Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie Kontaktaufnahme bei Bewusstlosigkeit? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
folgende fiktive Situation :
ein Betreuter / eine Betreute fährt zu Besuch zu Freunden/Bekannten/Familie und erleidet z.B. einen ...
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#1 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Hallo allerseits,
folgende fiktive Situation : ein Betreuter / eine Betreute fährt zu Besuch zu Freunden/Bekannten/Familie und erleidet z.B. einen Unfall und kommt ins Krankenhaus. Aufgrund der Verletzungen liegt eine Bewusstlosigkeit vor, der/die Betreute kann also gar nicht sagen, dass es eine(n) Betreuer(in) gibt. Wie erfahren die Betreuer dann in solchen Fällen davon? Sie müssten ja im Fall der Fälle z.B. eine Zustimmung zu einer OP oder ähnlichem geben bzw. durch die Ärzte auch unterrichtet werden. Gibts da irgendwie ein "Register" oder ähnliches? Versteht ihr was ich meine? Ist wie gesagt rein fiktiv, hat auch nix mit meinem Nicknamen zu tun *zu Heinz wink* ![]() Mir kam die Idee nur dadurch, dass ich heute abend für einige Tage wegfahre und meine Familie z.B. nicht weiss, wer meine Betreuerin ist, geschweige denn eine Telefonnummer oder Adresse hat. Gruss, MurpyhsLaw |
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#2 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
hat deien betreruin geusndheitsfürsorge? unf falsls ein emsnch bewusstlos seins oltle,w erdne sollte, und eine behandlugn brauhct, ode rop, für eine zustimmung, jede rhat aj inde rregel einen ausweis, dnan köntn ich mir vorsttellen,d ass der erstmal betrahctet wird, vberushct wird kontaktpersonen ausfindig zu machen, udn wenn es lebensnotwendig ist die op, neiamnd zu erreichen aber, dann soweit ich mir vostellen kann, udn du keien aptienverfügugn gemacht hats oder sowas ähnlcihes, dann machen die die op,w eil sie da smüssen, so könnt ichs mir vorstellen. grus srtfnee |
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#3 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Hallo Sternfee,
ja, in meinem Fall hat die Betreuerin auch den Bereich Gesundheitsfürsorge. Die Vorstellung kam mir gestern abend beim Durchsehen meiner Geldbörse, als ich feststellte, dass ich gar keine Visitenkarte von meiner Betreuerin mehr habe (keine AHnung, wohin die gewandert ist ... ) . Deshalb interessiert es mich, ob es so eine Art "Register" gibt, auf das z.B. die Polizei in so einem Fall routinemässig zurückgreifen kann, um den Betreuer dann zu ermitteln. In solchen Fällen wäre sowas ja durchaus sinnvoll, oder? Gruss, MurphysLaw |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
meien betreurin aht auch egsundheitsfürsorge, auch ich aheb keien akrte mit,d as sich ebrtetu werd,e wäre ja nochs hcäöner, abe rich ahb einen personalausweis, und falls etwas apssieren sollte, - gehe ichd aovna us, wie bei allen emsnchen ind eustchland - , dass dnaach gesucht wir,d anch ausweis, wenn die eprson nich anspreahcbar ist, udn dann versucht wird kontaktperosnen zu kontaktieren, die rettunsgleute meint eich, ncih ejde rwir dja in egsmat deusthcland betrertu, udn ich köntn mir vorsttellen,d ass auch ander eemsnchen aml bewusstlsowerdne udn doe rop anegdahc tist udn udn wenn die ncih sich äaussern könene, dass eben sag ich aj anch kontaktperosnen gesucht wir,d und falls lebensbedrohlich udn zwingend shcnell eien op egmacht werdne muss, dann amchen sie diese auch,w enn sie neiamdnen fidnen,d er zustimmig sien kann,s odnt würdne ja viele heir sterben eifnahc so,w eil wenn die da snich amchen,h mm.. ansosnten amch doch eien patienverfügung, ist das ejtz richtig von mir,d eise idee??? an die berteruinnen heir mal meine frage?? gruss srtfnee |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
das ist und bleibt dem Zufall überlassen. Wenn sich das Krankenhaus große Mühe gibt, dann werden sie herumtelefonieren. Aber jeder weiß auch, wie das mit telefonischen Auskünften ist. Eigentliche würde nur ein Fax an das zuständige Amtsgericht weiterhelfen. Andererseits kommt ist diese Situation für Krankenhäuser nichts neues. Man wird sich also zu helfen wissen. Gruß Andreas |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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im krankenhausbereich habe ich das so mitbekommen, dass nicht extra nach einem eventuellen betreuer "gefahndet" wird, wenn nichts darauf hindeutet (z.b. stichwort betreuung aus anderen unterlagen). manchmal werden auch eilbetreuungen beantragt, wonach festgestellt wird, dass bereits eine betreuung besteht.
