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Zahnersatz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahnersatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend, Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn eine unter betreuung stehende Person altersbedingt Zähne verloren hat und nun eine ...


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Alt 03.01.2009, 00:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
Standard Zahnersatz

Guten Abend,

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn eine unter betreuung stehende Person altersbedingt Zähne verloren hat und nun eine Prothese benötigt?

und das Problem im Raum steht, das diese Person wo unter betreuung steht schulden hat?

Ist der Betreuuer dennoch verpflichtet dem Zahnersatz nachzukommen, oder kann er diesen nötigen Bedarf von sich weisen, so das die Person ohne Zahnersatz essen und leben muss?

liebe Grüße Joji
Joji ist offline  
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Alt 03.01.2009, 10:25   #2
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

also für den normalen zahnerstaz kommt die krankankasse auf. wenn man die chronikerregelung hat sogar für alles. so war es jedenfalls bei mir. schulden haben damit meiner meinung nach nichts zu tun. aber die kasse zahlt natürlich nur das allernötigste an zahnersatz. bei teil und vollprothesen.
Momo ist offline  
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Alt 03.01.2009, 14:45   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard Zahnersatz

Moin Joji

Momo hat das richtig beschrieben.
Am besten vorher den Zahnarzt um einen Kostenvoranschlag bitten, versuchen die Härtefallregelung (wg. ALG 2 oder Grundsicherung) durchzubekommen und mit der Krankenkasse reden.
Natürlich mit dem Zahnarzt besprechen, dass er den Kostenvoranschlag so macht, dass das ganze auch übernommen werden kann.

Es gibt da natürlich Posten, die Geld Kosten, aber nicht von der Kasse übernommen werden (z.B. bestimmte Laborkosten). Dafür sollte notfalls noch mal mit den Sozialamt verhandelt werden. (oder den Kostenvoranschlag so stricken, dass wirklich alles drin ist)

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.01.2009, 18:04   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
Standard

vielen dank, für die schnelle Antworten,

ich hoffe das alles so klappt wie von euch beschrieben, da ich sehr verunsichert bin weil die Betreuuerin vor längerer Zeit meinte wenn einmal Kosten mit den Zähnen ect anfallen sollten werden sie nichts bekommen!

und nun ist ungünstiger Weise genau dieser Zustand eingetroffen, das 1 Zahn gezogen werden musste. Nun muss noch eine Woche gewartet werden bzgl. des Antibiotikums ect... dan gibts ein Termin wie weiter verfahren wird -- und bestmöglichster Weise sollte dan für Zahnersatz gesorgt werden

Gruss Joji
Joji ist offline  
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Alt 06.01.2009, 20:03   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Joji,

die Aussage des Betreuers ist schon merkwürdig und würde eigentlich nur bei einem Privatpatienten Wirkung entfalten können. Bei gesetzlich Versicherten erstellt der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan und reicht diesen mglw. auch noch bei der Krankenkasse ein. Als Versicherter hat man wenig damit zu tun, man muß nach der Bewilligung nur den Mund aufmachen.

Steht hinter der Aussage des Betreuers mglw. eine andere Intention?

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, krankenkasse, krankenversicherung, zahnarzt, zahnersatz


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