Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsicht in Unterlagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe ich als ges. Betreuerin das Recht in Unterlagen und Aufzeichnungen (des Heimes) Einblick zu nehmen die meinen Betreuten ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 6
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Hallo,
habe ich als ges. Betreuerin das Recht in Unterlagen und Aufzeichnungen (des Heimes) Einblick zu nehmen die meinen Betreuten betreffen. Z.B. Protokolle (Essensprotokoll, Fixierung), darf mir Schriftverkehr verwehrt werden, obwohl ich die Posteinsicht habe? Danke für die Info´s. Aysatoo |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Aysatoo,
ja, du hast das Recht. Wenn ich in die Einrichtungen gehe, sehe ich in die Dokumentationen. Da gibt es kein Problem. Eine meiner Betreuten hat z.B. eine Menge Verhaltensprobleme gezeigt, die Konsequenzen hatten. Die Mitarbeiter haben mir dann, wenn sie mich anrief um sich über die Konsequenzen zu beschweren, die Dokumentationsbögen zugefaxt, damit ich einen Eindruck bekam. Ein Gespräch mit dem diensthabenden Mitarbeiter fand darüber hinaus statt.Das war dann aber nicht unbedingt derjenige, der bei den Vorfällen anwesend gewesen war. Darum waren die Berichte für mich hilfreich um besser informiert zu sein. Über die Medikamentenvergabe, das Gewicht etc, die Untersuchungen, die regelmäßig stattfinden, lasse ich mich ebenfalls gern mittels der Protokolle informieren. Manchmal beschweren sich meine Betreuten über einzelne Medikamente oder über eine verordnete Diät, dann muß ich darüber Bescheid wissen um mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Als eine meiner Betreuten eine neue Bezugsbetreuung in der Einrichtung bekam, habe ich mich mit der Erzieherin getroffen und wir haben untereinander Informationen ausgetauscht. Ich habe ihr einiges weitergegeben, was für sie wichtig war um meine Betreute besser zu verstehen und sie hat mir Unterlagen kopiert, die ich bis dahin noch nicht in meinen Akten hatte. Wenn du berechtigt bist Post für deine Betreuten anzuhalten und zu öffnen, mußt du diese Aufgabe erfüllen. Oder was meinst du damit: "darf mir Schriftverkehr verwehrt werden"? Liebe Grüße, Ursula |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 6
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Hallo Ursula,
lieben Dank für die Info´s. Mir werden keine Unterlagen ausgehändigt, die ich gerne einsehen möchte. Schriftverkehr zwischen Einrichtung und Behörde etz. Ich werde mich nun Anwaltlich beraten lassen, da mein Wunsch nach Einsicht einfach ignoriert wird und auch nach schriftlichen Aufforderungen nichts passiert. Grüße Aysatoo |
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#4 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich würde sagen für die Einsicht in die Pflegemappe, benötigst Du noch nicht mal den Bereich Posteinsicht. Falls Du das damit meintest. Eher greift hier der Bereich Gesundheitsfürsorge. Ich kann mir nur einen Einblick machen, wenn ich entweder in die Mappe schauen kann oder das Pflegepersonal vor Ort wirklich konkrete Auskünfte geben kann. Habe aber die Erfahrung gemacht, dass dies oft nicht der Fall ist u. ich immer nur lapidar zur Antwort bekommen: " Es ist alles in Ordnung. Keine besonderen Vorkommnisse"
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
wenn euch die Einsicht in diese wichtigen Unterlagen verwehrt wird, von wem wird sie verwehrt? Es ist euer gutes Recht Einsicht zu nehmen, ihr müßt es sogar, denn ihr tragt die Verantwortung für eure Betreuten. Läßt das Pflegepersonal euch nicht einsehen, dann geht zum Leitenden der Station oder der Einrichtung. Legt man euch auch dort Steine in den Weg, meldet es der Heimaufsicht; denn dann sind mit Sicherheit größere Mängel vorzufinden, in der Pflege oder im Umgang mit den Taschengeldern, wenn sie von der Einrichtung verwaltet werden, in der Medikamentenvergabe, bei der Diät oder Therapien, die verordnet wurden oder wo auch immer. Je eher ihr jetzt reagiert um so fürsorglicher handelt ihr für eure Betreuten. Werdet ihr nicht tätig, werdet ihr unter Umständen haftbar gemacht für Versäumnisse. Das könnte für euch selbst schmerzhaft werden. Gruß, Ursula |
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