aber hinsichtlich der fragestellung nicht betroffen. auch kein betreuer.
hi,

ok, dnake für diee rklärungen, bei geistig behinderten, von 100 prozent nunaj, die müssen auch keien kidne rkreign,d as sman denen dass dnan alelridnsg eenftertn womit sie kidne rezugen könnten, find eich eghört auhc verbtoen aj.

udn austisten als getisg behidnert einzustufne, ahb cih eprsönlcih ncoh ncih gehört,as ebr ok..

die geneau rehctslage wies sich nich, ichg laub aber dass das nich egth, hoff eich doch msal, ekiena hnugn!!!
 
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Alt 16.12.2008, 22:23   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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wie würde zum beispiel eine "geistige behinderung"/intelligenzminderung korrekt festgestellt werden - in einem test, wenn die testperson evtl. die fragestellung aufgrund wortwörtlichen verstehens nicht richtig versteht (bei anderer fragestellung jedoch alles beantworten könnte - insofern sie motorisch/von der sinnesverarbeitung her dazu in der lage wäre), oder fragen nicht beantwortet, weil sie keine lust dazu hat (wegen langeweile?), oder die bedeutung des tests nicht versteht, da über weitreichenden sinn und zweck nicht verständlich aufgeklärt wird?

die wenigsten menschen verstehen, was autismus bedeutet. kenne einen fall, da schreibt ein jugendlicher beste noten und wird von den ärzten als geistig retardiert auf dem stand eines dreijährigen dargestellt, was ja gar nicht sein kann...

autisten, die in ihren familien leben und die von ihren familien keinerlei oder nur dürftige informationen erhalten, obwohl sie sie betreffen würden und keine möglichkeit erhalten ggf. im internet selbst zu recherchieren und antworten zu erhalten, sind quasi machtlos der willkür ausgeliefert - angefangen bei therapien.
blacksheep ist offline  
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Alt 16.12.2008, 22:25   #6
sternfee
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Zitat:
Zitat von blacksheep Beitrag anzeigen
wie würde zum beispiel eine "geistige behinderung"/intelligenzminderung korrekt festgestellt werden - in einem test, wenn die testperson evtl. die fragestellung aufgrund wortwörtlichen verstehens nicht richtig versteht (bei anderer fragestellung jedoch alles beantworten könnte - insofern sie motorisch/von der sinnesverarbeitung her dazu in der lage wäre), oder fragen nicht beantwortet, weil sie keine lust dazu hat (wegen langeweile?), oder die bedeutung des tests nicht versteht, da über weitreichenden sinn und zweck nicht verständlich aufgeklärt wird?

die wenigsten menschen verstehen, was autismus bedeutet. kenne einen fall, da schreibt ein jugendlicher beste noten und wird von den ärzten als geistig retardiert auf dem stand eines dreijährigen dargestellt, was ja gar nicht sein kann...

autisten, die in ihren familien leben und die von ihren familien keinerlei oder nur dürftige informationen erhalten, obwohl sie sie betreffen würden und keine möglichkeit erhalten ggf. im internet selbst zu recherchieren und antworten zu erhalten, sind quasi machtlos der willkür ausgeliefert - angefangen bei therapien.
ich ahb bücehr üebr autsiten, deswgene hab icha uch heir nru egshcirbeen,w eil iche s nich vesratnd! udn ncihr cithgi fidne, bei soclehn eltuen zumidnets nicht...

anber einige berteru wissen heir ebstimmt ebscheid, obs erlaubt ist ode rnich,d aovn gehe cihs atrk aus, daher,v eile rfolg dir udn viel grlück weirthin.
 
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Alt 16.12.2008, 22:31   #7
Forums-Azubi
 
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danke dir.
blacksheep ist offline  
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Alt 17.12.2008, 07:57   #8
Heinz
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Hallo, bevor hier einiges vermengt wird:

Autismus hat nichts mit geistiger Behinderung zu tun! In der Regel sind Autisten sogar sehr bis überdurchschnittlich intelligent. Das lässt sich feststellen. Es gibt Kliniken, die sich nur auf Autismus spezialisiert haben. Es gibt auch verschiedene Formen von Autismus. Die Firma Autest in Holland bildet Autisten zu Software Programmierern aus und vermittelt diese auf dem ersten Arbeitsmarkt in ganz reguläre Unternehmen und sorgt dafür, dass Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den Kollegen behoben werden.

Autismus ist - vereinfacht gesagt - eine soziale Beeinträchtigung.

Zwangssterilisation gibt es nicht mehr. Punkt. Niemand wird heute gegen seinen Willen sterilisiert, ob Verbrecher oder geistig behindert oder psychisch krank. Punkt und aus.

