Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag
Habe für unsere Oma Betreuung in allen Sachen.
Nun bin ich ja zur Rechnungslegung aufgefordert und das erledige ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Guten Tag
Habe für unsere Oma Betreuung in allen Sachen. Nun bin ich ja zur Rechnungslegung aufgefordert und das erledige ich natürlich auch sehr gewissenhaft. Nun habe ich folgendes Problem. Mein Schwiegervater hatte schon vor der Betreuung von Oma Verfügungsrecht über deren Konten und Sparbücher und kann nun nicht verstehen, warum er nicht mal eben Geld abholen darf. Er sagte mir , das Oma ihm aber gerne etwas Geld schenken wolle und das er sich dann das Geld einfach vom Sparbuch runter nehmen möchte. Ich habe ihm nun gesagt , das das nicht geht , weil auf den Sparbüchern Sperrvermerke drauf sind. Wie verhält es sich denn in dem Falle , das Oma ihm wirklich etwas schenken will ? Zum Beispiel Geburtstag und so weiter ? Und eben eine Schenkung in einem größerem Rahmen z.B. 5000 Euro ??? Freue mich schon auf eure Antworten. Vielen Dank im voraus Susanne |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
schenken darf die Großmutter, wenn es im Rahmen bleibt. Wenn sie also damit einverstanden ist, dies auch äußern kann und die finanziellen Verhältnisse entsprechend sind, dann ist das möglich. Was nicht geht: Großmutter hat 50.000 Euro auf dem Konto, aber sie kommt nächsten Monat in ein Pflegeheim und hat nur 1000 Euro Rente plus Pflegegeld, so dass das Sozialamt jeden Monat dazu zahlt. Dann darf sie die 5.000 Euro nicht verschenken, das Sozialamt würde die geschenkte Summe zurückfordern. Grundsätzlich würde ich bei der genannten Summe das Gericht um Genehmigung bitten. Gruss Andreas |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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hallo Andreas
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also muß das auch nicht schriftlich gemacht werden. Oder kommt der Richter ins Heim und macht eine Befragung ? Wenn ich vielleicht noch einen persönlichen Tip bekommen könnte ? Also die Familienverhältnisse sind kompliziert. Es gibt von Oma zwei Söhne und eine Schwiegertochter ( mein Schwiegervater ist schon Witwer ) Und es gibt noch vier Enkel. In der Vergangenheit , also mindestens die letzten 15 Jahre war es so ,das sich außer mein Schwiegervater und mein Mann ( Ich bin sozusagen Schwiegerenkeltochter ) sich keiner persönlich um Oma gekümmert hat. Und seit acht Jahren ich natürlich. Und auch die anderen Enkelkinder nicht einmal telefonischen Kontakt mit Oma hatten. Nun haben auch nur die Geburstags und Weihnachtsgeld bekommen, die immer für Sie da waren. ( ca immer 200 euro pro Geb. tag und Weihnachten ) Wie soll ich denn nun weiter verfahren. Soll ich den Geldbetrag runter setzen oder gar nichts mehr geben oder soll ich allen geben , obwohl Oma damit nicht einverstanden ist. ? Ich habe Angst , das man mir später Vorwürfe macht. Und mir vielleicht vorwirft Eigennützig zu sein ? Vielen Dank LG Susanne |
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#4 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Hallo Susanne
Denk an ein Skatspiel: Wer schreibt, der bleibt. - oder es gibt Mecker von den Geschwistern... Der Richter hat da nix erloren, dafür ist der Rechtspfleger zuständig. Zitat:
Teile dem Gericht das bisherige Verfahren von Oma mit, und dass du beabsichtist es ebenso zu tun. Frage ob es einwände dagegen gibt. Dann hast du auch die Absicherung des Gerichtes, dass das so OK ist. Ärger mit der buckligen Verwandschaft, die sich nie hat blicken lassen bekommst du sowieso. "Je seltener da, desto gieriger beim Erben" ist eine häufig gemachte Erfahrung. Laß dich da bloß nicht von stören. Du hast schließlich den Segen des Gerichtes. Schau aber vorher nach, wie groß das Vermögen der Oma ist, und ob es nicht zu schnell aufgebraucht ist. Andreas hat schon geschrieben, dass das Sozialamt Schenkungen zurückfordern darf (10 Jahre rückwirkend). Also das Risiko vermeiden. Apropos Eigennutz: Wenn es ans Erben geht, achte mal auf das neue Erbschaftsrecht. Hier sollen nämlich auch die Personen berücksichtigt werden, die die Pflegeleistungen erbringen und nicht so hoch in der Erbenhierarchie stehen. Aber das Gesetz soll erst mal in Kraft treten, dann weitersehen... Viel Glück und ein dickes Fell wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Vielen Dank
