Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtliche Betreuung beantragt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich brauche dringend einen Rat....oder mehrere.
Ich betreue seit 10 Jahren ein Pflegekind. Bald wird sie 18 und der ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
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Hallo, ich brauche dringend einen Rat....oder mehrere.
Ich betreue seit 10 Jahren ein Pflegekind. Bald wird sie 18 und der psychische Zustand lässt es kaum zu, dass sie ihre Dinge selber regeln kann. So sah das auch die Psychologin und das Jugendamt. Auch mein Pflegekind wollte weiter durch mich betreut werden. Der Antrag wurde also gestellt. Plötzlich meldete sich ein Verfahrenspfleger....er solle die Interessen des Kindes vertreten. Er sagte mir, dass die Bescheinigung der Psychologin nicht ausreichend sei. Es müsse Einwilligungsbescheid mit aufgelistet sein. Also habe ich dementsprechend eine neue besorgt. Jetzt rief er an, auch das würde der Richter nicht akzeptieren, es müsse eine Bescheinigung von einem Psychiater sein(!). Ich würde großen Ärger bekommen, wenn ich die nicht besorgen könnte. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Weiß jemand hier, was ich machen soll? Danke für jede Antwort. Sushine |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Franken
Beiträge: 14
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Hallo,
ich komme da nicht ganz mit. Klar vertritt der Verfahrenspfleger die Interessen des "Kindes ". Er spricht mit den Beteiligten, bildet sich eine Meinung über den zu betreuenden und den in Frage kommenden Betreuer. Das letzte und entscheidende Wort hat aber der Betreuungsrichter. Was ist mit Einwilligungsbescheid gemeint? Vielleicht können Sie selbst mit dem Richter reden und mit ihm die Sache selbst klären. Der muss Sie ja auch kennenlernen, wenn er Sie als Betreuer einsetzen soll. Also warum bis zur Anhörung warten? Viel Glück!!! ![]() ![]() ![]() Sisu |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Lass dich dadurch nicht verunsichern, das ist eine normale Prozedur.
Der Richter MUSS ein psychiatrisches Gutachten vorliegen haben um entscheiden zu dürfen. Mich wundert nur, dass du das besorgen musst. Normalerweise kommt ein vom gericht bestellter Psychiater und erstellt das Gutachten. Und es ist doch auch richtig, das jemand unabhängig das Wohl des jungen Menschen vertritt.
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.01.2009
Beiträge: 6
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Hallo, ich hatte gestern einen Termin beim Gericht mit meinem Pflegekind, welches weitere Betreuung braucht.
Der Richter hat mir gleich klargemacht, dass ich nicht reden soll....es ginge hier um das Mädchen und er ließe sich nicht zutexten von irgendwelchen Arztberichten....?? Er hat dann mit dem psychisch kranken Mädchen gesprochen. Auf Anhieb erkennt man nicht, dass sie kaum folgen kann. So auch der Richter. Er sprach mit ihr, als sei sie eine völlig gesunde Jugendliche....die Diagnosen der Ärzte sagen hier leider anderes. Ich möchte euch fragen, ob das so ist bei Gericht, oder ob ich hier einfach eine merkwürdige Erfahrung gemacht habe? Nun hat er ein Gutachten angeordnet. Was das kostet- obwohl doch die Diagnosen und die Gründe der weiteren Betreuung schon durch Universitätsärzte festgestellt wurden.....ich verstehe die Welt nicht mehr. Vielleicht helft ihr mir diesen Vorgang zu verstehen? Danke und Grüße Sunshine |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Franken
Beiträge: 14
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Guten Morgen,
also wenn bei uns die Verlängerung einer Betreuung ansteht und die Betreuung so weitegeführt werden soll wie gehabt, dann schickt das Gericht ein Formular " Ärztliches Zeugnis ". Das schicke ich dann zum Ausfüllen an den behandelnden Arzt. Wenn jeder auchder Betreute mit der Weiterführung einverstanden ist, wird kein Gutachten eingeholt. Grüße sisu |
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#6 |
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"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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also bei mir ist sich immer auf die ärtzlichen atteste und auf den verlauf der bestehenden betreuung eingeangen worden. klar wird man auch selber gefragt abe rich denek da sist nur eine formsache oder? vieleicht mochte der richter den betreffenden arzt nicht lieden?
lg MOMO |
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#7 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
das ist ein völlig normales Verfahren. Bei allem Verständnis für deine Fürsorge geht es für das Gericht um die Ersteinrichtung einer Betreuung. Für diese Maßnahme wird natürlich ein aussagekräftiges Attest oder ein Gutachten benötigt. Wenn dem zuständigen Richter ein vorliegendes Attest eines behandelnden Arztes nicht ausreicht ist es nur sinnvoll wenn ein unabhängiger Gutachter sich die Angelegenheit noch einmal anschaut. Die Kosten spielen hierbei erst einmal eine sekundäre Rolle. Oftmals sind halt auch die aktuellen Behandler nicht gerade objektiv oder die Atteste sind nicht verwertbar. Ich halte es für äußerst sinnvoll das hier ein externes Gutachten eingeholt wird, denn die Zeiten das aufgrund eines kurzen Attestes mal eben schnell eine Betreuung eingerichtet wird sind hoffentlich vorbei. Gruß Andreas |
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| attest, einrichtung der betreuung, gutachten, verfahrenspfleger |
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