Bei Menschen mit geistiger Behinderung gibt es jedoch auch Probleme. So hat sich der Verein Lebenshilfe dem in vielfacher Form angenommen. Es gibt sogar eine eigene Zeitung von Menschen mit geistiger Behinderung für ihresgleichen zu dem Thema der Freundschaft, Liebe, Sex, Partnerschaft und Kinder.

Es gibt Menschen mit Downsyndrom, die ihr Leben völlig eigenständig meistern und in einer normalen Partnerschaft leben und auch Kinder haben. Wo sie Hilfe benötigen und wünschen, werden sie unterstützt.

Es gibt aber auch andere Menschen mit geistiger Behinderung, die weder realisieren können, was Partnerschaft, Verständnis und Rücksicht bedeutet, die mal eben ins Nebenzimmer gehen und ihrem Trieb nachgeben in welcher Form auch immer sowohl männlich wie auch weiblich, an sich selbst oder an anderen, des anderen Geschlechts oder des gleichen. Die Wohngruppenmitarbeiter und die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, dieses Verhalten zu verhindern, notfalls medikamentös das sexuelle Bedürfnis mindern.

Sollte es jedoch ein sexuelles Verhalten im gegenseitigen Einverständnis sein, jedoch die Folgen des Verhaltens ebensowenig überblickt werden können, wie die Notwendigkeit der Verhütung, sei es Kondom oder regelmäßige Einnahme der Pille, dann kann auch die Verhütung durch eine Depotmedikation erfolgen. Sollte die Notwendigkeit von dem Mädchen, der Frau nicht erkannt werden
und sie sich weigern, so bedarf es zur Behandlung gegen ihren Willen eines ärztlichen Gutachtens und eines gerichtlichen Beschlusses.

Dies ist notwendig und gerechtfertigt. Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht, ihre Sexualität zu leben, wie jeder andere Mensch ohne geistige Behinderung auch. Es gelten hier dieselben Grenzen der freien Selbstbestimmung, sofern nicht die Selbstbestimmung anderer beeinträchtigt wird. Und bei einer geistigen Behinderung ist es Aufgabe der Gesellschaft, eine Schwangerschaft zu verhindern, wenn dadurch das Wohl der Mutter und/oder des Kindes beeinträchtigt wäre. Jedoch nicht durch Zwangssterilisation.

Es ist aber nicht zu leugnen, dass es einen Graubereich gibt. So haben die Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung das alleinige Sorgerecht. Bevor ihr Kind volljährig wird, können die Eltern ihr Kind sterilisieren lassen. Dazu bedarf es der gerichtlichen Genehmigung. Doch ist es vorgekommen, dass ein solcher medizinischer Eingriff sehr diskret behandelt wird. Über die Ethik und Moral dieser bevormundenden Maßnahme wird sehr kontrovers diskutiert. Für eine solche rechtwidrige Maßnahme spricht, dass der Eingriff geringere Folgen hat, als über 30 Jahre Depotmedikation zu verabreichen. Die körperlich und seelische Beeinträchtigung ist ungleich größer. Aber die Gesetzeslage ist eine andere.

Heinz
 
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Alt 17.12.2008, 23:17   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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und wie verhielte es sich, wenn die hormonelle behandlung abgelehnt würde, wie auch die implantation eines IUP? autistische menschen ertragen häufig keinen körperkontakt, sodass derartige maßnahmen im einzelfall "überflüssig" erscheinen mögen. bei einer wohnsituation im betreuten wohnen oder sonstwo dürfte doch auch nicht davon ausgegangen werden, dass diese menschen dort "zufällig" zu irgendwelchen handlungen gezwungen werden könnten, oder etwa doch?
blacksheep ist offline  
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Alt 18.12.2008, 08:26   #10
Heinz
Gast
 
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Hallo backsheep,

dein 'Fall' ist speziell. Abgesehen davon, dass hier keine Rechtsberatung im Einzelfall gegeben werden darf, bin ich mit einer solchen Frage schlicht überfordert. Wie ich schrieb, gibt es verschiedene Formen von Autismus und natürlich auch verschiedene Grade der Beeinträchtigung. Wie das nun im Einzelfall zu beurteilen ist, entscheiden konkret die Personen, die zu entscheiden haben, die Patientin, evtl. gesetzlicher Vertreter aufgrund ärztlicher Empfehlung und ggfls. der Richter.

Welche rechtliche Voraussetzungen für eine Behandlung gegen den Willen erfüllt sein müssen, habe ich dargelegt. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass etwas im Grenzbereich der Gesetze 'arrangiert' wird. Das kann man so nicht beurteilen. Letztlich ist die Angelegenheit mit den betreffenden Personen individuell zu klären.

Heinz
 
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autismus, behinderung, geistige behinderung, sterilisation

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