in einem mir bekannten fall hatte ein betreuer erst erfahren, dass seine betreute person sich im krankenhaus befindet, weil der kontakt zu ihr abgebrochen war und der betreuer kurz davor war, die polizei zu rufen um die wohnung öffnen zu lassen. der betreuer telefonierte herum, rief die krankenhäuser an, ob eine person xyz aufgenommen worden war - und so erfuhr der betreuer, wo sich die betreute person befand und das krankenhaus, dass die person xyz unter betreuung steht... |
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin Moin zusammen
Habe beim buddeln die Frage gefunden und Lust meinen Senf auch dazuzugeben... Ich gehe mal davon aus, dass im Falle eines Unfalles die Ärzte im Krankenhaus die Erstversorgung von Bewußtlosen Patienten im Rahmen der Lebenserhaltung vornehmen. Da wird weder nach einem Betreuer gefragt, noch gesucht. (Der würde ehrlich gesagt auch nur stören, wenn es noch gerangel um die Zuständigkeiten oder um die Einwilligung ginge...) Ist die Erstversorgung bzw. sind die Lebenserhaltenden Maßnahmen erledigt und der Patient immer noch bewußtlos, wird vom Krankenhaus nach Verwandten gesucht bzw. im Cartex nachgesehen, ob da jemand verzeichnet ist. Gibt es keine Angehörigen oder sonstige Personen, die etwas über den Patienten sagen können, wird umgehend eine Betreuung beantragt. Es ist wirklich nicht der Job des Krankenhausesnachzuhaken, ob denn schon eine Betreuung besteht oder nicht (das zahlt doch keine Kasse...). Zur Beruhigung kann ich aber sagen, dass das für die Betreuung zuständige Gericht des Patienten das von seinem Wohnort ist. Das heißt: Wenn bekannt ist, wer der Patient ist und wo er wohnt, ist ganz schnell herausgefunden, ob schon eine Betreuung besteht oder nicht. Beispiel: Fritzchen Müller aus Buxtehude semmelt mit im Winterurlaub im Sauerland mit seinen Skiern gegen einen Baum und ist bewußtlos und hat schwere Kopfverletzungen, weshalb er im künstlichen Koma gehalten werden muss (nein, Fritzchen Müller hat keinen Crash mit ausländischen Touristinnen...). Die lebensrettenden Maßnahmen sind alle im Kasten, aber jetzt muss noch eine kleine OP am Fuß gemacht werden. (Man hat erst später gemerkt, dass da ein paar Bänder im Eimer sind - der Patient hat wg. Bewußtlosigkeit ja uch nicht aua geschrien). Für diese OP mus eine Einwilligung her, die der Patient aber nicht geben kann. Es wird also ein Antrag auf Betreuung in Winterberg (Sauerland) gestellt. Dort wird schon aus Zuständigkeitsgründen (man will sich ja auch nicht überarbeiten) festgestellt, dass das AG Buxtehude zuständig ist. Also wird dort angefragt, ob schon eine Betreuung vorliegt und wenn nein im Rahmen der Amtshilfe entweder ein Betreuer bestellt oder die Entscheidung über die Einwilligung in die OP wird vom Gericht übernommen - das geht nämlich auch. (Ein Gericht kann die Entscheidungen die ein Betreuer trefen muss auch treffen, wenn keiner da ist) Vom Ergebnis her: Besteht schon eine Betreuung, darf sich der Betreuer auf einen Abstecher nach Winterberg ins Krankenhaus freuen, oder den Job telefonisch und per FAX erledigen. Ich als Betreuer mache mir zmindest nicht so große Sorgen, dass man mich in so einem Notfall nicht erreicht. Mit freundlichen Grüssen Imre P.S. Wir können ja spekulieren, ob Herr A. aus S. eine Betreuung abbekommen hat - oder es doch eine Vorsorgevollmacht gab. Auf jeden Fall gab es so viel Presse, dass wirklich jedes Gericht das Bestehen einer Betreuung sofort gemerkt hätte...
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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