So werde ich es machen. Toll das es so ein Forum gibt. Ohne euch wäre ich aufgeschmissen oder der Rechtspfleger genervt ![]() ![]() LG Susanne |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 36
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Zitat:
Hallo Immre, das neue Erbschftsrecht ist doch schon in Kraft getreten. Oder kommt noch mehr? Mit freundlichen Grüßen maxklinger |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Es gibt ein Schenkungsverbot. Ein betreuer darf nichts aus dem Guthaben des Betreuten verschenken. Ausgenommen sind Geschenke der Sittlichkeit. Also Trinkgeld, vllt. mal ne Pralinenschachtel für die Stammpflegerin oder so.
Dann gibt es aber die Möglichkeit, wie in vielen bereichen der Betreuung nach dem "erkennbaren, mutmaßlichen Willen" der Betreuten zu handeln. Dh. du kannst die Schenkungen weiter so vornehmen, wie Oma es getan hat, als sie noch konnte. Sowohl was die Höhe angeht, als auch die Frage wer was bekommt und wer nicht. Es wäre aber gut, für deine eigene Absicherung, wenn du das anhand alter Kontoauszüge belegen könntest. Am sichersten wäre es, du holst Oma das Geld in bar ab und die Leute, die was bekommen holen sich das persönlich von ihr ab. Sofern sie das noch kann. Dann bräuchtest du das Geld nämlich nur als persönliche Verfügung/Taschengeld von oam verbuchen und damit kann sie tun, was sie möchte. Denn als Betreuer musst du nur Rechenschaft über das ablegen, was DU tust. Nicht darüber was Oma tut! Das Gericht kontrolliert DICH. Nicht deine Oma! das gilt für alle Bereiche der Betreuung. |
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#8 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend!
Wenn ich die vorstehenden Beiträge so lese, dann rollern sich bei mir die Fußnägel hoch! ![]() Also es ist so, wie Gletscher es zunächst ausgeführt hat.... Zitat:
Sollen größe Geldbeträge verschenkt werden, dann ist vorher die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts einzuholen. D.h. der Betreuer stellt einen Antrag, warum wer wieviel geschenkt bekommen soll und der Rechtspfleger wird die Oma dazu anhören und sich selbst vom Willen überzeugen. Ich habe in meiner Praxis schon öfter erlebt, dass die Betreuten mir letztendlich einen viel geringeren Betrag genannt haben, den sie verschenken wollten, als den, den der Betreuer verschenken wollte. ![]() Wenn mir bei der Kontrolle vom jährlichen Bericht/Rechnungslegung auffällt, dass größere Geldbeträge verschenkt wurden, dann mache ich den Betreuer "rund". Im Verpflichtungsgespräch wird auf das generelle Schenkungsverbot ausdrücklich hingewiesen. Ich habe auch schon geschenktes Geld zurückgefordert und die Akte zur Prüfung der Geeignetheit des Betreuers dem Richter vorgelegt! Zu Andreas Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Hallo Straciatellamaus
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das ist toll das ich nun klar sehe. Nun kann ich danach handeln. Dann bekommt keiner mehr was . Dann gibt es kein Streit und ich habe weniger arbeit LG Susanne
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#10 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Zitat:
das war mir schon klar, es ist ja nur ein Beispiel. Ausserdem muss sie nicht 50.000 Euro aufbrauchen, der Schonbetrag ist in Abzug zu bringen. Gruss Andreas |
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