Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahnersatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn eine unter betreuung stehende Person altersbedingt Zähne verloren hat und nun eine ...
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03.01.2009, 00:17 | #1 |
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Beiträge: 9
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Zahnersatz
Guten Abend,
Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn eine unter betreuung stehende Person altersbedingt Zähne verloren hat und nun eine Prothese benötigt? und das Problem im Raum steht, das diese Person wo unter betreuung steht schulden hat? Ist der Betreuuer dennoch verpflichtet dem Zahnersatz nachzukommen, oder kann er diesen nötigen Bedarf von sich weisen, so das die Person ohne Zahnersatz essen und leben muss? liebe Grüße Joji |
03.01.2009, 10:25 | #2 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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also für den normalen zahnerstaz kommt die krankankasse auf. wenn man die chronikerregelung hat sogar für alles. so war es jedenfalls bei mir. schulden haben damit meiner meinung nach nichts zu tun. aber die kasse zahlt natürlich nur das allernötigste an zahnersatz. bei teil und vollprothesen.
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03.01.2009, 14:45 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Zahnersatz
Moin Joji
Momo hat das richtig beschrieben. Am besten vorher den Zahnarzt um einen Kostenvoranschlag bitten, versuchen die Härtefallregelung (wg. ALG 2 oder Grundsicherung) durchzubekommen und mit der Krankenkasse reden. Natürlich mit dem Zahnarzt besprechen, dass er den Kostenvoranschlag so macht, dass das ganze auch übernommen werden kann. Es gibt da natürlich Posten, die Geld Kosten, aber nicht von der Kasse übernommen werden (z.B. bestimmte Laborkosten). Dafür sollte notfalls noch mal mit den Sozialamt verhandelt werden. (oder den Kostenvoranschlag so stricken, dass wirklich alles drin ist) Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.01.2009, 18:04 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 9
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vielen dank, für die schnelle Antworten,
ich hoffe das alles so klappt wie von euch beschrieben, da ich sehr verunsichert bin weil die Betreuuerin vor längerer Zeit meinte wenn einmal Kosten mit den Zähnen ect anfallen sollten werden sie nichts bekommen! und nun ist ungünstiger Weise genau dieser Zustand eingetroffen, das 1 Zahn gezogen werden musste. Nun muss noch eine Woche gewartet werden bzgl. des Antibiotikums ect... dan gibts ein Termin wie weiter verfahren wird -- und bestmöglichster Weise sollte dan für Zahnersatz gesorgt werden Gruss Joji |
06.01.2009, 20:03 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Joji,
die Aussage des Betreuers ist schon merkwürdig und würde eigentlich nur bei einem Privatpatienten Wirkung entfalten können. Bei gesetzlich Versicherten erstellt der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan und reicht diesen mglw. auch noch bei der Krankenkasse ein. Als Versicherter hat man wenig damit zu tun, man muß nach der Bewilligung nur den Mund aufmachen. Steht hinter der Aussage des Betreuers mglw. eine andere Intention? Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, krankenkasse, krankenversicherung, zahnarzt, zahnersatz |
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